AfD und Otto Wels – Das Bollwerk gegen die Zensur

Gedenken an Otto Wels und das Ermächtigungsgesetz 

Heute, am 23. März 2026, jährt sich zum 93. Mal die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. (1) An diesem Tag gedenken wir Otto Wels, der als SPD-Vorsitzender und Reichstagsabgeordneter gemeinsam mit seiner Fraktion den einzigen offenen Widerstand gegen dieses Gesetz leistete. Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die NSDAP-Regierung, ohne Beteiligung des Parlaments zu regieren und die Grundrechte der Bürger auszusetzen, was den Weg zur Diktatur ebnete. In der von SA-Männern umstellten Krolloper hielt Wels seine historische Rede und erklärte: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ (2) 

Otto Wels: Vom Arbeiter zum Symbol des Widerstands 

Otto Wels wurde am 15. September 1873 in Berlin als Sohn eines Gastwirts geboren. Als Tapeziererlehrling trat er 1891 der SPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaftsbewegung. 1912 wurde er Reichstagsabgeordneter, 1919 übernahm er den SPD-Vorsitz. Er leitete den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 und floh nach seiner Rede gegen das Ermächtigungsgesetz 1933 ins Exil und starb am 16. September 1939 in Paris. Sein Vermächtnis symbolisiert Mut in der Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Arbeiterrechten. (3)(4) 

Die Abkehr der SPD von ihren Wurzeln 

Die aktuelle SPD hat jedoch wenig mit Wels‘ arbeiterfreundlichen Wurzeln gemein. Sie priorisiert Eliteninteressen, symbolische Ideologiefragen wie Gender und Klimahysterie vor einer fairen Lohn- und Verteilungspolitik, was ihre Abkehr von den sozialdemokratischen Grundwerten verdeutlicht. (5) 

Der Skandal um den Otto-Wels-Saal 

Der Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude offenbart die doppelte Moral der Kartellparteien. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 151 Abgeordneten zur zweitstärksten Fraktion vor der SPD mit 120 Sitzen. (6) Logisch forderte die AfD den zweitgrößten Fraktionssaal, den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat des Bundestags, dominiert von der Kartellmehrheit, entschied jedoch im Mai 2025 gegen die AfD: Die SPD behält den Saal, die AfD erhält den kleineren ehemaligen FDP-Saal. (7) Die SPD begründete dies damit, dass sie als Regierungspartei in der schwarz-roten Koalition Platz für Ministeriumsmitarbeiter und Nähe zum CDU/CSU-Saal benötige. Symbolisch argumentierte sie, der nach Wels‘ 1933er-Rede benannte Saal sei mit der „gesichert rechtsextremen“ AfD unvereinbar. SPD-Geschäftsführer Dirk Wiese nannte die Vorstellung „unerträglich“ für Fraktion und Wels-Familie und sprach von AfD-„Hysterie“. (8) (9) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2026 (Az. 2 BvE 14/25), veröffentlicht am 5. Februar, jubelte er: „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat.“ Das Gericht wies die Organklage der AfD ab und stellte klar: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen spezifischen Saal gemäß Art. 38 GG, solange der zugeteilte ausreichend groß ist – keine „Erfolgsprämien“ für Wahlerfolge. (10)   

Die doppelte Moral der SPD im Otto-Wels-Haus 

Diese Haltung der SPD wirkt hochgradig schizophren, da sie die gleiche Symbolik im Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50) toleriert. Dieses nach Wels benannte Bundestagsgebäude beherbergt seit Jahren Büros zahlreicher AfD-Abgeordneter neben SPD- und Grünen-Mitgliedern. Der Kontrast zeigt: Die Blockade des Fraktionssaals ist pure Machtpolitik, um Kartell-Privilegien zu wahren. (11) (12) 

Die AfD – wahre Partei der Arbeiter 

Die AfD ist hingegen die wahre Volkspartei und Partei der Arbeiter. Wahlanalysen zur Bundestagswahl 2025 belegen: Die AfD erreichte bis zu 38 Prozent Zustimmung unter Arbeitern– weit vor der SPD mit unter 20 Prozent. (13) (14) 

Dies ergibt sich aus dem konsequenten Kampf für Familien, Arbeiter und Mittelstand. Die AfD kämpft für steuerliche Entlastungen für Arbeiter und Familien, steht für bezahlbare Energie und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie den Schutz heimischer Arbeitsplätze. Außerdem setzt sich die AfD für einen gerechten Sozialstaat ohne Missbrauch staatlicher Leistungen ein. 

Darüber hinaus ist die AfD der konsequenteste Verteidiger der Grundrechte. Sie hat zahlreiche Parlamentsinitiativen und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichten eingereicht, um Freiheitsrechte zu wahren: 

  • Gegen Corona-Maßnahmen: Klagen gegen Lockdowns, Versammlungsverbote und 2G-Regeln schützten Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Viele Urteile bestätigten unverhältnismäßige Einschränkungen. (15) (16) (17) (18) 
  • Gegen Klimapolitik: Widerspruch gegen das Klimaschutzgesetz, das durch hohe Energiepreise Eigentums- und Berufsfreiheit Arbeiter trifft. (19) (20) 
  • Gegen Verfassungsschutz und Zensur: Erfolgreiche Eilanträge gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“, die Vereins- und Meinungsfreiheit bedrohen. (21) (22) (23)  
  • Migrationspolitik: Klagen für innere Sicherheit und Sozialrechte, da Masseneinwanderung Grundrechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte belastet. (24) (25) (26) 

Und was macht die SPD? Vorschläge, den Bürger weiter zu schröpfen, z.B. in Form der Gesundheitsabgabe, die Leistung und Erfolg bestraft. Da stellt sich doch zurecht die Frage: Wer braucht die SPD eigentlich noch? (27) 

Parallelen zur Weimarer Republik 

Es gibt Parallelen zur Weimarer Republik: Das Ermächtigungsgesetz setzte unter dem Vorwand einer „Krise“ Grundrechte außer Kraft. Heute warnen wir vor ähnlicher Machtkonzentration bei Pandemie-Maßnahmen, Klimapolitik oder Migrationskrisen, wo die Kartellparteien ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle agieren. Die AfD war und ist der einzige konsequente Verteidiger der Demokratie.  

Die AfD als Bollwerk gegen Zensur 

Wie Wels gegen SA-Einschüchterung kämpfte, steht die AfD dem heutigen engstirnigen Meinungskorridor der Kartellparteien entgegen. Die AfD kämpft einsam gegen das Bollwerk der Kartellparteien, die gestützt auf Medien und Staatsapparat – die öffentliche Meinung als Monopol diktieren. In gezielt geschürter Hysterie hagelt es tätliche Übergriffe von Antifa und Linksextremisten auf AfD-Anhänger: Brandstiftungen und Vandalismus als Mittel, um andere Meinungen zu ersticken. (28) 

Doch Otto Wels’ unerschrockener Mut lebt in der AfD fort: Wie er gegen die herrschende Mehrheit ankämpfte, verkörpert die AfD allein die wahren Werte von Demokratie, Freiheit, Widerstand und dem Kampf zum Wohle des Volkes. Die SPD pervertiert indes seinen Namen zum Bollwerk gegen uns – ein zynischer Verrat an ihrer eigenen Geschichte und dem Volk. 

Quellen:

(1) 23. März 1933: Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540

(2) Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz 

(3) Otto Wels  https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels

(4) People in the Resistance: Otto Wels  https://www.gdw-berlin.de/en/recess/biographies/complete-index/biographie-detail/view-bio/otto-wels

(5) SPD verliert fast unumkehrbar an gesellschaftlicher Verankerung  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(6) Das sind die Fraktionen im 21. Deutschen Bundestag  https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/das-sind-die-fraktionen-im-21-deutschen-bundestag

(7) Beschluss vom 27. Januar 2026  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(8) SPD-Fraktion bleibt im Otto-Wels-Saal  https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spd-otto-wels-saal-bundestag-li.3253310

(9) AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“  https://www.vorwaerts.de/inland/afd-scheitert-mit-klage-zu-otto-wels-saal-gut-dass-der-spuk-ein-ende-hat

(10) Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des Otto-Wels-Saals  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html

(11) Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50)  https://www.bundestag.de/besuche/architektur/gebaeude/udl50

(12) Platz machen für die Blauen  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundestag-abgeordnete-afd-berlin/seite-2

(13) AfD-Stimmanteile nach Tätigkeit im Vergleich zu 2021  https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/umfrage-afd/chart_1874759.shtml

(14) Wahlverhalten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach beruflicher Tätigkeiten  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558462/umfrage/wahlverhalten-bei-der-bundestagswahl-2025-nach-taetigkeiten

(15) Verfassungsrichter: Zweiwöchige Corona-Ausgangssperre für Nichtgeimpfte war rechtswidrig  https://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsgericht–corona-ausgangssperre-war-rechtswidrig-34829328.html

(16) Gericht bestätigt Maskenpflicht – Versammlungsverbot war jedoch verfassungswidrig  https://www.welt.de/politik/deutschland/article256306202/Corona-Gericht-bestaetigt-Maskenpflicht-Versammlungsverbot-war-verfassungswidrig.html

(17) Recht auf effektive Opposition“: AfD Fraktion klagt gegen 2G-Plus im Bundestag  https://www.stern.de/politik/deutschland/corona-regeln–afd-fraktion-klagt-gegen-2g-plus-im-bundestag-31555256.html

(18) AfD reicht Klage gegen Lockdown ein  https://afd-fraktion-hessen.de/afd-reicht-klage-gegen-lockdown-ein/ 

(19) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100575.pdf

(20) Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen https://afdbundestag.de/eigentum-vor-willkuer-in-der-energiepolitik-schuetzen/ 

(21) Was die Gerichtsentscheidung zur AfD bedeutet  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

(22) Eilantrag der AfD gegen Bekanntgabe ihrer Einstufung als Verdachtsfall erfolgreich  https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-afd-gegen-bekanntgabe-ihrer-einstufung-als-verdachtsfall-erfolgreich

(23) Der Compact-Sieg bestätigt auch unsere Politik! 

(24) Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html

(25) Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100574.pdf

(26) Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen  https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf

(27) Neid, Stillstand, Umverteilung: Wer braucht die SPD eigentlich noch?  https://www.focus.de/politik/meinung/neid-stillstand-umverteilung-wer-braucht-die-spd-eigentlich-noch_ba1383d9-6406-4a3a-87c5-46b00fb0b483.html

(28) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025  https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

Mein Kommentar

Rettungsdienst darf nicht zur Rechnung für Bürger werden

Als Stadtverordneter habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion bereits im März 2025 eine Anfrage gestellt, weil sich damals schon abgezeichnet hat, wohin die Entwicklung im Rettungsdienst geht.

In mehreren Brandenburger Landkreisen wurde darüber diskutiert, Patienten an den Kosten für Rettungseinsätze zu beteiligen. Für uns war klar, dass diese Entwicklung auch Cottbus erreichen kann. Deshalb haben wir nachgefragt:

„Sind für 2025 neue Satzungen oder Änderungen bestehender Satzungen geplant, die Gebühren oder Beiträge betreffen?“¹

Unser Ziel war eindeutig. Wir wollten verhindern, dass Bürger in Cottbus am Ende für Rettungseinsätze zahlen müssen.

Klare Aussagen von Stadt und Land

Die Antwort der Stadtverwaltung war damals eindeutig. Der zuständige Dezernent erklärte:

„Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“²

Gleichzeitig wurde betont, dass eine Einigung mit den Krankenkassen erwartet wird.

Auch auf Landesebene wurde eine klare Linie vertreten. Gesundheitsministerin Britta Müller stellte fest:

„Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“³

Und weiter:

„Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“³

Die Botschaft war also klar. Weder das Land noch die Stadt wollten, dass Bürger zur Kasse gebeten werden.

Realität sieht anders aus

Heute müssen wir feststellen, dass genau dieses Szenario eingetreten ist. Bürger in Cottbus erhalten Rechnungen für Rettungseinsätze aus dem Jahr 2025. Damit steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit politischer Zusagen infrage. Denn eines ist offensichtlich:
Die Probleme zwischen Krankenkassen und Trägern wurden nicht gelöst. Stattdessen werden sie nun auf die Bürger abgewälzt. Das ist aus meiner Sicht ein klares politisches Versagen.

Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer im Notfall Hilfe benötigt, darf nicht mit einer Rechnung rechnen müssen.

Gleichzeitig sage ich auch klar: Missbrauch des Notrufs ist kein Kavaliersdelikt. Wer den Rettungsdienst ohne tatsächlichen Notfall in Anspruch nimmt, muss selbstverständlich auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber dort, wo echte Hilfe notwendig ist, muss die Finanzierung über die Krankenkassen gesichert sein.

Wir bleiben dran

Wir werden uns als Stadtverordnete weiterhin dafür einsetzen, dass die ursprünglichen Zusagen eingehalten werden.

Dazu gehört auch, dass Verantwortliche für ihre Aussagen einstehen.

Zudem haben wir bereits die nächste Entwicklung im Blick. Für die Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2026 haben wir eine weitere Anfrage zum Thema Telenotarzt gestellt. Hintergrund ist die berechtigte Frage, ob auch hier Finanzierungsprobleme mit den Krankenkassen entstehen könnten.

Wir werden auch dieses Thema genau prüfen.

Fazit

Die Entwicklung war absehbar. Deshalb haben wir frühzeitig gehandelt. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Der Rettungsdienst muss für echte Notfälle kostenfrei bleiben. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.


Quellenverzeichnis

  1. Anfrage AN-38/25 der AfD-Fraktion Cottbus, 10.03.2025
    https://session.cottbus.de/buerger/to0050.asp?__ktonr=37097
  2. Antwort der Stadt Cottbus auf Anfrage AN-38/25, Stadtverordnetenversammlung 26.03.2025
    „Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“
  3. Ministerium für Gesundheit Brandenburg / Aussagen von Gesundheitsministerin Britta Müller, März 2025
    „Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“
    „Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“
  4. Bericht Radio Cottbus, 19.03.2026
    https://www.radiocottbus.de/lausitz-news/2026/03/19/rettungsdienst-rechnung-cottbus-patienten-sollen-jetzt-zahlen/

Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

Milliarden von der Regierung zweckentfremdet

Milliarden von der Regierung zweckentfremdet

Sondervermögen ohne Wirkung – Wie die Bundesregierung Deutschlands Zukunft verspielt

Die Bundesregierung hat ein Sondervermögen für Klimaneutralität und Infrastruktur aufgelegt und damit große Erwartungen geweckt. Versprochen wurden gezielte Investitionen in Straßen, Schienen, Energieversorgung und die Modernisierung des Landes. Die politische Erzählung lautet, Deutschland werde damit zukunftsfest gemacht.

Die Realität zeichnet ein anderes Bild.

Nach Berechnungen des ifo Instituts wurden rund 95 Prozent der aufgenommenen Schulden nicht für zusätzliche Investitionen genutzt [1][2]. Von 24,3 Milliarden Euro, die im Jahr 2025 über das Sondervermögen aufgenommen wurden, wurden lediglich etwa 1,3 Milliarden Euro tatsächlich zusätzlich investiert [1].

Der überwiegende Teil der Mittel wurde verschoben, umgebucht oder verrechnet. Bestehende Ausgaben wurden aus dem Kernhaushalt in das kreditfinanzierte Sondervermögen verlagert, während gleichzeitig Investitionen im regulären Haushalt gekürzt wurden. Das Ergebnis ist eindeutig: neue Schulden, aber kaum zusätzliche Wirkung.

Haushaltspolitische Schieflage

Damit bestätigt sich eine grundlegende Schieflage der aktuellen Haushaltspolitik. Die Bundesregierung spricht von einem Investitionshaushalt, weist jedoch deutlich mehr Schulden als tatsächliche Investitionen aus. Wenn 183 Milliarden Euro Schulden nur 118 Milliarden Euro an Investitionen gegenüberstehen, fließt ein erheblicher Teil der Neuverschuldung direkt in den laufenden Staatskonsum [3].

Das ist kein nachhaltiger Investitionskurs, sondern eine finanzpolitische Täuschung.

Auch die offiziell ausgewiesene Investitionsquote von rund 18,7 Prozent hält einer genaueren Prüfung kaum stand [3]. Entscheidend ist nicht die Quote auf dem Papier, sondern die tatsächliche Wirkung. Und genau diese bleibt aus.

Warnungen von Experten

Sowohl das ifo Institut als auch die Deutsche Bundesbank haben vor dieser Entwicklung gewarnt [2][4]. Die Konstruktion des Sondervermögens ermöglicht es, Investitionen statistisch auszuweisen, ohne dass real mehr investiert wird.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem. Sondervermögen und Ausnahmeregelungen unterlaufen zunehmend die Schuldenbremse. Was ursprünglich als gezielte Ausnahme gedacht war, entwickelt sich faktisch zu einem parallelen Haushaltssystem. Transparenz geht verloren, Verantwortlichkeiten verschwimmen und zentrale Prinzipien solider Haushaltsführung werden aufgeweicht [4].

Explodierende Staatsausgaben

Die tatsächliche Entwicklung der Staatsfinanzen verschärft diese Problematik zusätzlich. Unter Einbeziehung der Sondervermögen steigen die Bundesausgaben deutlich stärker als offiziell dargestellt. Bereits im Jahr 2025 lagen die Gesamtausgaben rund 14,8 Prozent über dem Vorjahr, bis 2029 wird ein durchschnittlicher Anstieg von über 22 Prozent gegenüber 2024 erwartet [3].

Die Einnahmen hingegen stagnieren oder gehen leicht zurück. Die Konsequenz ist eindeutig: Die steigenden Ausgaben werden nahezu vollständig über neue Schulden finanziert.

Bis 2029 droht eine Neuverschuldung von rund 850 Milliarden Euro, was einem Anstieg der Gesamtverschuldung um etwa 50 Prozent entspricht [3]. Damit gerät auch die Rolle Deutschlands als Stabilitätsanker im Euroraum zunehmend unter Druck.

Steigende Zinslasten und Risiken

Die ersten Effekte sind bereits sichtbar. Der Renditevorsprung deutscher Staatsanleihen gegenüber hochverschuldeten Staaten schrumpft, während das allgemeine Zinsniveau steigt [4]. Was früher nahezu kostenfreie Verschuldung war, wird für den Staat zunehmend zur Belastung.

Die jährlichen Zinsausgaben liegen derzeit bei rund 30 Milliarden Euro und könnten sich in den kommenden Jahren auf etwa 60 Milliarden Euro verdoppeln [3]. Diese Belastung fällt nicht einmalig an, sondern wiederholt sich Jahr für Jahr. Damit werden die finanziellen Spielräume zukünftiger Generationen systematisch eingeschränkt.

Internationaler Vergleich und strukturelle Probleme

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es auch anders geht. Staaten wie Singapur finanzieren einen erheblichen Teil ihrer Ausgaben aus den Erträgen staatlicher Fonds und bauen Vermögen auf, während Deutschland zunehmend Schulden anhäuft.

Gleichzeitig wird ein grundlegendes Problem überdeckt. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Deutschlands sind nicht nur konjunkturell, sondern strukturell bedingt. Hohe Energiepreise, überbordende Bürokratie, steigende Steuerlasten und Investitionshemmnisse schwächen die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig. Diese Probleme lassen sich nicht durch immer neue Schuldenprogramme lösen.

Die Finanzierung vergangener Versäumnisse über neue Schulden verschiebt notwendige Reformen in die Zukunft und belastet kommende Generationen zusätzlich. Damit wird auch das Prinzip der Generationengerechtigkeit verletzt.

Mangelnde Transparenz und Vertrauensverlust

Besonders kritisch ist die mangelnde Transparenz. Die komplexe Struktur der Sondervermögen erschwert es selbst Fachleuten, die tatsächliche Mittelverwendung nachzuvollziehen. Für Bürger wird zunehmend unklar, was mit ihren Steuergeldern geschieht.

Während die Regierung von Zukunftsinvestitionen spricht, bleibt die Realität für viele Menschen unverändert. Marode Infrastruktur, langsame Verfahren und steigende Kosten prägen weiterhin den Alltag. Gleichzeitig wächst die Staatsverschuldung ohne sichtbaren Gegenwert.

Das ifo Institut warnt vor den langfristigen Folgen dieser Entwicklung. Fehlende Investitionen heute bedeuten geringeres Wachstum und sinkenden Wohlstand in der Zukunft [2].

Fazit

Dieses Sondervermögen ist kein wirksames Investitionsprogramm. Es ist ein Instrument zur Verschiebung von Haushaltsmitteln und zur Verschleierung tatsächlicher Ausgabenstrukturen.

Die Bundesregierung verspielt damit nicht nur finanzpolitische Glaubwürdigkeit, sondern auch das Vertrauen der Bürger. Wer Milliarden zweckentfremdet, gefährdet nicht nur Zahlenwerke, sondern die Stabilität des gesamten Systems.

Deutschland braucht echte Investitionen, Transparenz und strukturelle Reformen. Neue Schulden allein lösen keine Probleme, wenn sie nicht dort ankommen, wo sie gebraucht werden.


Quellenverzeichnis

[1] ifo Institut, Analyse zur Zweckverwendung der Neuverschuldung 2025, Oktober 2025
[2] Tagesschau.de, Bericht vom 15. Oktober 2025, ifo und Bundesbank kritisieren Zweckentfremdung der Neuverschuldung
[3] Statistisches Bundesamt, Haushaltskennzahlen 2025 bis 2026
[4] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht November 2025, Sondervermögen und Schuldenpolitik der Bundesregierung
[5] Focus Online, Regierung zweckentfremdet 95 Prozent des Sondervermögens
[6] Haushaltsfibel der Fraktion
[7] YouTube-Video, Analyse zur Haushalts- und Schuldenpolitik

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Neues Heizungsgesetz – neue Mogelpackung

Neues Heizungsgesetz - neue Mogelpackung

Die schwarz-rote Bundesregierung ließ sich lange Zeit, um ihr Versprechen umzusetzen, das Habecksche Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein neues Gesetz zu ersetzen. Kürzlich veröffentlichten die Koalitionäre ein Eckpunkte-Papier, das der große energiepolitische Wurf sein soll. Doch wird es diesem Anspruch wirklich gerecht?

Was steht im Eckpunkte-Papier?

Das, was die meisten wohl erhofft haben, wurde tatsächlich erfüllt: Funktionierende Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, auch der Einbau ist weiterhin möglich [1]. Die bislang geltende Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll somit entfallen [1]. Dennoch kann von einer Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes keine Rede sein, denn das würde bedeuten, dass die Rechtslage aus der Zeit vor dem Habeck-Heizhammer wieder herbeigeführt wird, was aber nicht der Fall ist [2].

Statt der 65-Prozent-Quote von Habeck will die Bundesregierung nun eine sogenannte „Grüngasquote“ einführen, wonach bei einem Austausch der alten Öl- oder Gasheizung die neue Heizung zu einem steigenden Anteil mit „Bio-Brennstoffen“ betrieben werden soll [3]. Bereits im Jahr 2029 soll diese „Grüngasquote“ bei zehn Prozent liegen, mit danach folgendem Anstieg bis zum Jahr 2040 [4]. Der von der Bundesregierung im Detail noch festzulegende Anstieg wird auch „Bio-Treppe“ genannt.

Ein Jahr vorher soll die Pflicht für die Energieversorger beginnen, mindestens ein Prozent an sogenanntem Biokraftstoff beizumischen, wozu unter anderem Biomethan, Wasserstoff oder synthetische Öle zählen [2]. Dies betrifft dann alle Abnehmer, also auch Bestandskunden, die noch eine alte Heizung nutzen. Allein dadurch werden für alle Haushalte Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr entstehen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet haben [5].

Sind die Vorgaben der Bundesregierung realistisch?

Es ist davon auszugehen, dass die geforderten „grünen Gase“ nicht in ausreichender Menge verfügbar sind und überdies viel dringender in der Industrie benötigt werden [4]. Ingbert Liebig vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt ernüchtert fest: „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“ [1]. Seitens des VKU heißt es weiter: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen“ [1]. Derzeit macht z. B. Biomethan nur 1,4 Prozent des gesamten Gasverbrauchs in Deutschland aus [6].

Heizen mit Öl und Gas wird künftig deutlich teurer sein, was auch an der Knappheit der benötigten Kraftstoffe liegt. Schon jetzt gibt es bereits Biogas-Tarife, deren Kosten liegen derzeit 25 Prozent über dem Standardtarif [5]. Wenn das Angebot knapp bleibt, der Staat aber durch gesetzliche Quoten die Nachfrage künstlich antreibt, führt das zwangsläufig zu Preissteigerungen. Selbst die Regierungsparteien gehen von einer monatlichen Teuerung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus von 16 Euro bei Gas und 23 Euro bei Öl aus [2]. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob man auf Schätzungen der Bundesregierung vertrauen kann. Wirtschaftsinstitute rechnen stattdessen mit Mehrkosten in Höhe von 700 Euro pro Jahr [5].

Auch für Mieter, die in Deutschland bekanntermaßen den Großteil der Bevölkerung darstellen, dürfte es teurer werden. Der Deutsche Mieterbund bemängelt, dass die Kosten der sogenannten Wärmewende zum großen Teil auf die Mieter abgewälzt werden [7]. So heißt es in einer ersten Stellungnahme des Mieterbunds: „Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen“ [3].

Gleiches gilt für die Mehrkosten aus der CO₂-Bepreisung, der Netzgebühren sowie der nun auf den Weg gebrachten Beimisch-Quote – auch diese muss letztlich der Mieter tragen [7]. Der Geschäftsführer des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI, Wolfgang Weber, sagt schon jetzt eine „unkalkulierbare Kostenfalle“ für Verbraucher voraus [2]. Ähnliches prognostiziert das Umweltinstitut München: „Der Widerspruch aus neu installierten Gasheizungen und schrumpfenden Netzen wird für die Gaskunden damit zur Kostenfalle. Weil immer mehr Menschen auf Wärmepumpen umsteigen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden, steigen die Netzkosten für die im Netz verbleibenden Haushalte extrem an“ [2].

Kerstin Stratmann, Geschäftsführerin des Fachverbandes Gebäudeenergie, ist gar der Auffassung, dass die Grüngasquote und die „Bio-Treppe“ größere Kostensteigerungen bei Gas- und Ölheizungen als das bisherige Heizungsgesetz mit sich bringen werden [5]. Auch die Verbraucherzentrale spricht von einer „Mogelpackung“, weil es keine wissenschaftliche Evidenz dafür gebe, dass es tatsächlich einen wachsenden Markt für die vermeintlich grünen Gase geben wird [7]. Bis zum Jahr 2030 wird lediglich eine Verdreifachung der Produktion von Biomethan realistisch für möglich gehalten [6]. Wie so die anvisierten zehn Prozent bis 2029 erreicht werden sollen? Das Prinzip Hoffnung scheint bei der Bundesregierung zu herrschen. Hinzu kommt das Problem, dass Biogas noch kostenintensiv zu Biomethan weiterverarbeitet werden muss, um es für die normalen Leitungen nutzbar zu machen [6].

Letztlich könnten alle „Grüngasquoten“, „Bio-Treppen“ und sonstige teure Wortungetüme beim vielbeschworenen Kampf gegen den Klimawandel gar nichts bringen, was laut Berechnungen von „Agora Energiewende“ bis zum Jahr 2030 Strafzahlungen Deutschlands an die EU in Höhe von 13 bis 34 Milliarden Euro mit sich bringen könnte – abhängig von der Entwicklung der Preise für Emissionszertifikate [8]. Weniger „optimistische“ Kalkulationen gehen sogar von 40 Milliarden Euro aus [8]. Dass diese Kosten letztlich auch die Steuerzahler tragen müssen, versteht sich von selbst.

Und nun?

Noch ist nicht klar, ob das Gesetz überhaupt durch den Bundestag kommt. Auch ist nicht unwahrscheinlich, dass es am Ende noch vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird, weil es angeblich zu wenig für den Klimaschutz tut. Einige Experten gehen sogar von Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU aus. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz kann also aus mehreren Gründen noch scheitern.

Es wird für Millionen Bürger abermals teurer werden, eines der wichtigsten Grundbedürfnisse zu befriedigen: ein warmes Zuhause zu haben. Auch schafft das neue Gesetz keine Planungssicherheit für Bürger, die aktuell vor der Wahl stehen, welche Heizung sie installieren lassen. Es ist eine Wette auf die Haltbarkeit eines Gesetzes und auf die Berechenbarkeit von politisch manipulierten Marktbedingungen. Theoretisch darf man weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen, man weiß aber nicht, ob es genügend „grüne Brennstoffe“ geben wird, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Es geht also weiter mit grüner Planwirtschaft – dafür braucht es gar keine Grünen in der Regierung.


Quellenverzeichnis

[1] „Was die Reform des Heizungsgesetzes für Eigentümer und Mieter bedeutet“, www.wiwo.de, 25. Februar 2026
[2] „Das sind die Haken beim neuen Heizungsgesetz“, www.jungefreiheit.de, 26. Februar 2026
[3] „Grüne und Verbraucherschützer warnen – Spahn und Reiche weisen Kritik zurück“, www.tagesspiegel.de, 25. Februar 2026
[4] „Opposition kritisiert Pläne der Regierung“, www.tagesschau.de, 25. Februar 2026
[5] „Die Grüngasquote verteuert Heizen für alle – auch Bestandskunden“, www.n-tv.de, 5. März 2026
[6] „Können wir künftig mit Biomethan heizen?“, www.mdr.de, 4. März 2026
[7] „Mieterbund kritisiert geplantes neues Heizungsgesetz als ungerecht“, www.zeit.de, 25. Februar 2026
[8] „Deutschland droht eine Strafe von über 40 Milliarden Euro“, www.t-online.de, 5. März 2026

Bio-Elite auf Steuerzahlerkosten: Bioland wirft AfD-Bauern raus

Stellt euch vor, ihr seid fleißiger Biobauer. Ihr bewirtschaftet euren Betrieb nach strengsten Öko-Richtlinien, zahlt saftige Beiträge und Lizenzgebühren. Und dann passiert genau das: Die Bioland-Bonzen schlagen euch die Tür vor der Nase zu. Nicht wegen eurer Arbeit. Nicht wegen eurer Qualität. Sondern nur deshalb, weil ihr euch politisch bei der größten demokratisch gewählten Oppositionspartei Deutschlands, der AfD, engagiert.

Willkommen im „Bio-Faschismus“. Ein Verband, der eigentlich Karotten und Kühe zertifizieren soll, mutiert zum politischen Öko-Inquisitor. Und das Ganze wird auch noch mit eurem Geld finanziert. Mitgliedsbeiträge, Lizenzgebühren und Hunderttausende aus Steuergeldern der EU, des Bundes und der Länder. (1)

Dabei verpflichtet sich Bioland laut eigener Satzung dazu, parteipolitisch unabhängig zu agieren. Stattdessen diffamiert der Verband die AfD und wirft deren Anhänger aus dem Verband. Hetze auf Steuerkosten. (2) (3)

Der skandalöse interne Umgang: AfD raus, ohne Begründung oder Anhörung

Der interne Umgang bei Bioland ist eindeutig. AfD-Mitglieder sollen nicht aufgenommen werden. Funktionäre sollen gekündigt werden. Sogar einfache Parteimitglieder werden aus dem Verband gedrängt, ohne dass ihnen eine Begründung geliefert wird.

Ein Beispiel ist der Biobauer Mathias Kreiß aus Bayern. Nachdem er als AfD-Bürgermeisterkandidat antrat, wurde sein Erzeugervertrag gekündigt. Das Bioland-Siegel durfte er nicht mehr nutzen. Der Hintergrund dafür ist eine von Bioland gegründete „Arbeitsgruppe gegen rechtsextreme Einflussnahme“. Kritiker sehen darin nicht nur eine Diffamierung, sondern auch einen klaren Verstoß gegen die eigene Satzung. In §2.3 heißt es ausdrücklich: „Der Verband ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.“ (2) (3)

Statt Landwirtschaftspolitik betreibt Bioland linke Agenda

Eigentlich sollte Bioland den ökologischen Landbau fördern. Stattdessen betreibt der Verband aus Sicht vieler Kritiker politische Indoktrination. Kampagnen wie „Buntes Bioland“ richten sich gegen angeblichen Rechtsextremismus.

Wer AfD wählt, also die Partei, die sich als einzige konsequent für die Interessen deutscher Bauern einsetzt, wird plötzlich zur „Gefahr für die Marke“ erklärt. Satirisch zugespitzt könnte man sagen: Die Bio-Bonzen fürchten offenbar, dass links-grüne Wähler ihre Tomaten boykottieren könnten und die schöne Öko-Illusion zusammenbricht.

So mutieren Verbände ohne politische Kernkompetenz zu Marionetten der schwarz-roten Regierung und spalten die Landwirtschaft unter dem Deckmantel von Vielfalt und Demokratie. (4)

Satzungswidrig: Warum der AfD-Ausschluss gegen Biolands eigene Regeln verstößt

Ein Blick in die Satzung von Bioland vom 19.11.2024 zeigt die Widersprüche deutlich. In §2.3 heißt es ausdrücklich:

„Der Verband ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängig.“

Wenn ein Verband eine legale und demokratisch gewählte Partei pauschal als extrem brandmarkt und deren Mitglieder ausschließt, ist das aus Sicht der Kritiker nichts anderes als blanke Parteipolitik. Die Satzung erlaubt lediglich ein Vorgehen gegen rassistische, verfassungsfeindliche oder menschenverachtende Bestrebungen. Eine bloße AfD-Mitgliedschaft fällt jedoch nicht darunter. (2) Auch Ausschlüsse sind laut §5.4 nur bei einem wichtigen Grund möglich. Dazu gehört beispielsweise die aktive und öffentlich wahrnehmbare Unterstützung extremistischer Bestrebungen. Zudem muss vorher eine Anhörung stattfinden.

Ein pauschales „AfD gleich raus“ ohne Prüfung und ohne Anhörung verletzt diese Regeln. Gleichzeitig werden damit tausende AfD-Sympathisanten unter den Biobauern diskriminiert. Wenn AfD-Politiker bewusst ausgeschlossen werden, hat das auch Auswirkungen auf demokratische Prozesse. Die AfD vertritt inzwischen rund 20 Prozent der Wähler, mit steigender Tendenz. Eine Organisation, die gegen diese Partei agiert, betreibt faktisch Wahlkampf gegen die Opposition. (5)

Steuergelder finanzieren politische Kampagnen

Besonders brisant wird die Situation durch die Finanzierung des Verbandes. Bioland lebt nicht nur von Mitgliedsbeiträgen.

Der Verband erhält auch erhebliche öffentliche Fördermittel. EU-Programme wie „Grenzenlos Regional – Bio in Europa“ mit rund einer Million Euro Förderung. Bundesmittel über die BLE von etwa 90.000 bis 100.000 Euro für Messeauftritte wie die Grüne Woche oder die Biofach. Landesmittel wie rund 160.000 bis 170.000 Euro für Bildungsmaßnahmen in Baden-Württemberg oder etwa 50.000 bis 60.000 Euro für Sortenversuche in Niedersachsen. Hinzu kommen Lobbyausgaben von rund 120.000 bis 130.000 Euro im Jahr 2024.

Kritiker sehen darin ein klares Problem. Mit Steuergeldern werden aus ihrer Sicht AfD-Ausschlüsse, Arbeitsgruppen gegen angeblichen Rechtsextremismus und politische Lobbyarbeit finanziert. Das hat mit der ursprünglichen Idee der Förderung biologischer Landwirtschaft nur noch wenig zu tun. (2)

Fazit: Wenn Verbände zu politischen Indoktrinationszentren werden

Immer mehr Verbände mit eigentlich fachlichen Kernkompetenzen entwickeln sich nach Ansicht vieler Kritiker zu politischen Indoktrinationszentren. Statt sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, betreiben sie politische Kampagnen gegen die Opposition. Deshalb fordern Kritiker, dass kein öffentliches Geld mehr für Organisationen bereitgestellt wird, die politische Hetze gegen die AfD betreiben. Die AfD versteht sich als Partei für alle Bauern. Wir positionieren uns gegen EU-Vorgaben und für eine Landwirtschaft, die sich stärker an den Interessen deutscher Landwirte orientiert.

Boykottiert ihr das Bioland-Siegel?
Teilt eure Meinung.

Quellen

(1) Bioland e.V., Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003958

(2) Satzung von Bioland e.V., Fassung vom 19.11.2024
https://a.storyblok.com/f/319110/x/e2ee5a1ff4/bioland_satzung_fassung_vom_19-11-24.pdf

(3) Bericht über internen Leitfaden zu AfD-Mitgliedern bei Bioland
https://apollo-news.net/interner-leitfaden-zeigt-bioland-will-afd-bauern-ausschlieen/

(4) Bioland-Kampagne „Buntes Bioland – Wir lieben Vielfalt“
https://www.bioland.de/ueber-uns/unsere-kernthemen/gegen-rechtsextreme-tendenzen

(5) Aktuelle AfD-Umfragewerte (Übersicht Wahlumfragen)
https://dawum.de/AfD/

Gewalt im Amateursport: Bundesregierung lässt Vereine im Dunkeln

Der Amateur- und Breitensport ist das Rückgrat unserer Sportlandschaft. Millionen Menschen engagieren sich Woche für Woche auf Sportplätzen, in Turnhallen und Vereinsanlagen. Häufig geschieht dies ehrenamtlich. Doch ein wachsendes Problem belastet den Sport zunehmend: Gewalt auf und neben dem Spielfeld.

Immer häufiger berichten Vereine, Schiedsrichter und Spieler von Übergriffen, Bedrohungen und eskalierenden Konflikten bei Amateurspielen. Besonders im Fußball häufen sich entsprechende Vorfälle seit Jahren. Bereits in einem früheren Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass Gewalt im Amateurfußball längst kein Einzelfall mehr ist, sondern ein strukturelles Problem darstellt.[1]

Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zeigt nun ein bemerkenswertes Bild und wirft gleichzeitig neue Fragen auf.[2]

Keine bundesweiten Zahlen zu Gewalt im Amateur- und Breitensport

Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass Gewaltvorfälle im Amateur- und Breitensport in Deutschland bislang nicht bundesweit statistisch erfasst werden.[2] Es existiert also keine einheitliche Datengrundlage darüber, wie häufig Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Zuschauer von Gewalt betroffen sind.

Damit fehlt eine zentrale Voraussetzung, um das Ausmaß des Problems überhaupt realistisch beurteilen zu können. Ohne belastbare Zahlen bleibt jede politische Debatte über Prävention, Sicherheitskonzepte oder Unterstützung für Vereine zwangsläufig unvollständig.

Ein Bericht existiert, bleibt aber unter Verschluss

Besonders bemerkenswert ist eine weitere Information aus der Antwort der Bundesregierung. Im Auftrag der Innenministerkonferenz wurde eine sogenannte Rechtstatsachensammlung zur Gewalt im Amateurfußball erstellt. Dieser Bericht liegt bereits seit August 2023 vor und wurde innerhalb der Innenministerkonferenz beraten.[2]

Veröffentlicht wurde er jedoch bis heute nicht.

Das bedeutet: Während Vereine, Verbände und Ehrenamtliche über zunehmende Probleme berichten, bleiben zentrale Erkenntnisse aus einem offiziellen Bericht der Öffentlichkeit bislang vorenthalten. Gerade für Vereine und Verbände wäre Transparenz jedoch entscheidend, um geeignete Maßnahmen entwickeln zu können.

Bundesregierung plant keine einheitliche Datenerfassung

Noch bemerkenswerter ist eine weitere Aussage der Bundesregierung. Es sind derzeit keine Schritte geplant, um eine bundesweit einheitliche Datenerfassung zu Gewaltvorfällen im Amateur- und Breitensport zu schaffen.[2] Stattdessen verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort wiederholt auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Doch genau hier liegt das grundlegende Problem. Gewalt im Amateur- und Breitensport ist längst kein lokales Einzelphänomen mehr. Die Vorfälle treten bundesweit auf. Wenn ein Problem bundesweit auftritt, kann es auch nur bundesweit koordiniert wirksam bekämpft werden.

Integration ist Bringschuld: Regeln des Sports müssen respektiert werden

Ein weiterer Aspekt, der in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird, ist die zunehmende Rolle von Konflikten zwischen unterschiedlichen kulturellen Gruppen im Amateurfußball. Bereits in meinem früheren Beitrag zum Thema Gewalt im Amateurfußball habe ich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung vieler Mannschaften in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat.[1] Seit der starken Zuwanderung ab dem Jahr 2015 sind auch im Amateurfußball verstärkt Mannschaften entstanden, die überwiegend aus Spielern mit Migrationshintergrund bestehen.

Sport kann grundsätzlich ein Ort der Integration sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Integration auch tatsächlich gelebt wird. Integration bedeutet nicht, dass sich bestehende Strukturen und Regeln anpassen müssen. Integration bedeutet vielmehr, dass diejenigen, die neu in eine Gesellschaft oder in bestehende Vereinsstrukturen kommen, sich selbst integrieren.

Integration ist daher eine Bringschuld. Wer in Deutschland lebt und in deutschen Sportverbänden aktiv ist, muss die Regeln des Sports, die Entscheidungen von Schiedsrichtern sowie die kulturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen akzeptieren und respektieren.

Gerade hier berichten viele Vereine, Schiedsrichter und Verbände jedoch zunehmend von Problemen. Immer häufiger wird von Respektlosigkeit gegenüber Schiedsrichtern, aggressivem Verhalten gegenüber Gegnern oder eskalierenden Konflikten auf und neben dem Spielfeld berichtet.

Auch in Brandenburg gab es entsprechende Beispiele. In meinem früheren Beitrag habe ich unter anderem den Migrantenverein Union Cottbus erwähnt, der wiederholt durch Konflikte und Auseinandersetzungen im Spielbetrieb aufgefallen ist.[1] Diese Entwicklungen zeigen, dass Gewalt im Amateurfußball nicht nur eine Frage von Sportorganisation oder Sicherheitskonzepten ist. Es geht auch um Fragen von Integration, Respekt gegenüber Regeln und die Bereitschaft, sich in bestehende gesellschaftliche und sportliche Strukturen einzuordnen. Gerade deshalb wäre eine transparente und bundesweit einheitliche Datenerfassung so wichtig. Nur wenn Ursachen und Hintergründe offen analysiert werden, können Sportverbände und Politik auch wirksame Maßnahmen entwickeln.

Ehrenamtliche und Schiedsrichter brauchen Schutz

Der Amateur- und Breitensport lebt vom Engagement seiner Mitglieder und Ehrenamtlichen. Ohne Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und Vereinsfunktionäre würde der Spielbetrieb vielerorts zusammenbrechen. Gerade Schiedsrichter berichten seit Jahren von zunehmenden Bedrohungen und körperlichen Angriffen. Viele hören deshalb ganz auf. Das verschärft die ohnehin angespannte Situation im Amateurfußball zusätzlich. Wenn Politik und Sportverbände diesen Trend nicht ernsthaft angehen, droht dem Amateurbereich langfristig ein massives Strukturproblem.

Drei notwendige Schritte

Aus meiner Sicht braucht es deshalb drei zentrale Maßnahmen.

Transparenz
Der bereits vorliegende Bericht der Innenministerkonferenz zur Gewalt im Amateurfußball muss veröffentlicht werden.

Verlässliche Datengrundlage
Gewaltvorfälle im Amateur- und Breitensport müssen bundesweit einheitlich erfasst werden.

Gemeinsame Strategie
Bund, Länder und Sportverbände müssen konkrete Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Spielern, Schiedsrichtern und Ehrenamtlichen entwickeln.

Gewalt auf dem Sportplatz darf kein Randthema bleiben

Der Amateur- und Breitensport ist ein wichtiger gesellschaftlicher Ort für Integration, Gemeinschaft und Ehrenamt. Wer diese Strukturen erhalten will, muss auch für Sicherheit sorgen. Gewalt auf Sportplätzen darf deshalb kein Randthema bleiben. Und schon gar nicht ein Problem, über das niemand genau Buch führt.

Wer dauerhaft in unserem Land leben will, muss unsere Regeln akzeptieren, im Alltag genauso wie auf dem Sportplatz. Wer dazu nicht bereit ist und sich nicht in unsere gesellschaftlichen und sportlichen Strukturen einfügen kann oder will, der hat in unserem Land keine Perspektive.


Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: Amateurfußball außer Kontrolle? Gewalt, Respektverlust und politische Verantwortung.
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/amateurfussball-ausser-kontrolle/

[2] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske u. a. und der Fraktion der AfD – Gewalt im deutschen Amateursport, BT-Drucksache 21/4218, 03.03.2026.

Die Union und die Glaubwürdigkeitsfalle – eine Bilanz

Es gibt in der Politik einen Unterschied zwischen einer Kurskorrektur und einem Kursabbruch. Eine Kurskorrektur ist legitim, weil sie auf neue Erkenntnisse, veränderte Umstände oder bessere Argumente reagiert. Ein Kursabbruch hingegen ist das, was die Union gerade vollzieht: Sie gibt zentrale Positionen auf, nicht weil sich die Realität verändert hat, sondern weil der Koalitionspartner drückt, mal wieder.

Das ist kein Pragmatismus, sondern das Gegenteil davon.

Drei Widersprüche, die sich nicht wegdiskutieren lassen

Widerspruch eins: Grenzkontrollen verschärfen und Anreize erhöhen

Die Bundesregierung hat in den ersten Monaten ihrer Amtszeit die Grenzkontrollen ausgebaut und Zurückweisungen durchgesetzt, mit mäßigem Erfolg und eher als Symbolpolitik, denn die Botschaft sollte klar sein: Deutschland kontrolliert wieder, wer hereinkommt.

Gleichzeitig plant Innenminister Dobrindt, Asylbewerbern bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, unabhängig von der Bleibeperspektive.

Das ist kein Widerspruch am Rand, sondern ein Widerspruch im Kern, denn wer an der Grenze abweist und gleichzeitig im Inland frühen Arbeitsmarktzugang verspricht, schickt zwei entgegengesetzte Signale: Das eine sagt, komm nicht, das andere sagt, wenn du es schaffst, lohnt es sich.

In der Migrationsforschung ist gut belegt, dass Anreize im Zielland eine der stärksten Triebkräfte von Migrationsbewegungen sind, und man muss kein Akademiker sein, um das zu verstehen.

Widerspruch zwei: GEAS unterstützen und gleichzeitig untergraben

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist das ambitionierteste Projekt zur gesamteuropäischen Steuerung irregulärer Migration seit Jahrzehnten. Sein Kernziel besteht darin, dass Menschen mit geringer Bleibeperspektive gar nicht erst bis in die Kernländer der EU gelangen, sondern Verfahren an der Außengrenze durchlaufen, bei klaren Zuständigkeiten und konsequenter Rückführung.

Die Union unterstützt das GEAS auf europäischer Ebene, in Brüssel und in Pressemitteilungen, schafft jedoch auf nationaler Ebene genau den Anreiz, der dieses System unterläuft, nämlich reguläre Arbeit in Deutschland, erreichbar nach drei Monaten, ohne Rücksicht auf den Ausgang des Asylverfahrens.

Wer das GEAS ernst nimmt, darf auf nationaler Ebene nicht das Gegenteil tun, denn Glaubwürdigkeit in der Europapolitik beginnt mit Konsistenz im eigenen Land.

Widerspruch drei: Abschiebung als Druckmittel, aber ohne Konsequenz

Die Abschiebeflüge nach Afghanistan hatten vor allem symbolischen Charakter und wurden entsprechend öffentlichkeitswirksam inszeniert, weshalb Abschiebung als gelegentliches Signal keine Politik ist, sondern Theater.

Solange Verfahren im Schnitt neun Monate dauern, solange abgelehnte Bewerber durch systemische Klagemöglichkeiten den Vollzug jahrelang hinauszögern können und solange Kettenduldungen der Regelfall sind, bleibt die Abschiebung das, was sie bisher war: eine Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Eine Regierung, die das weiß und trotzdem nicht an diesen Strukturen ansetzt, hat kein Glaubwürdigkeitsproblem mit dem politischen Gegner, sondern mit der Realität.

Was stattdessen zu tun wäre

Keine der folgenden Forderungen ist neu und keine ist utopisch, sie scheitern nicht an fehlenden Ideen, sondern an fehlendem politischen Willen.

GEAS konsequent national umsetzen

Europa hat sich auf ein System geeinigt, und Deutschland muss es nicht nur unterschreiben, sondern vorleben.

Das bedeutet konkret, dass es keine nationalen Sonderregelungen geben darf, die Weiterwanderungsanreize schaffen, denn wer in einem anderen EU-Land registriert wurde, wird dorthin zurückgeführt, ohne Ausnahme und ohne jahrelangen Rechtsstreit.

Die Dublin-Regeln gelten entweder oder sie gelten nicht, ein Mittelweg macht das System kaputt.

Gleichzeitig muss Deutschland europäische Partner aktiv drängen, die Außengrenzverfahren zu implementieren, das heißt durch finanzielle Unterstützung für Griechenland, Bulgarien und Italien, nicht als Almosen, sondern als strategische Investition in die eigene Entlastung.

Wer bereits an der EU-Außengrenze einen ablehnenden Bescheid erhält, hat weder Grund noch rechtliche Möglichkeit, bis nach Deutschland weiterzureisen, und muss dort auch nicht abgeschoben werden, weshalb Abschiebung strukturell verankert und nicht episodisch inszeniert werden sollte.

Abschiebung strukturell verankern, nicht episodisch inszenieren

Wer abgelehnte Asylbewerber ernsthaft rückführen will, braucht schnelle Verfahren, funktionierende Rücknahmeabkommen und einen Rechtsstaat, der Urteile vollzieht.

Verfahrensbeschleunigung ist der wichtigste Hebel, nicht weil Schnelligkeit Gerechtigkeit ersetzt, sondern weil lange Verfahren Integration sabotieren für jene, die bleiben dürfen, und den Vollzug unmöglich machen für jene, die es nicht dürfen.

Das ist keine Kritik an den Betroffenen, sondern eine Kritik an einem System, das diese Situation systematisch produziert.

Viele Herkunftsländer weigern sich, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, weil sie wissen, dass Deutschland sie nicht zwingt, und genau das muss sich ändern.

Deutschland verfügt über handfeste Druckmittel wie Entwicklungshilfe, Visa für deren Bürger und Handelsvorteile, sodass gelten muss: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger davon, wer kooperiert, wird belohnt.

Diese Konditionen müssen endlich systematisch und konsequent angewendet werden, nicht als Drohung, sondern als normales außenpolitisches Instrument, das andere Länder längst selbstverständlich nutzen.

Eine Entscheidung, die nicht vertagt werden kann

Die Union steht vor einer Entscheidung, die sie nicht aussitzen kann, denn entweder sie begreift Migrationspolitik als Systemfrage mit europäischer Architektur, nationalem Vollzug und struktureller Konsequenz, oder sie verwaltet das Thema weiter mit symbolischen Gesten und taktischen Kompromissen.

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