Wenn der Schutzschirm Löcher hat, braucht es mehr als Konzepte und Zuständigkeiten

Katastrophenschutz: Realität statt Theorie

Der Zustand des Katastrophenschutzes in Deutschland ist kein abstraktes Risiko und keine theoretische Debatte – er ist real, belegt und längst sichtbar. Immer wieder haben konkrete Ereignisse gezeigt, dass der Staat bereits bei begrenzten Krisenlagen an seine Belastungsgrenzen stößt. Wer in dieser Lage ernsthaft über Kriegstüchtigkeit, Wehrpflicht oder großflächige sicherheitspolitische Szenarien spricht, ohne die zivilen Grundlagen zu sichern, betreibt Augenwischerei.

Ein besonders alarmierendes Beispiel liefert Berlin. Der Landesrechnungshof stellte 2025 fest, dass von 37 zuständigen Behörden fünf nicht einmal wussten, dass sie Teil des Katastrophenschutzes sind. Weniger als ein Drittel verfügte über einen gültigen Katastrophenschutzplan, viele hatten weder einen funktionierenden Krisenstab noch eine Gefährdungsanalyse oder ein eigenes Budget vorgesehen. In einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Die zentrale Erkenntnis ist eindeutig: Das Versagen ist strukturell – nicht das Ergebnis einzelner Fehler, sondern Ausdruck eines Systems ohne klare Verantwortung und ohne funktionierende Führungslogik [1].

Reale Krisen – reale Überforderung

Wie gefährlich diese strukturellen Defizite sind, zeigte sich bereits im Februar 2019. Der großflächige Stromausfall in Berlin-Treptow-Köpenick legte rund 30.000 Haushalte und etwa 70.000 Menschen für mehr als 30 Stunden lahm. Heizung, Licht und Kommunikation fielen aus, Pflegebedürftige waren auf sich gestellt, die Koordination zwischen Verwaltung, Netzbetreibern und Einsatzkräften verlief schleppend [2].

Im September 2025 folgte ein weiterer schwerwiegender Vorfall. Nach einem gezielten Brandanschlag auf Strommasten im Südosten Berlins kam es zu einem mehr als 60 Stunden andauernden Stromausfall – dem längsten in der Nachkriegsgeschichte der Stadt. Rund 50.000 Haushalte und Gewerbekunden waren betroffen. Die Ermittlungsbehörden stuften die Tat als politisch motivierten linksextremistischen Anschlag auf kritische Infrastruktur ein [3][4].

Noch drastischer war das staatliche Versagen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Warnungen kamen zu spät oder gar nicht an, Sirenen funktionierten nicht, Zuständigkeiten waren unklar. Menschen verloren ihr Leben, obwohl Informationen vorhanden waren. Später zeigte sich: Es fehlte nicht an Wissen, sondern an klaren Entscheidungswegen, Verantwortlichkeiten und funktionierenden Kommunikationsstrukturen [5].

Hinzu kommen wiederholte Sabotageakte und Angriffe auf kritische Infrastruktur – Strom, Bahn, Verkehr und digitale Netze. Jeder dieser Angriffe bindet Einsatzkräfte, überlastet Leitstellen und offenbart, wie schnell der Staat bereits im Frieden an seine Grenzen stößt. Auch der bundesweite Warntag bleibt ein Mahnmal: Sirenen fehlen oder funktionieren nicht, Warnungen kommen verspätet an, viele Bürger wissen nicht, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen [6].

Kleine Anfrage zum THW: Ernüchternde Bestandsaufnahme

Diese strukturellen Schwächen setzen sich beim Technischen Hilfswerk fort. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum baulichen Zustand aller Standorte des THW deutlich [7].

Nach Angaben der Bundesregierung nutzt das THW bundesweit rund 750 Standorte. Etwa 70 Prozent dieser Liegenschaften weisen einen Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung auf. Rund 28 Prozent der Gebäude haben einen erhöhten Instandsetzungsbedarf, weitere 16 Prozent gelten als sanierungsbedürftig oder stark sanierungsbedürftig. Für etwa 2 Prozent der Standorte ist zu prüfen, ob eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll oder ein Neubau erforderlich ist [7].

Besonders kritisch ist die Notstromversorgung: Nur etwa 70 Prozent der THW-Standorte verfügen über eine unabhängige Notstromversorgung. Damit ist ein erheblicher Teil der Standorte im Krisenfall nicht autark einsatzfähig [7].

Auch bei Fahrzeugen und Ausstattung zeigen sich deutliche Defizite. 1.530 Fahrzeuge des THW haben die empfohlene Nutzungsdauer bereits überschritten. Gleichzeitig sind von den vorgesehenen Fahrzeugpositionen nur rund 46 Prozent tatsächlich besetzt, was auf strukturelle Probleme bei Personal und Material hinweist [7].

Trotz dieser Zahlen erklärt die Bundesregierung pauschal, die Einsatzbereitschaft des THW sei „gewährleistet“, ohne diese Aussage mit belastbaren Kennzahlen zu unterlegen. Regionale Defizite sollen durch bundesweite Verlagerung ausgeglichen werden – ein Ansatz, der im flächendeckenden Krisenfall an seine Grenzen stößt.

Konsequenzen ziehen statt weiter beschwichtigen

Die Antwort kann nicht lauten, weitere Konzepte zu schreiben oder Zuständigkeiten neu zu verteilen. Katastrophenschutz braucht klare Führungsstrukturen, verbindliche Verantwortung und funktionierende Infrastruktur.

Ohne ausreichend Personal bleibt jedes System Theorie. Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar, kann strukturelles Versagen aber nicht dauerhaft kompensieren. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste und Leitstellen brauchen bessere Ausstattung, mehr Personal und verlässliche Entlastung.

Der Schutz kritischer Infrastruktur muss endlich Priorität erhalten. Strom, Wasser, Kommunikation und Verkehr sind die Lebensadern unseres Landes. Sie müssen physisch gesichert, technisch redundant ausgelegt und konsequent geschützt werden.

Der Staat ist formal handlungsfähig – praktisch jedoch oft nur eingeschränkt. Ein Katastrophenschutz, der schon im Frieden lückenhaft ist, wird im Ernstfall kollabieren.

Deshalb gilt: Bevor über Wehrpflicht, Kriegstüchtigkeit oder neue Sicherheitsgesetze gesprochen wird, müssen die Grundlagen stimmen. Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist Kern staatlicher Verantwortung. Wer diese Aufgabe vernachlässigt, setzt Vertrauen – und Menschenleben – aufs Spiel.


Quellenverzeichnis

[1] Landesrechnungshof Berlin, Jahresbericht 2025 – Mängel im Katastrophenschutz
[2] Stromausfall Berlin-Treptow-Köpenick Februar 2019, Tagesspiegel; Stromnetz Berlin
[3] Land Berlin, Pressemitteilung: Stromversorgung nach Brandanschlag September 2025
[4] Tagesspiegel / Berliner Morgenpost: Ermittlungen zu linksextremem Brandanschlag auf Strommasten 2025
[5] Untersuchungsausschüsse und Abschlussberichte zur Flutkatastrophe Ahrtal 2021
[6] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Auswertung Bundesweiter Warntag
[7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, BT-Drs. 21/3244 Bauzustand THW Antwort KA

Weihnachtszeit ist eine Zeit der Besinnung.

Eine Zeit, in der wir innehalten, dankbar zurückblicken und uns auf das Wesentliche konzentrieren.

Mein Weihnachtsgruß gilt allen Menschen – jenen, die heute arbeiten müssen, um für unsere Sicherheit zu sorgen, ebenso wie denen, die im Kreis ihrer Familie unterm Tannenbaum sitzen, Kerzen anzünden und die stillen Stunden mit ihren Liebsten genießen. Jeder von euch trägt auf seine Weise dazu bei, dass diese Tage ihren besonderen Zauber behalten.

Wenn die Lichter angezündet sind und ihr warmer Schein jeden Raum erfüllt, dann werden Erinnerungen wach.
„Überall, überall soll Freude sein“ – dieser Vers begleitet viele von uns seit der Kindheit. Er erinnert uns daran, dass Weihnachten mehr ist als Geschenke und Hektik. Es ist die Zeit, in der wir uns auf Frieden, Zusammenhalt und Menschlichkeit besinnen sollten.
„Leuchte Licht mit hellem Schein – überall, überall soll Friede sein.“
Dieser Wunsch nach Weihnachtsfrieden ist heute wichtiger denn je.

Auch für mich persönlich ist dieses Weihnachtsfest ein Moment des dankbaren Rückblicks. Mit dem Einzug in den Bundestag in diesem Jahr hat sich die Möglichkeit eröffnet, mit einer großen und starken Fraktion endlich wieder Politik für das deutsche Volk zu machen. Das erfüllt mich mit Stolz, Demut und Zuversicht zugleich.

Es ist mir eine große Freude, die politische Arbeit, die auf Landesebene unter anderem durch Dr. Christoph Berndt und Björn Höcke geleistet wird, nun gemeinsam auf Bundesebene fortführen zu dürfen – zusammen mit Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla. Diese gemeinsame Arbeit ist für mich nicht nur politische Verantwortung, sondern auch ein Ausdruck von Zusammenhalt, Überzeugung und dem festen Willen, unserem Land wieder eine gute Zukunft zu geben.

Doch heute Abend gehört die Zeit ganz meiner Familie. Sie wird nach und nach bei mir eintreffen. Gemeinsam verbringen wir den Heiligen Abend – bei einer wärmenden Feuerzangenbowle, bei deutschen Weihnachtsliedern und in freudiger Erwartung auf den Weihnachtsmann, der die Kinder beschert. Das Leuchten in ihren Augen, ihr Staunen und ihre Freude machen diesen Abend jedes Jahr aufs Neue besonders.

So lassen wir den Heiligen Abend gemütlich ausklingen – mit Weihnachtsmusik, gutem Essen, guten Gesprächen und dem Gefühl von Geborgenheit. Genau diese stillen Momente sind es, die Kraft geben und uns daran erinnern, worauf es wirklich ankommt.

Ich wünsche allen Menschen eine besinnliche, friedvolle Weihnachtszeit, Freude im Herzen, Licht in dunklen Stunden und die Hoffnung, dass der Gedanke des Weihnachtsfriedens weit über diese Tage hinaus Bestand hat.

Frohe Weihnachten.

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

EU-Chatkontrolle: AfD warnt vor Totalüberwachung – Bundesregierung soll Veto einlegen

EU-Chatkontrolle: Datenschutz und Privatsphäre in Gefahr

Die AfD-Fraktion fordert ein deutsches Veto gegen die geplante EU-Chatkontrolle. Sie warnt vor einem Eingriff in Privatsphäre, Freiheit und nationale Souveränität.

Die Europäische Union plant derzeit ein Gesetz, das tief in die digitale Privatsphäre der Bürger eingreifen könnte. Künftig sollen – unter dem erklärten Ziel des Kinderschutzes – sämtliche privaten Nachrichten, Bilder und Sprachnachrichten in Messengerdiensten wie WhatsApp, Signal oder Telegram automatisch durchsucht werden. Diese sogenannte „Chatkontrolle“ soll bereits vor der Verschlüsselung ansetzen.

Kritiker sehen darin einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Sie warnen davor, dass mit dieser Maßnahme eine flächendeckende Überwachung aller Bürger drohe und die EU damit den „gläsernen Bürger“ schaffe.

Kontrolle statt Freiheit

Offiziell soll die geplante Überwachung der Bekämpfung von Kindesmissbrauch dienen. Doch viele Beobachter warnen: Wer einmal die technische Möglichkeit zur Massenüberwachung geschaffen hat, kann sie jederzeit auch für andere Zwecke einsetzen – etwa gegen politische Gegner oder kritische Stimmen.

Was heute noch als Schutzmaßnahme gilt, könnte morgen als Werkzeug gegen „Hassrede“ oder unliebsame Meinungen verwendet werden. Damit überschreitet Brüssel aus Sicht vieler Kritiker eine rote Linie und greift tief in die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten ein.

AfD-Fraktion beantragt Aktuelle Stunde im Bundestag

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zum Thema „EU-Chatkontrolle – Schutz der Privatsphäre und der nationalen Souveränität“ beantragt.

Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, sich klar gegen die geplanten EU-Regelungen zu positionieren und ein deutsches Veto einzulegen.
Nach Ansicht der AfD darf der Schutz der Kinder nicht als Vorwand für flächendeckende Überwachung dienen.

Unsere Forderungen

Die AfD spricht sich klar gegen die EU-Chatkontrolle aus und fordert:

  • ❌ Kein automatisiertes Scannen privater Nachrichten
  • 🔒 Keine Hintertüren in Verschlüsselungssysteme
  • 🇩🇪 Ein deutsches Veto gegen jede Form von EU-Chatkontrolle
  • ⚖️ Gleiches Recht für alle – auch für EU-Politiker

Kinderschutz, so die Fraktion, brauche starke Ermittlungsbehörden, klare Gesetze und konsequentes Durchgreifen – aber keine Überwachung aller Bürger.

Fazit

Die geplante EU-Chatkontrolle löst europaweit eine intensive Debatte über den richtigen Umgang mit digitaler Sicherheit, Privatsphäre und staatlicher Kontrolle aus.
Die AfD fordert, dass Deutschland seine nationale Souveränität verteidigt und sich gegen eine pauschale Überwachung ausspricht.
Wie sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert, bleibt mit Spannung zu verfolgen – insbesondere in der anstehenden Bundestagsdebatte.

📌 Hinweis

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt. Die Diskussion kann über die Bundestagsmediathek oder die Liveübertragung im Parlamentsfernsehen verfolgt werden.

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Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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