Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Bombenangriff auf Cottbus am 15. Februar 1945– den Opfern ein würdiges Gedenken!

Der 15. Februar 1945: Ein Einschnitt für die Stadt

Es gibt Momente, die innerhalb weniger Minuten für tausende Menschen das gesamte weitere Leben verändern. Für Cottbus war ein solcher Moment die Mittagszeit des 15. Februar 1945, als ein amerikanischer Bomberverband die Stadt erreichte und seine todbringende Ladung über weiten Teilen der Stadt abwarf. Mehr als 400 US-Bomber waren im Einsatz [1]. Insgesamt fielen ca. 1.064 Tonnen Bomben auf die Stadt [2].

Der Ablauf des Bombardements

Das Bombardement dauerte nur etwas mehr als eine halbe Stunde. Gegen 11.51 Uhr treffen die ersten Bomben den Bahnhof, der das Hauptziel der Angreifer ist. Auch die Lutherkirche brennt vollständig aus. Besonders dramatisch: Das Operationshaus des Krankenhauses wird komplett zerstört, alle zu diesem Zeitpunkt dort tätigen Ärzte und Schwestern sterben.

Auf dem Bahnhof stehen Lazarettzüge und Waggons mit Vertriebenen aus Schlesien und Ostbrandenburg. In unmittelbarer Nähe befinden sich Güterzüge mit Munition. Als ein solcher Munitionszug getroffen wird, hört man dies im gesamten Stadtgebiet. Die Explosion und die Druckwelle zerstörten zahlreiche Häuser in der näheren Umgebung.

Für die Vertriebenen und Verwundeten auf dem Bahnhof gab es kein Entkommen. Phosphorbomben sorgten für ein Feuerinferno. Der Geruch verbrannter Menschen lag noch mehrere Tage danach in der Stadt. Viele Cottbuser konnten sich nur retten, weil sie es rechtzeitig in einen Luftschutzkeller schafften. Die letzten Bomben gingen gegen 12:25 Uhr auf den Branitzer Park und auf Sandow nieder [2].

Die Folgen des Angriffs

Das Resultat: Rund 1.000 Tote, etwa 2.500 Verletzte und mehr als 13.000 Cottbuser, die nach dem Angriff obdachlos waren [2]. Das Ausmaß wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Cottbus zu Kriegsbeginn etwa 56.000 Einwohner hatte [3]. Außerdem wurden 145 Industriebetriebe durch den Bombenhagel zerstört [1].

Historischer Kontext

Auch wenn es seit dem Jahr 1940 immer wieder Fliegeralarm gab, blieb eine großflächige Bombardierung der Stadt bis fast zum Kriegsende aus. Doch in den letzten Kriegsmonaten gingen die Alliierten vermehrt zum sogenannten „Moral Bombing“ über, also der gezielten Bombardierung von Wohngebieten, um die Moral und den Durchhaltewillen der Zivilbevölkerung zu brechen.

Viele Städte in Deutschland wurden durch diese Flächenbombardements systematisch zerstört. Neben unermesslichem menschlichem Leid führten diese Angriffe zur Vernichtung von kulturellen Werten in beispiellosem Ausmaß.

Erinnerung und Verantwortung

Wenn wir heute in Cottbus der schrecklichen Ereignisse des 15. Februar 1945 gedenken, dann erinnern wir vor allem an die, die damals ihr Leben verloren. Aber auch an die, die überlebten und diesen Tag nie wieder vergessen konnten.

Einige Zeitzeugen leben noch, noch können sie berichten. Wenn sie es eines Tages nicht mehr können, ist es unsere Aufgabe, die Erinnerung an das Bombeninferno in Cottbus wach zu halten.


Quellenverzeichnis

[1] „Cottbus hat der Opfer der US-Bombenangriffe mit etwa 1.000 Toten vor 80 Jahren gedacht“, www.deutschlandfunk.de, 16. Februar 2025

[2] „Bombardierung von Cottbus“, www.stadtmuseum-cottbus.de, Aufruf am 10. Februar 2026

[3] „Zeitzeugen erinnern sich an verheerenden US-amerikanischen Luftangriff 1945“, www.katholische-sonntagszeitung.de, 8. Mai 2025

Wir sprengen, was uns versorgt – und verschärfen den Energiemangel

Diese Energiepolitik schadet der Lausitz und ist ideologischer Irrsinn.

Die Sprengung der Abraumförderbrücke F60 im Tagebau Jänschwalde war kein bloßer technischer Rückbau, sondern ein energiepolitisches Symbol. Öffentlich per Livestream konnten Bürger verfolgen, wie eine zentrale Infrastruktur zur Gewinnung grundlastfähiger Energie endgültig beseitigt wurde – in einer Zeit, in der der Energiebedarf in Deutschland weiter steigt und die Versorgungssicherheit zunehmend unter Druck gerät [1].

Ein ähnliches Bild bot sich bereits im Oktober 2025 bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Gundremmingen. Auch dort wurde leistungsfähige Energieinfrastruktur nicht deshalb überflüssig, weil gleichwertiger Ersatz bereitstand, sondern weil politische Entscheidungen den endgültigen Rückbau erzwangen [2]. Beide Ereignisse stehen sinnbildlich für eine Energiepolitik, die ideologisch motiviert ist und physikalische sowie wirtschaftliche Realitäten ausblendet.

Der Abschied von sicherer, grundlastfähiger Energie

Mit dem nahezu zeitgleichen Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung verabschiedet sich Deutschland von zwei Energieformen, die entscheidende Eigenschaften gemeinsam haben: Sie sind grundlastfähig, wetterunabhängig und dauerhaft verfügbar. Genau diese Eigenschaften sind für ein Industrieland unverzichtbar.

Der Kohleausstieg trifft insbesondere Regionen wie die Lausitz hart. Über Jahrzehnte gewachsene industrielle Strukturen, Arbeitsplätze und eine stabile Energieversorgung werden aufgegeben, ohne dass zum Zeitpunkt des Rückbaus ein belastbarer Ersatz existiert [3]. Trotz hoher installierter Leistungen bei Wind- und Solarenergie kommt es immer wieder zu Situationen, in denen nur ein sehr geringer Teil des tatsächlichen Strombedarfs aus wetterabhängigen Energien gedeckt werden kann [3].

Anstatt zunächst Versorgungssicherheit herzustellen, werden funktionierende Anlagen abgeschaltet, gesprengt und unwiederbringlich zerstört. Es wird nicht der erste Schritt vor dem dritten getan – sondern der dritte vor dem ersten.

Fernwärme: Ein unterschätztes Opfer der Energiepolitik

Was in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird: Mit dem Ende von Kohle- und Kernkraftwerken verschwindet auch eine tragende Säule der Fernwärmeversorgung. Diese wurde bislang vielfach als Nebenprodukt der Stromerzeugung gewonnen – effizient, zuverlässig und vergleichsweise kostengünstig.

Fallen diese Kraftwerke weg, muss Fernwärme neu erzeugt werden. Das ist technisch möglich, jedoch deutlich energieintensiver, teurer und abhängig von zusätzlichem Strombedarf. Für Bürger und Kommunen bedeutet das steigende Preise bei gleichzeitig sinkender Versorgungssicherheit.

Die Seewasserwärmepumpe in Cottbus: Ersatz mit erheblichen Risiken

Ein zentrales Beispiel für diese Entwicklung ist die geplante Seewasserwärmepumpe in Cottbus. Das Projekt wird als Zukunftslösung beworben, ist jedoch mit Investitionskosten von nahezu 100 Millionen Euro verbunden – Kosten, die am Ende von den Bürgern zu tragen sein werden [4].

Hinzu kommt eine grundlegende Frage: Woher soll der zusätzliche Strom kommen, der für den Betrieb einer solchen Großwärmepumpe notwendig ist, wenn gleichzeitig sichere Stromerzeugungskapazitäten abgeschaltet werden? Ohne stabile Stromversorgung wird aus einer Wärmepumpe keine Lösung, sondern ein zusätzliches Risiko für das Gesamtsystem.

Zugefrorener See – ökologische und technische Realität

Heute konnte man sich selbst ein Bild davon machen, wie fragil diese Konzepte sind: Der betreffende See war bei den aktuellen winterlichen Temperaturen vollständig zugefroren. Das zeigt, wie begrenzt die verfügbare Umweltenergie in solchen Gewässern in kalten Perioden tatsächlich ist.

Zugefrorener Ostsee am 05.02.2026. Nur das Einlaufbecken ist eisfrei.

Eine großtechnische Seewasserwärmepumpe entzieht dem See kontinuierlich Wärme. Wird einem Gewässer unter solchen Bedingungen zusätzlich Energie entzogen, sind ökologische Folgen absehbar. Sinkende Wassertemperaturen können Wasserlebewesen, Mikroorganismen und das ökologische Gleichgewicht massiv beeinträchtigen. Veränderungen der Sauerstoffverhältnisse, Stress für Flora und Fauna sowie langfristige Schäden am Ökosystem sind reale Risiken.

Auch technisch ergeben sich Probleme: Je kälter das Ausgangswasser, desto ineffizienter arbeitet eine Wärmepumpe. Vereisung, höherer Stromverbrauch und steigende Betriebskosten sind zu erwarten. Wenn ein See bereits ohne zusätzliche Nutzung zufriert, muss ernsthaft hinterfragt werden, ob er dauerhaft als Energiequelle im industriellen Maßstab geeignet ist. Gerade im Winter, wenn der Energiebedarf am höchsten ist, droht eine zusätzliche Schwächung des Systems.

Energieoffen, technologieoffen, realistisch

Die AfD lehnt diesen energiepolitischen Kurs entschieden ab. In ihrem Programm steht klar: Energiepolitik muss technologieoffen, bedarfsgerecht und auf Versorgungssicherheit ausgerichtet sein. Sichere Energiequellen dürfen nicht aus ideologischen Gründen abgeschaltet werden, solange kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht [5].

Ein Industrieland kann nicht zuerst Kraftwerke sprengen, Brücken abbrechen und Kühltürme niederreißen – und anschließend hoffen, dass Speicher, Wärmepumpen und Importe die entstehenden Lücken irgendwann schließen. Vernünftige Politik bedeutet, zuerst Alternativen aufzubauen und zu testen, bevor bewährte Strukturen aufgegeben werden.

Fazit

Die Sprengung der Förderbrücke F60 und der Abriss der AKW-Kühltürme sind keine Einzelfälle. Sie stehen exemplarisch für eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und ökologische Verantwortung dem politischen Zeitgeist unterordnet. Während der Energiebedarf steigt, wird die Grundlage unserer sicheren Energieversorgung zerstört – öffentlich, unumkehrbar und ohne tragfähigen Ersatz.

Deutschland braucht keinen weiteren symbolischen Rückbau, sondern einen ideologiefreien Energiemix, der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbindet. Alles andere wird uns wirtschaftlich, sozial und energiepolitisch teuer zu stehen kommen.


Quellenverzeichnis

  1. Niederlausitz Aktuell: Livestream – Förderbrücke F60 im Tagebau Jänschwalde wird gesprengt
  2. RWE Presse: Kühltürme der Rückbauanlage Gundremmingen erfolgreich zu Boden gebracht, 25.10.2025
  3. rbb24: Bislang kein konkreter Plan für die Zukunft der Lausitz ohne Kohle, 13.05.2025
  4. Lars Schieske: Seewasserwärmepumpe in Cottbus – auf einmal fast 100 Millionen. Wer zahlt die Zeche?
    https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/seewasserwaermepumpe-in-cottbus-auf-einmal-fast-100-millionen-wer-zahlt-die-zeche/
  5. AfD-Bundesprogramm / Wahlprogramm: Abschnitt Energiepolitik (Technologie- und Energieoffenheit)

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

Wenn Schulen kippen, versagt die Politik – Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind der letzte Warnruf

Was derzeit an deutschen Schulen geschieht, ist kein Zufall und kein kurzfristiger Ausrutscher.
Es ist das Ergebnis jahrelanger Beschwichtigung, ideologischer Scheuklappen und politischer Untätigkeit.

Die Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen machen unmissverständlich klar:
Schulen verlieren ihre Schutzfunktion. Kinder verlieren Lernzeit. Lehrer verlieren die Kraft.

Cottbus: Eltern berichten von Angst, Gewalt und Kontrollverlust

An der Regine-Hildebrandt-Grundschule in Cottbus-Sachsendorf haben Eltern in einem ausführlichen Brandbrief beschrieben, was viele Verantwortliche nicht hören wollten:
Der Schulalltag ist von Gewalt, Bedrohungen und Angst geprägt [1].

Berichtet wird unter anderem von:

  • schweren körperlichen Übergriffen mit ärztlicher Behandlung,
  • Reizgas auf dem Schulhof,
  • Drohungen und Erpressungen unter Schülern,
  • Kindern, die aus Angst nicht mehr allein zur Schule gehen,
  • und massivem Verlust von Unterrichtszeit.

Eine Mutter schreibt offen, dass sie ihren Kindern nicht mehr glaubhaft versichern kann, dass Schule ein sicherer Ort ist.
Das ist kein Alarmismus – das ist ein politisches Alarmsignal.

Der zeitweise eingesetzte Sicherheitsdienst zeigte nur kurzfristige Wirkung. Danach eskalierte die Lage erneut.
Genau das belegt: Symbolmaßnahmen reichen nicht aus.

Ludwigshafen: Lehrer rufen um Hilfe – und bestätigen das strukturelle Problem

Wer glaubt, Cottbus sei ein Einzelfall, irrt.
In Ludwigshafen hat das gesamte Kollegium einer Schule einen Brandbrief veröffentlicht.

Die Lehrer sprechen von einem Schulalltag, der von Gewalt, Bedrohungen, Respektlosigkeit und Angst dominiert wird [2].
Sie schildern Messerbedrohungen, massive Störungen, Überforderung und die Unmöglichkeit, unter normalen Bedingungen zu unterrichten.

Der Brandbrief aus Ludwigshafen bestätigt, was Eltern und Lehrer bundesweit erleben:
Das Problem ist strukturell – nicht lokal.

Ein Vater sagt, was viele denken und fordert Verantwortung

Besonders eindringlich ist der Brief eines alleinerziehenden Vaters von zwei Kindern, der sich an mich als Stadtverordneter gewandt hat [3].

Er schreibt:

„Ich möchte meinen Kindern später nicht erklären müssen, warum ich zugesehen habe, wie es kippt, und trotzdem geschwiegen habe.“

Er beschreibt:

  • verlorene Lernzeit,
  • Kinder, die sich nicht sicher fühlen,
  • Lehrkräfte, die bis spät in die Nacht Vorfälle dokumentieren und am nächsten Morgen wieder funktionieren sollen.

Sein Vorwurf ist eindeutig:

„Politik macht die Regeln, setzt die Prioritäten und entscheidet, ob Schule ein Ort zum Lernen bleibt oder nur noch ein Ort, an dem man irgendwie durchkommt.“

Und er stellt die entscheidende Frage:

„Wenn Kinder unsere Zukunft sind – warum behandeln wir ihre Gegenwart wie eine Randnotiz?“

Dieser Brief ist kein Ausbruch, sondern ein verantwortungsbewusster Appell, Missstände offen zu benennen.
Denn – und das sagt der Vater völlig richtig – Schweigen schützt nur das Problem.

Die AfD hat gewarnt – andere haben beschwichtigt

Bereits im Jahr 2023/24 hat die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus einen Antrag zur Einrichtung von Sicherheitspersonal an besonders belasteten Schulen eingebracht [4].

Die Reaktionen der anderen Fraktionen:

  • angeblich keine konzeptionelle Grundlage,
  • der Begriff „Brennpunktschule“ sei stigmatisierend,
  • Sicherheitspersonal könne Eltern abschrecken,
  • man solle pädagogischen Konzepten Zeit geben.

Heute sehen wir das Ergebnis dieser Haltung:
Die Lage hat sich weiter verschärft.

Die Brandbriefe geben der AfD recht.

Unsere politischen Konsequenzen aus den Brandbriefen

Aus den Berichten der Eltern, Lehrer und des Vaters ziehen wir klare Schlussfolgerungen.

1. Sicherheit ist Voraussetzung von Bildung

Schule muss ein sicherer Ort sein – alles andere ist politisches Versagen.

Wir fordern:

  • dauerhaftes, ausreichend ausgestattetes Sicherheitspersonal an besonders belasteten Schulen,
  • Präsenz während der gesamten Unterrichtszeit,
  • klare Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten.

2. Schutz der Lernzeit

Unterricht darf nicht permanent durch Gewalt und Chaos ersetzt werden.

Notwendig sind:

  • verbindliche Ordnungsmaßnahmen,
  • abgestimmte Verfahren mit Polizei, Jugendamt und Schulaufsicht,
  • politische Rückendeckung für Lehrer und Schulleitungen, die konsequent handeln.

3. Probleme benennen – ohne Denkverbote

Der Vater bringt es auf den Punkt: Missstände müssen offen benannt werden.

Dazu gehört auch:

  • die Überforderung einzelner Schulen,
  • hohe Anteile von Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Integrationsdefizite, die den Schulalltag massiv belasten.

Darüber zu sprechen ist kein Tabubruch – sondern Voraussetzung für Lösungen.

4. Begrenzung von Überforderung

Die AfD hat im Land Brandenburg bereits vor Jahren gefordert, Schulen nicht unbegrenzt zu belasten.

In diesem Zusammenhang wurde politisch unter anderem eine Obergrenze von 10 % bestimmter Belastungsprofile pro Schule gefordert, um Unterricht, Sicherheit und Lernklima zu schützen.

Ziel ist nicht Ausgrenzung, sondern funktionsfähige Schulen für alle Kinder.

5. Konsequente Anwendung des Rechts

Gewalt darf nicht folgenlos bleiben.

Die AfD vertritt die Position, dass:

  • schwere Gewalt konsequent sanktioniert werden muss,
  • ausländische Straftäter abgeschoben werden müssen,
  • Remigration ein legitimes politisches Instrument ist, wenn Integration dauerhaft scheitert und Sicherheit gefährdet wird.

Der Schutz von Kindern steht über politischer Bequemlichkeit.

Schlussfolgerung

Die Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind kein Alarmismus.
Sie sind letzte Warnsignale.

Der Brief des Vaters ist ein moralischer Maßstab.
Er zeigt, worum es geht: nicht um Ideologie, sondern um Kinder.

Die AfD wird weiter:

  • hinschauen,
  • benennen,
  • handeln.

Denn eines ist klar:
Wer jetzt noch beschwichtigt, trägt Verantwortung für das, was weiter eskaliert.


Quellenverzeichnis

[1] Brandbrief der Elternschaft der Regine-Hildebrandt-Grundschule, Cottbus, öffentliches Schreiben, Dezember 2025
[2] Junge Freiheit: „Nächster Brandbrief – jetzt rufen die Lehrer einer weiteren Migrantenschule um Hilfe“, 2025
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/naechster-brandbrief-jetzt-rufen-die-lehrer-einer-weiteren-migrantenschule-um-hilfe/
[3] Offener Brief eines alleinerziehenden Vaters an mich als Stadtverordneter, Cottbus, 2025
[4] Protokoll und Antrag der AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus: „Einrichtung von Sicherheitspersonal an Brennpunktschulen“, 2023/2024

Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt

Berlin, 05. Juni 2025

Vorstellung des Abschlussberichts der Regierungskommission Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt: Interessante Impulse, kritische Lücken

Gestern hat das Büro Schieske an der offiziellen Präsentation des Abschlussberichtes der Regierungskommission zur Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt in Berlin teilgenommen. Die Veranstaltung bot interessante Einblicke in die Lehren, die das Land Sachsen-Anhalt aus der Corona-Pandemie gezogen hat, und stellte verschiedene Handlungsempfehlungen zur besseren Vorbereitung auf zukünftige Gesundheitskrisen vor.

Aus unserer Sicht bleibt jedoch festzuhalten, dass der Vortrag und der Bericht an entscheidenden Stellen kritische Fragen offenlassen. Insbesondere die weitreichenden sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie – etwa für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und andere besonders betroffene Gruppen – fanden im Bericht nur unzureichende Berücksichtigung. Damit fehlt eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit den tatsächlichen starken Belastungen, die durch die Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und ganz Deutschland entstanden sind.

Auch in Cottbus wurde auf Antrag der Fraktion Mittelstandsinitiative Brandenburg/ Zukunftssicheres Cottbus ein Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen eingerichtet. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn wir brauchen eine echte Aufarbeitung, klare Benennung von Fehlentscheidungen und daraus resultierende Konsequenzen. Es ist höchste Zeit, die Wahrheit ans Licht zu bringen: Viele der Maßnahmen wie gefühlter und tatsächlicher Impfzwang, Maskenpflicht, Polizeigewalt und massive Einschränkungen der Freiheit, erfolgten ohne das eine tatsächliche Gefahr bestand.

Mir ist es ein persönliches Anliegen in diesem Ausschuss mitzuwirken und das Unrecht, dass vielen Cottbuser Bürgern in dieser Zeit widerfahren ist, aufzuklären.

Die AfD Cottbus plant starkes Signal

Resolution für Frieden und gegen Eskalation im Ukraine-Krieg

Die Stadtverordnetenversammlung von Cottbus steht kurz davor, ein wichtiges Zeichen für Frieden und Deeskalation zu setzen. In der Sitzung am 18. Dezember 2024 wird eine Resolution eingebracht, die sich entschieden gegen eine Eskalation des Ukraine-Krieges richtet und die Bundesregierung zu einer friedensorientierten Außenpolitik auffordert.

Ein Appell für Diplomatie statt Waffen

Der Antrag sieht vor, dass sich die Stadtverordnetenversammlung klar gegen die Lieferung von weitreichenden Offensivwaffen wie den Taurus-Marschflugkörper ausspricht. Solche Maßnahmen könnten Deutschland tiefer in den Konflikt hineinziehen und eine weitere Eskalation befeuern. „Stattdessen muss Deutschland mit Nachdruck auf diplomatische Lösungen hinarbeiten, um nachhaltigen Frieden zu schaffen“, fordert der Antrag.

Fokus auf humanitäre Hilfe

Die Resolution legt einen Schwerpunkt auf die humanitäre Verantwortung Deutschlands. Anstatt militärische Maßnahmen zu verstärken, sollen alle möglichen Ressourcen für die Linderung des Leids der ukrainischen Bevölkerung und den Wiederaufbau zerstörter Gebiete bereitgestellt werden. Waffenlieferungen, so die Initiatoren des Antrags, verlängerten nur das Leid und trügen nicht zur Lösung des Konflikts bei.

Belastung für die Kommunen

Ein weiterer Aspekt, der in der Resolution betont wird, ist die Belastung, die Fluchtbewegungen aus Kriegsgebieten auch für Städte wie Cottbus mit sich bringen. Durch den anhaltenden Krieg steigt die Zahl der Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchen, und damit auch die finanziellen Herausforderungen für Kommunen. Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten erfordern erhebliche Mittel, die viele Städte an ihre Belastungsgrenze bringen. So auch die Stadt Cottbus. „Frieden ist nicht nur humanitäre Pflicht, sondern auch notwendig, um unsere Städte vor finanzieller Überforderung zu bewahren“, heißt es im Entwurf.

Cottbus sendet ein Signal des Friedens

Die geplante Resolution ruft die Bundesregierung auf, Schritte zu vermeiden, die zu einer weiteren Eskalation führen könnten. Deutschland solle stattdessen ein klares Zeichen des Friedens setzen und innerhalb der EU darauf hinwirken, dass Europa geschlossen für Deeskalation und Dialog eintritt.

Abstimmung steht bevor

Der Antrag sieht eine namentliche Abstimmung vor, wodurch jeder Stadtverordnete Verantwortung übernehmen soll. Sollte die Resolution verabschiedet werden, wäre dies ein starkes Signal aus Cottbus für eine friedensorientierte Politik und gegen die Gefahr, dass Deutschland in den Krieg hineingezogen wird.

Am 18. Dezember 2024 könnte Cottbus eine klare Botschaft senden. Für Diplomatie, Menschlichkeit und Frieden – gegen Eskalation und Waffenlieferungen. Denn nur durch Dialog und Verhandlungen kann eine Zukunft geschaffen werden, in der menschliches Leid, Flucht und Überforderung der Kommunen vermieden werden.

Der Antrag ist unter dem Tagesordnungspunkt 9.6 zu finden: https://session.cottbus.de/buerger/si0057.asp?__ksinr=942

Hier geht es ab 14 Uhr zum Livestream: https://www.cottbus.de/politik/streams/index.html

Bericht aus der SVV Cottbus

20. November 2024

In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung standen zwei unserer Anträge zur Abstimmung, die trotz ihrer sachlichen und rechtsstaatlichen Zielsetzungen abgelehnt wurden: ein Antrag zum Schutz nachtaktiver Tiere (AT-21/24) und ein Antrag zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (AT-30/24).

Antrag: Nachtfahrverbot für Mähroboter

SessionNet | Nachtfahrverbot für Mährobotersession.cottbus.de

Der erste Antrag zielte auf ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter im Stadtgebiet ab, um nachtaktive Tiere wie Igel, Lurche und Insekten zu schützen. Der Hintergrund: Immer häufiger werden verletzte Igel, oft mit schweren Verstümmelungen durch Mähroboter, in Tierheime gebracht. Im Jahr 2023 waren es allein im Tierschutzzentrum Leuthen 240 Fälle.

Obwohl der Antrag wissenschaftlich und mit Beispielen aus Belgien und Deutschland untermauert wurde, wo solche Regelungen bereits erfolgreich umgesetzt sind, erhielt er keine Mehrheit. Kritiker argumentierten mit bürokratischen Hürden und möglicher Eingriffe in die Privatsphäre.

Die ablehnende Entscheidung wurde von uns als unverständlich empfunden, da hier nicht nur Tierschutz, sondern auch die Bewahrung der Artenvielfalt im Fokus standen.

Antrag: Zielvereinbarung zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs

SessionNet | Antrag auf Unterzeichnung der Zielvereinbarung zwischen der kreisfreien Stadt Cottbus und der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur „Verbesserung des Rückführungsvollzugs“session.cottbus.de

Der zweite Antrag forderte die Unterzeichnung einer Zielvereinbarung mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur Einführung sogenannter „Tischfestnahmen“. Diese Methode, bei der ausreisepflichtige Personen in Ämtern festgenommen werden, wurde als wirksames Mittel zur konsequenten Umsetzung der Rechtslage beschrieben.

Trotz eindeutiger rechtlicher Grundlage und positiver Erfahrungen in anderen Landkreisen Brandenburgs wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt – auch durch die CDU, die auf Landesebene dieselbe Praxis unterstützt. Diese Ablehnung überraschte besonders, da es hier um die schlichte Umsetzung deutschen Rechts ging.

Die Ergebnisse der Abstimmungen zeigen, dass sachliche Anliegen zunehmend ideologisch bewertet werden.  

Beide Anträge hatten das Ziel, bestehendes Recht durchzusetzen – sei es der Schutz der Tierwelt oder die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Weder die Ablehnung des Mähroboter-Antrags noch die Verweigerung der Tischfestnahmen stärkt das Vertrauen der Bürger in Verwaltung und Politik.

Unsere Politik ist weder ideologisch noch menschenfeindlich. Wir stehen für die konsequente Anwendung deutschen Rechts und die Förderung praktischer Lösungen, die sowohl die Sicherheit der Menschen als auch den Schutz der Natur gewährleisten.

Die gestrigen Entscheidungen sind ein Rückschritt für Cottbus. Wir bleiben jedoch weiterhin aktiv, um sachpolitische Lösungen voranzutreiben, die allen Cottbusern zugutekommen.

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