Deutschland wieder wettbewerbsfähig machen

Echte Strukturreformen statt dauerhafter Symptombekämpfung

Deutschland befindet sich seit Jahren in einer schweren wirtschaftlichen Schwächephase. Nach zwei Rezessionsjahren wuchs das Bruttoinlandsprodukt 2025 lediglich um 0,2 Prozent. Die Industrieproduktion ging im selben Jahr noch einmal um 1,3 Prozent zurück. Gleichzeitig stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2025 um 10,3 Prozent auf 24.064 Fälle. Bereits 2023 und 2024 waren die Insolvenzzahlen jeweils um mehr als 20 Prozent gestiegen. Auch in den ersten Monaten des Jahres 2026 setzte sich diese Entwicklung fort [1] [2] [3].

Diese Zahlen zeigen: Deutschland hat kein vorübergehendes Konjunkturproblem. Unser Land leidet unter strukturellen Standortnachteilen. Hohe Energiepreise, eine enorme Steuer- und Abgabenbelastung, wachsende Bürokratie und immer neue nationale und europäische Regulierungen erschweren Investitionen und gefährden Arbeitsplätze.

Die Bundesregierung spricht zwar von Reformen. Tatsächlich versucht sie jedoch weiterhin, die Folgen ihrer eigenen Politik mit Subventionen, Förderprogrammen und neuen Staatsschulden zu überdecken. Solange die Ursachen der wirtschaftlichen Schwäche nicht beseitigt werden, kann es keine dauerhafte Erholung geben.

Deshalb hat die AfD-Bundestagsfraktion den Antrag „Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag wurde am 24. Juni 2026 erstmals im Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen [4] [5].

Deutschland verliert wirtschaftlich den Anschluss

Über Jahrzehnte galt Deutschland als einer der leistungsfähigsten Industriestandorte der Welt. Grundlage dafür waren eine zuverlässige Energieversorgung, gut ausgebildete Fachkräfte, leistungsfähige mittelständische Unternehmen und vergleichsweise stabile politische Rahmenbedingungen.

Von diesen Standortvorteilen ist immer weniger übrig geblieben. Die Investitionen der Unternehmen in Maschinen, Gebäude und andere Anlagegüter gingen 2025 preis- und kalenderbereinigt um 0,9 Prozent zurück. Im vierten Quartal betrug der Rückgang gegenüber dem Vorquartal sogar 1,8 Prozent [6].

Gleichzeitig erreichte das Eigenkapital deutscher Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland Ende 2025 mit rund 2,3 Billionen Euro einen neuen Höchststand. Auslandsinvestitionen sind in einer exportorientierten Volkswirtschaft zwar grundsätzlich normal. Die Entwicklung zeigt aber, dass deutsches Kapital zunehmend außerhalb des eigenen Landes eingesetzt wird, während die Investitionstätigkeit im Inland schwach bleibt [7].

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer stellte im Frühsommer 2026 fest, dass sich Geschäftslage, Investitionsabsichten und Beschäftigungspläne der Unternehmen weiterhin auf einem außerordentlich niedrigen Niveau bewegen. Besonders die Industrie leidet unter hohen Kosten und mangelnder Planungssicherheit [8].

Die Gründe dafür sind längst bekannt:

dauerhaft hohe Energiepreise, eine international kaum wettbewerbsfähige Steuer- und Abgabenlast, überbordende Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren, ideologisch geprägte Vorgaben in der Energie- und Klimapolitik sowie immer neue nationale und europäische Berichtspflichten.

Die Energiepolitik ist zum Standortnachteil geworden

Besonders deutlich zeigt sich die wirtschaftspolitische Fehlentwicklung bei den Energiekosten.

Deutschland gehört weiterhin zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen in Europa. In der zweiten Jahreshälfte 2025 zahlten mittelgroße gewerbliche und industrielle Verbraucher in Deutschland durchschnittlich 22,64 Euro je 100 Kilowattstunden. Damit hatte Deutschland nach Irland und Zypern den dritthöchsten Preis innerhalb der Europäischen Union. Der EU-Durchschnitt lag bei 18,37 Euro [9].

Die Internationale Energieagentur weist zudem darauf hin, dass die Strompreise für energieintensive Industriebetriebe in der Europäischen Union 2025 mehr als doppelt so hoch waren wie in den Vereinigten Staaten und fast 50 Prozent über dem Preisniveau in China lagen. Gerade für energieintensive Branchen wie Chemie, Metallverarbeitung, Glas, Papier oder Baustoffe wird Energie damit zu einer entscheidenden Standortfrage [10].

Auch private Haushalte werden stark belastet. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft entfielen 2025 rund 32 Prozent des Haushaltsstrompreises auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Für 2026 bezifferte der Verband diese staatlich bestimmten Bestandteile auf durchschnittlich 12,6 Cent je Kilowattstunde [11].

Hinzu kommt die CO₂-Bepreisung. Sie verteuert Kraftstoffe und fossile Heizenergien unmittelbar. Mittelbar erhöht sie auch die Kosten für Produktion, Transporte, Handwerk, Landwirtschaft und zahlreiche Dienstleistungen. Diese Kosten werden am Ende über höhere Preise an die Verbraucher weitergegeben.

Deutschland bleibt Nettoimporteur von Strom

Deutschland war auch 2025 erneut Nettoimporteur von Strom. Nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme wurden 76,2 Terawattstunden Strom importiert und 54,3 Terawattstunden exportiert. Daraus ergab sich ein Importüberschuss von rund 21,9 Terawattstunden. Gegenüber dem Vorjahr ging der Importüberschuss zwar um 6,4 Terawattstunden zurück, Deutschland blieb jedoch unter dem Strich auf Stromlieferungen aus dem europäischen Ausland angewiesen [12].

Stromhandel innerhalb Europas ist grundsätzlich ein normaler Bestandteil des gemeinsamen Strommarktes. Problematisch wird es jedoch, wenn Deutschland gleichzeitig gesicherte Kraftwerkskapazitäten abschaltet, den Neubau konventioneller Kraftwerke verzögert und energieintensive Unternehmen mit international nicht wettbewerbsfähigen Preisen belastet.

Frankreich setzt weiterhin in großem Umfang auf Kernenergie und war 2024 der mit Abstand größte Produzent von Kernenergie innerhalb der Europäischen Union. Deutschland hingegen hat seine letzten Kernkraftwerke bereits 2023 abgeschaltet [13].

Wir halten diesen deutschen Sonderweg für einen schweren wirtschafts- und energiepolitischen Fehler. Eine Industrienation benötigt eine sichere, grundlastfähige und bezahlbare Energieversorgung. Wind- und Solarenergie können dazu einen Beitrag leisten. Sie können eine stabile Stromversorgung jedoch nicht allein garantieren, solange ausreichende Speicher, Netze und gesicherte Erzeugungskapazitäten fehlen.

Hohe Steuern und Abgaben bremsen Bürger und Unternehmen

Neben den Energiepreisen gehört die Steuer- und Abgabenbelastung zu den größten deutschen Standortnachteilen.

Nach Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung betrug der sogenannte Steuer- und Abgabenkeil für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener in Deutschland 2025 insgesamt 49,3 Prozent. Deutschland hatte damit die zweithöchste Belastung unter den 38 OECD-Mitgliedstaaten. Der OECD-Durchschnitt lag bei lediglich 35,1 Prozent [14].

Auch die Staatsquote ist erheblich gestiegen. Im Jahr 2025 entsprachen die staatlichen Ausgaben 50,3 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung Deutschlands [1].

Das hat konkrete Folgen: Beschäftigten bleibt weniger von ihrem erwirtschafteten Einkommen. Unternehmen haben weniger Kapital für Investitionen, Forschung, neue Maschinen und zusätzliche Arbeitsplätze. Familien verlieren finanzielle Handlungsspielräume und der private Konsum wird geschwächt.

Zwar stiegen die Reallöhne 2025 im Durchschnitt um 1,9 Prozent. Diese Entwicklung folgte jedoch auf mehrere Jahre erheblicher Kaufkraftverluste. Die Verbraucherpreise waren 2022 um 6,9 Prozent und 2023 um 5,9 Prozent gestiegen. Auch 2024 und 2025 betrug die Inflationsrate jeweils noch 2,2 Prozent. Das allgemeine Preisniveau liegt deshalb weiterhin deutlich über dem Stand vor der Inflationswelle [15].

Besonders der Mittelstand leidet

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen tragen die Folgen dieser Politik.

Während große internationale Konzerne Teile ihrer Produktion vergleichsweise leicht ins Ausland verlagern können, sind Handwerksbetriebe, Familienunternehmen, Dienstleister und regionale Zulieferer eng mit ihrem Standort verbunden.

Sie leiden unter steigenden Energie- und Personalkosten, komplizierten Steuerregelungen, umfangreichen Nachweispflichten, langen Genehmigungsverfahren und einer ständig wachsenden Bürokratie.

Eine Untersuchung der Kreditanstalt für Wiederaufbau kommt zu dem Ergebnis, dass kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland jährlich rund 1,5 Milliarden Arbeitsstunden für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und bürokratischer Pflichten aufwenden. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf etwa 61 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Im Durchschnitt beschäftigt sich jedes mittelständische Unternehmen rund 32 Stunden im Monat mit bürokratischen Aufgaben [16].

Diese Arbeitszeit fehlt für Kunden, Aufträge, Innovationen und die Ausbildung junger Menschen. Bürokratie ist damit nicht nur lästig. Sie vernichtet wirtschaftliche Leistung und bindet dringend benötigte Fachkräfte.

Statt die Unternehmen zu entlasten, wurden in den vergangenen Jahren immer neue Vorgaben beschlossen. Dazu gehören das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, zusätzliche Nachhaltigkeitsberichte, die europäische Taxonomie, Klimaberichtspflichten und zahlreiche Dokumentationsvorgaben.

Echte Strukturreformen statt neuer Subventionen

Mit unserem Antrag fordern wir einen grundlegenden wirtschaftspolitischen Kurswechsel.

Dazu gehören eine umfassende Steuerreform, eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 15.000 Euro, ein Kinderfreibetrag von 12.000 Euro, international wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern sowie eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts [4].

In der Energiepolitik fordern wir die Abschaffung der nationalen CO₂-Abgabe, die Senkung der Strom- und Energiesteuern auf das europäische Mindestniveau sowie einen technologieoffenen Energiemix. Dazu gehören die Prüfung einer Wiederinbetriebnahme geeigneter Kernkraftwerke, die weitere Nutzung von Gas- und Kohlekraftwerken und eine ideologiefreie Bewertung aller verfügbaren Energieträger [4].

Darüber hinaus wollen wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das Energieeffizienzgesetz abschaffen. Auf europäischer Ebene sollen sich die Bundesregierung und der Bundestag für die Abschaffung übermäßiger Nachhaltigkeits-, Berichts- und Taxonomievorgaben einsetzen [4].

Neue bürokratische Belastungen sollen nur dann eingeführt werden dürfen, wenn gleichzeitig mindestens zwei bestehende Regelungen abgeschafft werden. Die Bürokratiekosten für Unternehmen sollen bis 2030 um mindestens 25 Prozent sinken. Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren müssen erheblich beschleunigt werden [4].

Außerdem fordern wir bessere Rahmenbedingungen für Fachkräfte und berufliche Bildung. Die Meisterausbildung soll kostenfrei werden. Gleichzeitig müssen Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem beseitigt werden, damit sich Arbeit und unternehmerische Leistung wieder stärker lohnen [4].

Wirtschaft wächst nicht durch immer neue Förderprogramme

Immer neue Förderprogramme lösen die strukturellen Probleme Deutschlands nicht.

Subventionen können einzelnen Unternehmen vorübergehend helfen. Sie verändern aber nicht die Bedingungen, unter denen alle Betriebe arbeiten müssen. Wenn Energie dauerhaft zu teuer ist, Steuern und Abgaben zu hoch sind und Genehmigungsverfahren mehrere Jahre dauern, kann auch das nächste milliardenschwere Förderprogramm keine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik entsteht nicht durch immer höhere Staatsausgaben, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen.

Unternehmen investieren dort, wo Energie bezahlbar ist, Steuern wettbewerbsfähig sind, Eigentum geschützt wird, Genehmigungen zügig erteilt werden und politische Entscheidungen planbar bleiben.

Genau dort muss Politik ansetzen.

Deutschland braucht wieder eine Politik des Ermöglichens

Deutschland braucht keine weitere Politik des Umverteilens, Verteuerns und Regulierens.

Deutschland braucht wieder eine Politik des Ermöglichens.

Wenn Unternehmen investieren, entstehen Arbeitsplätze. Wenn Energie günstiger wird, sinken Produktionskosten. Wenn Steuern und Abgaben reduziert werden, steigt der finanzielle Spielraum der Bürger. Wenn Bürokratie abgebaut wird, können sich Unternehmer wieder um ihre Betriebe, ihre Beschäftigten und ihre Kunden kümmern.

Mit unserem Antrag zeigen wir einen Weg auf, wie Deutschland seine wirtschaftliche Stärke zurückgewinnen kann.

Wir wollen einen Staat, der klare Regeln setzt, aber nicht jeden wirtschaftlichen Vorgang kontrolliert. Wir wollen eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in den Mittelpunkt stellt. Und wir wollen ein Steuersystem, das Leistung belohnt, statt Bürger und Unternehmen immer stärker zu belasten.

Nur mit echten Strukturreformen kann Deutschland wieder zu einem attraktiven, leistungsfähigen und international wettbewerbsfähigen Industriestandort werden.

Quellenverzeichnis

[1] Statistisches Bundesamt: Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 um 0,2 Prozent gestiegen, 15. Januar 2026
Quelle auf destatis.de abrufen

[2] Statistisches Bundesamt: Produktion im Produzierenden Gewerbe im Jahr 2025 gesunken, 6. Februar 2026
Quelle auf destatis.de abrufen

[3] Statistisches Bundesamt: Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025 und Entwicklung von Januar bis April 2026
Unternehmensinsolvenzen 2025
Unternehmensinsolvenzen Januar bis April 2026

[4] Deutscher Bundestag: Antrag der AfD-Bundestagsfraktion „Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten“, Bundestagsdrucksache 21/6636 vom 23. Juni 2026
Antrag als PDF abrufen

[5] Deutscher Bundestag: Erste Beratung des Antrags am 24. Juni 2026 und Überweisung an die Ausschüsse
Bericht zur Bundestagsdebatte
Vorgang im Dokumentationssystem des Bundestages

[6] KfW Research: Entwicklung der Unternehmensinvestitionen in Deutschland im Jahr 2025
KfW-Dossier Investitionen abrufen

[7] Deutsche Bundesbank: Entwicklung deutscher Direktinvestitionen im Ausland
Analyse zu den deutschen Auslandsforderungen
Analyse zur langfristigen Entwicklung der Direktinvestitionen

[8] Deutsche Industrie- und Handelskammer: Konjunkturumfrage Frühsommer 2026
DIHK-Konjunkturumfrage abrufen

[9] Eurostat: Strompreise für gewerbliche und industrielle Verbraucher in der zweiten Jahreshälfte 2025
Eurostat-Auswertung abrufen

[10] Internationale Energieagentur: Internationale Entwicklung der Strompreise im Jahr 2025
IEA-Bericht „Electricity 2026 – Prices“ abrufen

[11] Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Zusammensetzung und Entwicklung des Strompreises
BDEW-Pressemappe zum Strompreis
BDEW-Strompreisanalyse 2026

[12] Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme: Öffentliche Stromerzeugung 2025
Fraunhofer-Auswertung abrufen
Auswertung als PDF abrufen

[13] Statistisches Bundesamt: Kernenergieproduktion in der Europäischen Union und deutscher Kernenergieausstieg
Europäische Energiestatistik abrufen

[14] OECD: Taxing Wages 2026 – Länderinformationen Deutschland
OECD-Länderbericht Deutschland als PDF
OECD-Gesamtbericht abrufen

[15] Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreise und Reallohnentwicklung 2025
Verbraucherpreise 2025
Reallöhne 2025

[16] KfW Research: Bürokratie kostet den deutschen Mittelstand jährlich rund 61 Milliarden Euro
KfW-Untersuchung abrufen

Sportfördergesetz: Ein Anfang, aber kein großer Wurf

www.lars-schieske.de - sportfördergesetz

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Sportfördergesetz beschlossen. Ich habe in der Debatte dazu gesprochen, weil es bei diesem Gesetz um nicht weniger geht als um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Meine Rede [1] ist hier abrufbar:

Das Sportfördergesetz soll erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung des Bundes schaffen. Kern des Gesetzes ist die Errichtung einer neuen Spitzensport-Agentur als Stiftung des öffentlichen Rechts. Diese Agentur soll künftig Förderung und sportfachliche Steuerung des Spitzensports bündeln, Förderentscheidungen transparenter machen, Bürokratie abbauen und Deutschland im internationalen Wettbewerb wieder erfolgreicher machen. [2] [3]

Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung angenommen. 519 Abgeordnete stimmten dafür, 43 dagegen, 68 gaben keine Stimme ab. Auch die AfD-Fraktion hat dem Gesetz zugestimmt, weil ein gesetzlicher Rahmen für die Spitzensportförderung längst überfällig war. Aber Zustimmung bedeutet nicht, dass dieses Gesetz ein großer Wurf ist. Es ist ein Anfang. Mehr nicht. [4]

Zehn Jahre Arbeit und dann parlamentarisches Chaos

Seit über zehn Jahren wird an diesem Sportfördergesetz gearbeitet. Und was erlebten wir in der Sitzungswoche? Am Anfang der Woche stand es weder im Ausschuss noch im Plenum auf der Tagesordnung. Dann kam es drauf. Dann wieder runter. Dann wieder drauf. Dieses Hin und Her ist kein Zeichen guter Regierungsarbeit. Es ist ein Offenbarungseid.

In meiner Rede habe ich deshalb deutlich gemacht: Wer ein Gesetz nach jahrelanger Vorbereitung am Ende so hektisch durch das Parlament jagt, zeigt keine Führungsstärke, sondern Unsicherheit. Herr Mayer sprach im Ausschuss von einem „historischen Tag“ für den Spitzensport, Frau Dr. Schenderlein sogar von einer „historischen Woche“. Historisch war hier aber vor allem das Durcheinander der Koalition.

Dabei geht es nicht um irgendein Verwaltungsprojekt. Es geht um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Es geht um Athleten, die jeden Tag verzichten. Um Eltern, die ihre Kinder zum Training fahren. Um Vereine, die sich aufopfern. Und es geht um Trainer, ohne die es keine einzige Medaille gibt.

Ohne Trainer kein Spitzensport

Ohne Trainer kein Spitzensport. Ohne Trainer keine Medaillen. Ohne Trainer keine internationale Spitze. Genau hier aber bleibt das Gesetz viel zu schwach.

Deutsche Trainerkompetenz ist im Ausland gefragt. Namen wie Georg Hackl, Harry Wolff, Stefan Cramer, Wolfgang Pichler, Robin Salzwedel, Jürgen Gröbler, Uwe Hohn oder Klaus Bartonietz stehen beispielhaft dafür, dass deutsches Fachwissen weltweit geschätzt wird. Gleichzeitig zeigen Studien und Berichte seit Jahren, warum Trainer Deutschland verlassen oder dem Beruf den Rücken kehren: bessere Bezahlung, längere Vertragslaufzeiten, mehr Planungssicherheit, bessere Arbeitsbedingungen und attraktivere Trainingsumfelder im Ausland oder in anderen Berufen. [5] [6]

Auch in der Anhörung wurde das deutlich. Holger Hasse, Präsident von Trainer Deutschland, sagte auf die Frage, ob Deutschland die richtigen Rahmenbedingungen für gute Trainer habe, sinngemäß klar: Nein. In der Stellungnahme von Trainer Deutschland wird beschrieben, dass Bundestrainer regelmäßig 50 bis 60 Stunden pro Woche arbeiten, Überstunden oft ohne entsprechenden Ausgleich leisten, viele Verträge befristet sind und die Bezahlung angesichts der Belastung nicht ausreicht. Mehr noch: Die schlechten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Trainer ins Ausland oder in andere Berufe abwandern. Genau das ist der Kern des Problems. [6] [7]

Die Koalition hat zwar nachträglich das Ziel einer „angemessenen Vergütung“ in den Gesetzestext aufgenommen. Aber ein echter Trainertarif, verlässliche Vertragslaufzeiten, Planungssicherheit über olympische Zyklen hinaus und ein stimmberechtigter Sitz der Trainer im Stiftungsrat fehlen weiterhin. Trainer dürfen beraten, aber nicht entscheiden. Sie sollen liefern, aber nicht mitbestimmen. Genau das ist die Schwäche dieses Gesetzes: Diejenigen, die den Erfolg jeden Tag erarbeiten, bleiben draußen vor der Tür.

Sachverständige gehört, aber nicht erhört

Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Sport und Ehrenamt war umfangreich. Eingeladen waren unter anderem Vertreter von Athleten Deutschland, des DOSB, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Konferenz der Spitzenverbände, der Landessportbünde, der Trainervertretung und der PotAS-Kommission. [8]

Die Sachverständigen haben zahlreiche konkrete Nachbesserungen gefordert. Vieles davon wurde aber entweder nur halbherzig, verspätet oder gar nicht umgesetzt.

Athleten Deutschland forderte einen eigenen stimmberechtigten Sitz im Stiftungsrat der Spitzensport-Agentur, die verbindliche Umsetzung des Safe Sport Codes, den Anschluss der Spitzenverbände an das Zentrum für Safe Sport als Fördervoraussetzung, die Verankerung von Good Governance und eine wirksame Athletenbeteiligung. [9]

Auch der Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft unterstützte diese Forderung ausdrücklich. Dennis Schröder, Franz Wagner, Louis Olinde und Johannes Voigtmann machten deutlich, dass die Stimme der Athleten dort vertreten sein muss, wo künftig richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden. Ihr Satz bringt es auf den Punkt: „Wir sind Profis und wollen von Profis vertreten werden.“ [10]

Umgesetzt wurde das nicht in der geforderten Form. Der Stiftungsrat wurde zwar verändert. Künftig soll es zehn Mitglieder geben, darunter fünf Vertreter des Bundes und vier Vertreter des DOSB, wobei ein DOSB-Mitglied der Athletenkommission angehören soll. Einen unabhängigen stimmberechtigten Sitz für Athleten Deutschland gibt es aber nicht. Auch die Trainer erhalten keinen eigenen stimmberechtigten Sitz. [11]

Beim Thema Safe Sport bleibt ebenfalls ein Problem. Athleten Deutschland und der Basketball-Spielerrat forderten verbindliche Schutzstandards. Der Änderungsantrag der Koalition sieht zwar den Safe Sport Code vor, lässt zentrale Punkte aber erst zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Außerdem wird der freiwillige Beitritt zum Zentrum für Safe Sport lediglich evaluiert. Das ist zu wenig, wenn man Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch wirklich ernst nimmt. [9] [10] [11]

Planungssicherheit, Bürokratieabbau und Nachwuchs bleiben Baustellen

Auch die Spitzenverbände forderten klare Nachbesserungen. Dazu gehörten eine ausdrückliche Finanzierungsverantwortung des Bundes, mehrjährige Förderung im Zielwettkampfzyklus, eine stärkere Festbetragsfinanzierung zur Entbürokratisierung, eine sportartspezifische Betrachtung statt starrer PotAS-Bindung und eine Governance-Struktur, die die Autonomie des Sports tatsächlich abbildet. [12]

Gerade die Forderung nach mehrjähriger Förderung ist entscheidend. Spitzensport funktioniert nicht in Haushaltsjahren, sondern in Zielwettkampfzyklen. Wer Trainer, Athleten, Stützpunkte und Verbände ernst nimmt, muss ihnen Planungssicherheit geben. Ein Trainer kann keine Spitzensportkarriere aufbauen, wenn sein eigener Vertrag unsicher ist. Ein Verband kann keine nachhaltige Entwicklung planen, wenn die Finanzierung jedes Jahr neu auf Kante genäht wird.

Die Landessportbünde machten deutlich, dass eine Reform des Spitzensports ohne Nachwuchsleistungssport nicht funktionieren kann. Die Basis leistungssportlicher Karrieren liegt überwiegend in den Sportvereinen. Dort beginnen Kinder mit dem Sport. Dort entstehen Talente. Dort entscheidet sich, ob aus jungen Sportlern später Spitzenathleten werden. Die Landessportbünde forderten deshalb eine stärkere Einbindung der Vereine, der Schulen, der Landesfachverbände, der Olympiastützpunkte und der Landesstrukturen. Auch die Olympiastützpunkte sollten als regionale Schnittstellen zwischen Bund, Ländern, Vereinen und Nachwuchsleistungssport gestärkt werden. [13]

Das Gesetz konzentriert sich aber stark auf neue Strukturen an der Spitze. Eine neue Agentur, neue Gremien, neue Verfahren. Doch wer die Basis vernachlässigt, wird an der Spitze keine dauerhaften Erfolge feiern.

Unsere Haushaltsanträge hätten dem Spitzensport konkret geholfen

Dass wir nicht nur kritisieren, sondern seit Jahren konkrete Vorschläge für eine bessere Sportförderung vorlegen, zeigen unsere Änderungsanträge in den Haushaltsberatungen.

Bereits 2024 beantragte die AfD-Fraktion im Sportausschuss zum Bundeshaushalt 2025, die „Zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ um 45,324 Millionen Euro auf insgesamt 251,010 Millionen Euro zu erhöhen. Begründet wurde dies ausdrücklich mit einer besseren Finanzierung des Leistungs- und Spitzensports, einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Sportler, einer besseren Bezahlung und arbeitsrechtlichen Absicherung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern. Zudem sollten Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren gestärkt, Trainergehälter angehoben und zusätzliche Nachwuchstrainer ermöglicht werden. [14]

Darüber hinaus forderten wir 2024 eine Erhöhung der Projektförderung für Sporteinrichtungen um 3,25 Millionen Euro, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports um 14,19 Millionen Euro auf 33 Millionen Euro, einen Liquiditätsfonds in Höhe von 11 Millionen Euro für Reisekosten und Anzahlungen sowie einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport in Höhe von 3 Millionen Euro. Auch der nichtolympische Sport sollte besser ausgestattet werden. Diese Anträge wurden von den übrigen Fraktionen abgelehnt. [14] [15]

Auch 2025 haben wir diese Linie fortgesetzt. Zum Bundeshaushalt 2025 beantragten wir erneut eine deutliche Erhöhung der zentralen Sportmittel um 46,434 Millionen Euro auf 247,702 Millionen Euro. Wieder ging es um mehr Geld für Sportler, bessere Bezahlung und arbeitsrechtliche Absicherung von Trainern, dringend nötige Investitionen in Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren und Nachwuchstrainer sowie um höhere Olympia-, Paralympics- und Deaflympicsprämien. [16]

Zusätzlich forderten wir 2025 unter anderem einen Notfallfonds für die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2026, erneut einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport, eine bessere Finanzierung der Sportwissenschaft, höhere Mittel für die Dopingbekämpfung, eine bessere Ausstattung des nichtolympischen Sports, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports auf 33 Millionen Euro und eine Stärkung der Projektförderung für Sporteinrichtungen. Auch diese Anträge wurden im Ausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt. [16] [17]

In den Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 legten wir erneut nach: Die zentralen Sportmittel sollten um 44,516 Millionen Euro auf 267,075 Millionen Euro steigen. Vorgesehen waren unter anderem mehr Mittel für Leistungssportpersonal, Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren, Athletenförderung, höhere Olympia- und Paralympicsprämien und die gezielte Stärkung der Spitzensportstrukturen. [18]

Genau das wäre echte Sportförderung gewesen: mehr Geld für Athleten, bessere Rahmenbedingungen für Trainer, Investitionen in Stützpunkte, moderne Sportstätten, Hilfe für Sportlerinnen mit Kindern und eine konkrete Stärkung der Menschen, die jeden Tag Leistung bringen. Die Koalition dagegen schafft neue Gremien, neue Agenturstrukturen und neue Bürokratie, statt die Praxis endlich konsequent zu stärken.

Unser Antrag zur dualen Karriere

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die duale Karriere. Spitzensportler opfern Jahre ihres Lebens für Training, Wettkampf und internationale Erfolge. Gleichzeitig dürfen sie nach ihrer aktiven Laufbahn nicht ins Nichts fallen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ gefordert, die berufliche, schulische und akademische Absicherung von Spitzensportlern endlich ernst zu nehmen. [19]

Wer von Athleten Leistung verlangt, muss ihnen auch eine Perspektive bieten. Leistungssport darf nicht bedeuten, dass junge Menschen zwischen sportlichem Erfolg und beruflicher Zukunft zerrieben werden. Ein starkes Spitzensportsystem braucht Athleten, die sich auf ihren Sport konzentrieren können, ohne ihre Zukunft aufs Spiel zu setzen.

Anfang ja, großer Wurf nein

Das Sportfördergesetz kann ein Anfang sein. Aber es ist kein großer Wurf. Es bleibt zu bürokratisch, zu politisch geprägt und zu wenig an den Menschen orientiert, die im Alltag den Spitzensport tragen: Athleten, Trainer, Vereine, Stützpunkte und die Nachwuchsstrukturen vor Ort.

Wenn Deutschland wieder Spitzensportnation werden soll, braucht es mehr als neue Behördenlogik. Es braucht echte Trainerkompetenz, verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie, starke Vereine, funktionierende Stützpunkte, sichere Sportstrukturen und echte Mitbestimmung derjenigen, die Leistung bringen.

Wir als AfD werden weiter dafür kämpfen, dass der Spitzensport nicht in Gremien verwaltet, sondern aus der Praxis heraus gestärkt wird. Mit unseren Anträgen haben wir bereits gezeigt, wo angesetzt werden muss: bei der dualen Karriere, bei den Trainern, bei der Nachwuchsförderung, bei Planungssicherheit, bei modernen Sportstätten und bei der echten Beteiligung der Sportler und Trainer.

Spitzensport braucht keine Selbstbeweihräucherung der Koalition. Spitzensport braucht Leistung, Verlässlichkeit, Trainerkompetenz und den Mut, endlich die Richtigen entscheiden zu lassen.


Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag, Mediathek: Rede von Lars Schieske zum Sportfördergesetz, 90. Sitzung vom 10.07.2026:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7655846
(Deutscher Bundestag)

[2] Deutscher Bundestag: Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-spitzensport-1194376
(Deutscher Bundestag)

[3] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5921: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105921.pdf
(Bundestag DServer)

[4] Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmung zum Sportfördergesetz der Bundesregierung, 10.07.2026:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=1020
(Deutscher Bundestag)

[5] Deutsche Sporthochschule Köln: Breuer, Wicker, Orlowski, Bundes- und mischfinanzierte Trainer im deutschen Spitzensport, Standortbedingungen und Migrationsanalyse:
https://fis.dshs-koeln.de/en/publications/bundes-und-mischfinanzierte-trainer-im-deutschen-spitzensport-sta/
(Deutsche Sporthochschule Köln)

[6] Trainer Deutschland e.V.: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Sportfördergesetz, 24.06.2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1192094/060624_bvtds.pdf
(Deutscher Bundestag)

[7] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 26. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 24.06.2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1193944/260624_wortprotokoll_26.pdf
(Deutscher Bundestag)

[8] Deutscher Bundestag: 26. Sitzung, Anhörung zum Sportfördergesetz, Sachverständige und Stellungnahmen:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/sport_und_ehrenamt/anhoerungen/1183944-1183944
(Deutscher Bundestag)

[9] Athleten Deutschland: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz, „Für Medaillen, mit Sicherheit und Mitbestimmung“:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1190628/260624_ad.pdf
(Deutscher Bundestag)

[10] Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft: Stellungnahme zum Sportfördergesetz, Juni 2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1191354/260624_spielerrat_basketball.pdf
(Deutscher Bundestag)

[11] Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Sportfördergesetz, Stand Juli 2026:
siehe Beschlussempfehlung Drucksache 21/7006:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107006.pdf
(Bundestag DServer)

[12] Dr. Alfons Hölzl, Konferenz der Spitzenverbände im DOSB: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1191350/260624_hoelzl.pdf
(Deutscher Bundestag)

[13] Jürgen Scholz, Konferenz der Landessportbünde: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1190638/260624_klsb.pdf
(Deutscher Bundestag)

[14] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 06, Haushaltsgesetz 2025, 01.10.2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1024418/241016_aeae_afd_epl06.pdf
(Deutscher Bundestag)

[15] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 59. Sitzung des Sportausschusses vom 16.10.2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1032190/241016_wortprotokoll_59.pdf
(Deutscher Bundestag)

[16] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 06, Haushaltsgesetz 2025, 15.08.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1105396/250827_aenderungsantraege_afd_epl_06.pdf
(Deutscher Bundestag)

[17] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 27.08.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1127022/250827_wortprotokoll_6.pdf
(Deutscher Bundestag)

[18] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 04, Haushaltsgesetz 2026, 07.10.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1113452/251008_aenderungsantraege_afd_epl_04.pdf
(Deutscher Bundestag)

[19] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6358: Antrag der AfD-Fraktion „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“:
abrufbar über die Dokumentenliste zur Debatte und Anhörung:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/sport_und_ehrenamt/anhoerungen/1183944-1183944
(Deutscher Bundestag)

GKV-Gesetz beschlossen: Ich habe mit Nein gestimmt

Union und SPD setzen Kürzungsgesetz gegen massive Widerstände durch

Am 10. Juli 2026 haben CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 318 Abgeordnete mit Ja, 284 mit Nein. Vier Abgeordnete enthielten sich, 24 gaben keine Stimme ab.

Die Bundesregierung verkauft das Gesetz als notwendige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Tatsächlich werden erhebliche finanzielle Lasten auf Versicherte, Patienten, Arztpraxen, Therapeuten, Krankenhäuser und letztlich auch auf die Kommunen verlagert. Statt die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems anzugehen, wird erneut bei denjenigen gekürzt, die das System finanzieren oder jeden Tag am Laufen halten.[1]

Ich habe diesem Gesetz deshalb in der namentlichen Abstimmung mit Nein meine Zustimmung verweigert.

Die vollständige Abstimmung ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages öffentlich einsehbar:

Zur namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag

Dort kann jeder Bürger nach Namen, Fraktion und Bundesland suchen und überprüfen, wie sein Bundestagsabgeordneter tatsächlich abgestimmt hat.

Ein Angriff auf die medizinische Versorgung

Der Name „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll Sicherheit vermitteln. Doch hinter diesem Begriff verbergen sich Kürzungen, Begrenzungen und zusätzliche Belastungen.

Vergütungen medizinischer Leistungserbringer werden gedeckelt, Kliniken verlieren dringend benötigte Einnahmen und Versicherte müssen mit höheren Eigenanteilen sowie Einschränkungen bei Leistungen rechnen. Besonders für den ländlichen Raum kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Bereits in der Anhörung des Gesundheitsausschusses warnten zahlreiche Verbände vor einer Überforderung der Versicherten, einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung und einer weiteren wirtschaftlichen Gefährdung der Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, dass perspektivisch jeder zweite Krankenhausstandort von einer Insolvenz bedroht sein könnte. Auch Ärztevertreter warnten vor weniger verfügbaren Terminen und einem Abbau medizinischer Leistungen.[2][3]

Für eine Region wie Cottbus und Spree-Neiße ist das keine abstrakte Debatte. Wenn Arztpraxen keine Nachfolger finden, Therapieangebote verschwinden oder Krankenhäuser Leistungen einschränken müssen, verlängern sich die Wege und Wartezeiten für die Menschen vor Ort.

Wer medizinische Leistungen deckelt, darf sich später nicht darüber wundern, wenn Ärzte weniger Patienten behandeln können, Therapeuten ihre Praxen aufgeben und Krankenhäuser ihre Angebote reduzieren.

Parlamentarisches Hauruck-Verfahren statt sorgfältiger Beratung

Nicht nur der Inhalt des Gesetzes ist problematisch. Auch das parlamentarische Verfahren war dem Thema nicht angemessen.

Noch während der Beratungen wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Der Opposition und den beteiligten Fachverbänden blieb kaum Zeit, die Konsequenzen vollständig zu bewerten. Selbst aus den Reihen der Regierungsfraktionen und der Kommunalpolitik kam erhebliche Kritik.[1]

Ein Gesetz, das Millionen Versicherte, Tausende Arztpraxen, Therapeuten, Kliniken, Rettungsdienste und Kommunen betrifft, darf nicht im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gedrückt werden.

Unsere Fraktion hat deshalb eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Bürger sollen sehen können, wer trotz der zahlreichen Warnungen für dieses Gesetz gestimmt hat und wer bereit war, Verantwortung zu übernehmen und mit Nein zu stimmen.

So stimmten die Abgeordneten aus Cottbus und Spree-Neiße

Auch für unseren Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße lässt sich das Abstimmungsverhalten eindeutig nachvollziehen. Die drei dem Wahlkreis zugeordneten Bundestagsabgeordneten haben unterschiedlich gehandelt.[4]

Ich habe mit Nein gestimmt.

Maja Wallstein von der SPD hat mit Ja gestimmt und damit das Gesetz unterstützt.

Christian Görke von der Linkspartei hat keine Stimme abgegeben.

Gerade bei einer namentlichen Abstimmung über ein Gesetz mit derart weitreichenden Folgen sollte jeder Abgeordnete den Bürgern erklären können, warum er zugestimmt, abgelehnt oder sich gar nicht beteiligt hat.

Die Gefahren waren lange bekannt

Die jetzt beschlossenen Belastungen kommen nicht überraschend. Bereits in meinem Beitrag „Gesundheitsversorgung sichern statt Versicherte weiter belasten“ hatte ich vor den Folgen der Regierungspläne gewarnt.

Schon damals war absehbar, dass weitere Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und wirtschaftlicher Druck auf Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer drohen. Zahlreiche Zuschriften aus medizinischen Einrichtungen hatten deutlich gemacht, wie angespannt die Lage bereits vor diesem Gesetz war.

Unsere Forderung war deshalb klar: Nicht die Versicherten und medizinischen Leistungserbringer dürfen erneut zur Kasse gebeten werden. Notwendig sind echte Strukturreformen.

Dazu gehören die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, weniger Krankenkassen und Verwaltungsstrukturen, ein konsequenter Bürokratieabbau, effizientere Abläufe sowie eine Überprüfung von Erstattungsregelungen und Sozialversicherungsabkommen. Allein dadurch könnten nach unseren Berechnungen Einsparungen in Milliardenhöhe erreicht werden, ohne Patienten, Beitragszahler und medizinisches Personal zusätzlich zu belasten.

Der öffentliche Druck wirkte nur vorübergehend

In meinem späteren Beitrag „Gesundheitsreform: Der Druck wirkt – Debatte vorerst von der Tagesordnung verschwunden“ hatte ich darüber berichtet, dass die zweite und dritte Beratung zunächst von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden war.

Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Patienten und Beitragszahler hatten sich in großer Zahl an die Abgeordneten gewandt. Der Widerstand aus der Bevölkerung und aus den medizinischen Berufen zeigte zunächst Wirkung.

Ich hatte damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentlicher Druck etwas verändern kann. Leider nutzte die Bundesregierung den Aufschub nicht für eine grundlegende Überarbeitung. Statt die zahlreichen Warnungen ernst zu nehmen, wurde das Gesetz nun mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

Gesetz zurückziehen und grundlegend neu beraten

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte gefordert, das Gesetz auf Eis zu legen, gründlich zu überarbeiten und nach einer ordentlichen parlamentarischen sowie fachlichen Beratung einen neuen Anlauf zu unternehmen.

Bis dahin muss die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine andere Prioritätensetzung im Bundeshaushalt gesichert werden. Dazu gehört für uns auch, weitere Zahlungen für die Ukraine und zusätzliche Ausgaben für Waffenbeschaffungen auszusetzen.

Die medizinische Versorgung der eigenen Bevölkerung muss Vorrang haben. Wir brauchen unser Geld in unserem Land für unsere Leute.

Abstimmungen sind aussagekräftiger als Wahlversprechen

Jeder Bürger kann sich nun selbst ein Urteil bilden. Die Abstimmung ist öffentlich. Niemand muss sich auf Pressemitteilungen, Wahlplakate oder Sonntagsreden verlassen.

Entscheidend ist, wie ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag tatsächlich handelt, wenn es darauf ankommt.

Schauen Sie deshalb genau hin, wer für höhere Belastungen und Kürzungen gestimmt hat, wer sich dagegenstellte und wer keine Stimme abgab. Und wählen Sie bei der nächsten Wahl einen Volksvertreter, der die Interessen der Menschen tatsächlich im Deutschen Bundestag vertritt.

Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte verabschiedet der Bundestag die GKV-Finanzreform

[2] Deutscher Bundestag: Fachverbände üben heftige Kritik an der GKV-Reform

[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Spargesetz gefährdet die ambulante Versorgung

[4] Deutscher Bundestag: Abgeordnetenprofile für den Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, Maja Wallstein und Christian Görke

Kinder – nur noch Kostenfaktor und Arbeitshindernis?

Warum die geplante Elterngeld-Reform das völlig falsche Signal setzt

Deutschland steht vor einer demographischen Krise. Darauf habe ich bereits in meinem Beitrag „Die demographische Katastrophe in Zahlen“ hingewiesen. Die Zahlen sind eindeutig: Unser Land bekommt zu wenig Kinder, die Geburtenzahlen sinken, die Gesellschaft altert, und die Folgen spüren wir bereits heute in den Rentenkassen, in der Pflege, im Gesundheitswesen, auf dem Arbeitsmarkt und in unseren Kommunen. [1]

Gerade in dieser Lage müsste Familienpolitik eines leisten: Sie müsste jungen Paaren Mut machen, Kinder zu bekommen. Sie müsste Verlässlichkeit schaffen. Sie müsste finanzielle Sicherheit geben. Sie müsste dafür sorgen, dass Familien nicht das Gefühl haben, ein Kind sei in Deutschland vor allem ein Armutsrisiko, ein Karrierehindernis oder ein organisatorisches Problem.

Doch genau das Gegenteil passiert. Die Bundesregierung plant offenbar eine Reform des Elterngeldes, die für viele Familien am Ende vor allem eines bedeutet: weniger Planungssicherheit und mehr Druck.

Was bisher gilt

Nach der aktuellen Rechtslage stehen Eltern gemeinsam grundsätzlich 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Die Höhe beträgt in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. [2]

Bereits in den vergangenen Jahren wurde das Elterngeld eingeschränkt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine abgesenkte Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Außerdem wurde der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich auf maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt. [3]

Das heißt: Schon heute ist das Elterngeld nicht mehr die verlässliche familienpolitische Leistung, als die es einmal verkauft wurde. Es wurde begrenzt, verkompliziert und für bestimmte Familien bereits gekürzt.

Was nun geplant ist

Nach den öffentlich bekannt gewordenen Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien soll das Elterngeld künftig nur noch für maximal zwölf statt bisher 14 Monate gezahlt werden. Drei Monate sollen für jedes Elternteil fest reserviert sein. Sechs weitere Monate könnten flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Der Mindestbetrag soll zwar von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Gleichzeitig soll es aber grundsätzlich bei 65 Prozent des Nettoeinkommens bleiben. Begründet wird die Reform unter anderem mit Einsparvorgaben im Bundeshaushalt. Das Familienministerium soll rund 500 Millionen Euro einsparen, und das Elterngeld ist der größte Ausgabenposten im Etat. [4]

Auf dem Papier klingt das nach „mehr Partnerschaftlichkeit“. In der Realität bedeutet es für viele Familien aber schlicht: Der Staat mischt sich noch stärker in die innerfamiliäre Aufteilung von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung ein.

Denn wenn künftig drei Monate fest für jedes Elternteil reserviert sind, kann ein Elternteil allein faktisch nur noch neun Monate Elterngeld ausschöpfen. Wer die vollen zwölf Monate nutzen will, muss dafür sorgen, dass auch der andere Elternteil drei Monate aus dem Beruf aussteigt oder seine Arbeit stark reduziert. Genau das ist aber in vielen Familien nicht ohne massive finanzielle Einbußen möglich.

Der Hauptverdiener wird zum Risiko

Viele Familien leben nicht in dem Modell, das sich Ministerien in Berlin offenbar wünschen. In vielen Familien gibt es einen Hauptverdiener. Manchmal ist es der Vater, manchmal die Mutter. Oft hängt an diesem Einkommen die Miete, der Kredit fürs Haus, das Auto, die Lebenshaltung, Versicherungen und schlicht der Alltag.

Wenn dieser Hauptverdiener nun drei Monate ausfällt, ersetzt das Elterngeld eben nicht das volle Einkommen. Es ersetzt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und ist gedeckelt. Künftig soll der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro steigen, aber auch das reicht bei vielen Familien nicht aus, um den tatsächlichen Einkommensverlust aufzufangen. [4]

Gerade Familien mit mittleren Einkommen, Selbstständige, Handwerker, Schichtarbeiter, kleine Unternehmer oder Alleinverdienerhaushalte geraten dadurch unter Druck. Der Staat sagt ihnen im Grunde: Entweder ihr organisiert euch so, wie wir es politisch für richtig halten, oder ihr verliert Monate der Unterstützung.

Das ist keine familienfreundliche Politik. Das ist Familienlenkung durch finanzielle Sanktion.

Die Betreuungslücke wird größer

Besonders problematisch wird die geplante Reform, wenn man sie mit der tatsächlichen Betreuungssituation vor Ort verbindet. In Brandenburg haben Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, also nach dem ersten Geburtstag, einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Bis zur Einschulung umfasst dieser Anspruch mindestens sechs Stunden Betreuung. Kinder unter einem Jahr haben nur dann einen Rechtsanspruch, wenn die familiäre Situation eine Kindertagesbetreuung erforderlich macht. [5]

Das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz bestätigt genau diese Struktur: Der reguläre Rechtsanspruch beginnt ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Für Kinder unter einem Jahr besteht der Anspruch nur bei besonderem Bedarf, etwa wegen Erwerbstätigkeit, Erwerbssuche, Aus- und Fortbildung der Eltern oder besonderem Erziehungsbedarf. [6]

Hinzu kommt: Selbst wenn ein Platz vorhanden ist, beginnt Betreuung nicht einfach von heute auf morgen. Das zuständige Ministerium in Brandenburg weist selbst darauf hin, dass Eltern ausreichend Zeit für die Eingewöhnung einplanen müssen. Die Betreuung könne nicht erst an dem Tag beginnen, an dem Eltern ihre Arbeit aufnehmen. Kinder brauchen eine behutsame, von den Eltern begleitete Eingewöhnung. [7]

Genau hier entsteht die Lücke: Wenn Elterngeld für viele Familien praktisch nur noch neun Monate realistisch nutzbar ist, der reguläre Rechtsanspruch auf Betreuung aber erst nach dem ersten Geburtstag greift und zusätzlich Eingewöhnungszeit nötig ist, dann lässt der Staat junge Familien in einer entscheidenden Phase allein.

Das ist keine Kleinigkeit. Das ist ein massives Problem für die Lebensplanung junger Eltern.

Früher war nicht alles besser, aber Familien hatten andere Sicherheiten

Ein Blick zurück zeigt: Familienpolitische Unterstützung hat sich immer wieder verändert. 1986 wurde in der damaligen Bundesrepublik das Erziehungsgeld eingeführt. Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub lösten damals Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub ab. Später wurden Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub weiter verlängert. [8]

Bis 2006 erhielten bedürftige Eltern bis zu 24 Monate lang 300 Euro Erziehungsgeld. Mit dem Elterngeld ab 2007 wurde daraus eine Lohnersatzleistung. Das Elterngeld orientierte sich nicht mehr vorrangig am Bedarf, sondern stärker an der vorherigen Erwerbsposition der Eltern. Wer vorher gut verdient hatte, erhielt mehr. Wer wenig oder gar nicht verdient hatte, erhielt nur den Mindestbetrag. [9]

Diese Umstellung wurde damals als Modernisierung verkauft. Tatsächlich hatte sie Gewinner und Verlierer. Für manche Familien bedeutete das Elterngeld eine bessere Absicherung im ersten Jahr. Für andere, vor allem einkommensschwächere Familien, bedeutete es weniger lange Unterstützung als früher.

Nun soll ausgerechnet in einer Zeit sinkender Geburtenzahlen weiter gekürzt und umgebaut werden. Das ist das völlig falsche Signal.

Die Geburtenrate spricht eine klare Sprache

Die demographische Lage ist dramatisch. Das Statistische Bundesamt meldete für das Jahr 2025 eine zusammengefasste Geburtenziffer von nur noch 1,32 Kindern je Frau. Das war ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr und die Geburtenziffer sank damit seit 2022 kontinuierlich. Die Zahl der Geburten sank 2025 auf 654.241 Kinder und damit auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit. [10]

Besonders alarmierend ist auch der Blick auf die deutschen Frauen. Die Geburtenziffer deutscher Frauen lag 2025 nur noch bei 1,20 Kindern je Frau. Bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag sie bei 1,78 Kindern je Frau. Auch diese Zahl ist rückläufig, liegt aber weiterhin deutlich höher. [11]

Genau hier liegt die zentrale Zukunftsfrage unseres Landes.

Wenn deutsche Familien immer weniger Kinder bekommen, während die Politik gleichzeitig Massenzuwanderung als Ersatzlösung behandelt, verändert sich unser Land tiefgreifend. Nicht nur statistisch, sondern sozial, kulturell und gesellschaftlich. Somit findet ein Volksaustausch, gewollt oder ungewollt, statt. Eine verantwortungsvolle Politik darf diese Entwicklung nicht einfach hinnehmen oder mit schönen Worten zudecken.

Wer die demographische Krise ernst nimmt, darf nicht gleichzeitig die eigenen Familien weiter belasten.

Familien brauchen Freiheit statt staatlicher Bevormundung

Als Vater von drei Kindern weiß ich: Familie funktioniert nicht nach den Schablonen eines Ministeriums. Jede Familie ist anders. Manche Eltern teilen sich Betreuung und Erwerbsarbeit gleichmäßig auf. Andere entscheiden sich bewusst dafür, dass ein Elternteil länger zu Hause bleibt. Wieder andere können sich längere Auszeiten schlicht nicht leisten.

Der Staat hat nicht die Aufgabe, Familien in ein politisch gewünschtes Modell zu pressen. Er hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eltern Kinder bekommen, erziehen und versorgen können, ohne dabei finanziell und organisatorisch an die Wand gedrückt zu werden.

Eine Reform, die Elternmonate kürzt und noch stärker vorgibt, wer wann zu Hause bleiben soll, hilft Familien nicht. Sie bestraft vor allem die Familien, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in das gewünschte Modell passen.

Die Bundesregierung spart am falschen Ende

Für das Elterngeld waren im Bundeshaushalt 2026 rund 7,5 Milliarden Euro vorgesehen. Es ist damit der größte Einzelposten bei den gesetzlichen Familienleistungen im Familienetat. [12]

Doch genau hier zeigt sich das Problem dieser Bundesregierung: Für ideologische Projekte, für immer neue Bürokratie, für Migration, für internationale Verpflichtungen und für fragwürdige Förderprogramme ist regelmäßig Geld vorhanden. Wenn es aber um die Familien im eigenen Land geht, wird plötzlich von Sparzwang gesprochen.

Das ist politisch falsch und moralisch fragwürdig.

Wer Familien schwächt, schwächt die Zukunft Deutschlands. Wer Eltern finanziell verunsichert, darf sich nicht wundern, wenn sich junge Menschen gegen Kinder entscheiden oder ihren Kinderwunsch verschieben. Wer dann noch behauptet, man könne diese demographische Lücke einfach durch Zuwanderung schließen, gibt unser Land Stück für Stück preis.

Was jetzt nötig wäre

Statt das Elterngeld weiter zu kürzen, brauchen wir eine echte familienfreundliche Politik.

Erstens muss die geplante Kürzung von 14 auf zwölf Monate gestoppt werden. Familien brauchen Verlässlichkeit, gerade im ersten Lebensjahr eines Kindes.

Zweitens darf der Staat Eltern nicht dafür bestrafen, dass sie ihre Aufgaben innerhalb der Familie nach ihrer eigenen Lebensrealität aufteilen. Ob Vater oder Mutter länger zu Hause bleibt, muss die Familie entscheiden und nicht ein Ministerium.

Drittens muss das Elterngeld so ausgestaltet sein, dass keine Betreuungslücke entsteht. Wenn der reguläre Kita-Anspruch in Brandenburg erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt und zusätzlich Eingewöhnung nötig ist, darf die finanzielle Unterstützung nicht vorher faktisch auslaufen.

Viertens müssen Familien insgesamt stärker entlastet werden. Kindergeld, Steuerfreibeträge, Wohnkosten, Energiepreise, Mobilität und Lebenshaltungskosten entscheiden mit darüber, ob junge Menschen sich Kinder zutrauen. Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Das ist eine Unterstützung, aber angesichts der tatsächlichen Kosten eines Kindes längst kein ausreichender Ausgleich. [13]

Fünftens braucht Deutschland eine Familienpolitik, die wieder vom Kind her denkt. Kinder sind kein Störfaktor im Erwerbsleben. Kinder sind keine Belastung für den Staat. Kinder sind die Zukunft unseres Landes.

Die Position der AfD: Familien stärken statt Familien lenken

Die AfD setzt dieser falschen Familienpolitik einen grundlegend anderen Ansatz entgegen. Nicht der Staat soll Familien vorschreiben, wie sie ihr Leben zu organisieren haben. Nicht Ministerien sollen entscheiden, welcher Elternteil wie lange zu Hause bleibt. Und nicht ideologische Leitbilder dürfen darüber bestimmen, ob ein Familienmodell politisch erwünscht ist oder nicht.

Für uns steht fest: Familien brauchen Freiheit, Verlässlichkeit und echte finanzielle Entlastung. Eltern müssen selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind früh in eine Betreuung geben oder ob Vater, Mutter oder auch Großeltern in den ersten Lebensjahren selbst betreuen. Diese Entscheidung darf nicht durch Kürzungen beim Elterngeld, durch finanzielle Nachteile oder durch fehlende Betreuungsplätze erzwungen werden.

Die AfD fordert deshalb eine echte familienpolitische Wende. In unserem Antrag „Dem deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern“ verlangen wir, das bisherige Elterngeld künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes zu zahlen. Damit soll Eltern echte Wahlfreiheit zwischen Fremdbetreuung und Selbstbetreuung ermöglicht werden. Außerdem soll dieses Elterngeld künftig in Höhe von 100 Prozent der ermittelten Bemessungsgrundlage gezahlt werden, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Auch Großeltern sollen diese Leistung erhalten können, wenn sie die Betreuung übernehmen. [14]

Das ist der entscheidende Unterschied zur Bundesregierung. Während dort über Kürzungen, Einsparungen und eine stärkere staatliche Lenkung von Familien gesprochen wird, wollen wir Familien wieder stärken. Ein Kind darf nicht bedeuten, dass eine Familie finanziell abstürzt. Ein Kind darf nicht bedeuten, dass Eltern zwischen Einkommen, Betreuungslücke und staatlichem Druck zerrieben werden.

Darüber hinaus fordert die AfD einen zinslosen Familienkredit über die KfW von bis zu 10.000 Euro bei der Geburt eines Kindes. Müttern mit mindestens drei Kindern soll die Rückzahlung dieses Kredits erlassen werden. Gerade kinderreiche Familien brauchen nicht Misstrauen, sondern Anerkennung und Unterstützung. [14]

Auch steuerlich wollen wir Familien deutlich entlasten. Die AfD-Fraktion hat beantragt, das bisherige Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung weiterzuentwickeln. Kinder sollen bei der Steuer endlich stärker berücksichtigt werden. Ziel ist, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Arbeitnehmer-Bruttojahreseinkommen von 85.000 Euro keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld soll dabei erhalten bleiben und nicht mit der steuerlichen Förderung verrechnet werden. [15]

Das ist der richtige Weg: Wer Kinder bekommt, wer Verantwortung übernimmt, wer Familie lebt und damit die Zukunft unseres Landes sichert, darf nicht immer weiter belastet werden. Familien müssen bei Steuern, Abgaben, Lebenshaltungskosten, Wohnkosten, Energiepreisen und Kinderbedarf spürbar entlastet werden.

Deshalb fordert die AfD außerdem einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Babynahrung und sonstige Kinderbedarfsartikel. Auch das wäre ein konkreter Schritt, um Familien im Alltag zu entlasten. [14]

Familienpolitik muss wieder vom Kind her gedacht werden. Kinder sind keine Belastung. Kinder sind keine Störung im Erwerbsleben. Kinder sind auch kein privates Hobby, das der Staat nach Belieben fördern oder kürzen kann. Kinder sind die Zukunft unseres Landes.

Wer in einer demographischen Krise das Elterngeld kürzen will, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wer die demographischen Probleme Deutschlands durch Massenzuwanderung kaschieren will, statt die eigenen Familien zu stärken, handelt verantwortungslos.

Die AfD steht für eine Politik, die Familien Mut macht. Wir wollen eine Willkommenskultur für Kinder. Wir wollen, dass junge Menschen sich wieder Kinder leisten können. Wir wollen, dass Eltern nicht bevormundet, sondern unterstützt werden. Und wir wollen, dass deutsche Familien endlich wieder in den Mittelpunkt deutscher Familienpolitik gestellt werden.

Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: „Die demographische Katastrophe in Zahlen“, 28. Mai 2026.
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/die-demographische-katastrophe-in-zahlen/

[2] Bundesregierung: FAQ zu den neuen Regelungen beim Elterngeld, Basiselterngeld, Bezugsdauer und Aufteilung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelung-elterngeld-2268810

[3] Bundesregierung: FAQ zu den neuen Regelungen beim Elterngeld, Einkommensgrenzen und Einschränkung des parallelen Bezugs.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelung-elterngeld-2268810

[4] Tagesschau: „Was sich beim Elterngeld ändern könnte“, Stand: 07.07.2026.
https://www.tagesschau.de/inland/prien-elterngeld-102.html

Ergänzend WELT: „Entwurf: Künftig nur noch zwölf Monate Elterngeld“, 07.07.2026.
https://www.welt.de/article6a4c18e21cbe5f3a786a9108

[5] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Rechtsanspruch und Anmeldung zur Kindertagesbetreuung.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/rechtsanspruch-und-anmeldung.html

[6] Brandenburgisches Kindertagesstättengesetz, § 1 Rechtsanspruch.
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/kitag

[7] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Hinweise zur Eingewöhnung in Kita und Kindertagespflege.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/rechtsanspruch-und-anmeldung.html

[8] Bundeszentrale für politische Bildung: „1. Januar 1986“, Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub.
https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/deutschland-chronik/132163/1-januar-1986/

[9] Bundeszentrale für politische Bildung: „Debatte: Elterngeld“, 28.07.2017.
https://www.bpb.de/themen/familie/familienpolitik/245320/debatte-elterngeld/

Ergänzend Bundestagsdrucksache 16/2785: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes.
https://dserver.bundestag.de/btd/16/027/1602785.pdf

[10] Statistisches Bundesamt: „Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau“, Pressemitteilung Nr. 230 vom 1. Juli 2026.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_230_12.html

[11] Statistisches Bundesamt: „Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau“, Angaben nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_230_12.html

[12] Deutscher Bundestag: „Bildungs- und Familienministerium kann 16,66 Milliarden Euro ausgeben“, Haushaltsentwurf 2026, Elterngeld als größter Einzelposten mit 7,51 Milliarden Euro.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw48-de-bildung-1126106

[13] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindergeld, Stand 1. Januar 2026.
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld

[14] Deutscher Bundestag: Antrag der AfD-Fraktion „Dem deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern“, Drucksache 21/2034.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102034.pdf

[15] Deutscher Bundestag: Antrag der AfD-Fraktion „Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen“, Drucksache 21/590.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100590.pdf

Vorschläge der Rentenkommission – „Gesamtkunstwerk“ oder Flickschusterei?

Eine Zeit lang machte es den Eindruck, dass die Debatte um die geplante Rentenreform die schwarz-rote Regierungskoalition zerreißen würde. Wie die sprichwörtlichen Kesselflicker stritt man um Details, weil man vor der vermeintlichen eigenen Wählerklientel nicht als Verlierer in den Koalitionsgesprächen dastehen wollte. Dann folgte das Übliche: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis. Und so wurde eine Rentenkommission eingerichtet, die nun 33 Vorschläge vorgelegt hat, wie man die gesetzliche Rente angeblich zukunftssicher machen kann.

Bemerkenswert ist: Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas waren sich bei der Vorstellung der Vorschläge einig darin, dass das gesamte Vorschlagspaket ohne Ausnahme umgesetzt werden solle [1]. Ob das so kommt, wird selbstverständlich am Ende der Bundestag entscheiden. Aber man sollte schon heute wissen, was möglicherweise bald an Belastungen und Kürzungen auf uns Bürger zukommen wird.

Dennoch sei gleich vorweggeschickt, dass nicht jede vorgeschlagene Maßnahme falsch ist. Einiges deutet in die richtige Richtung. Doch die wenigen guten Vorschläge bleiben im Ansatz stecken. Die anderen belasten diejenigen, die ohnehin schon die Leidtragenden fast jeder Reform sind.

Aus für Minijobs – Konjunkturprogramm für Schwarzarbeit

Ein vieldiskutierter Vorschlag ist die weitgehende Abschaffung der sogenannten Minijobs mit der Folge, dass auch auf diese geringfügig entlohnten Beschäftigungen künftig Sozialabgaben fällig wären [2]. Die Beschäftigten in diesen Arbeitsverhältnissen müssten künftig in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung einzahlen [2]. Es geht um fast sieben Millionen Betroffene, für die das eine enorme Mehrbelastung bedeuten würde.

Von der Regierung scheinbar vergessen wird auch, dass diese Beschäftigungsverhältnisse sich sehr gut mit Studium, Rente oder Familie vereinbaren lassen [2]. Die meisten Minijobs würden nicht in reguläre Beschäftigungsverhältnisse übergehen, sondern wohl ersatzlos wegfallen. Eine Reform, wie geplant, würde also eher weniger als mehr Beschäftigung bedeuten. Auch ist davon auszugehen, dass die Abschaffung von Minijobs zu deutlich mehr Schwarzarbeit führen würde. Damit wäre letztlich auch dem Staat und den Sozialkassen nicht geholfen.

Vom besonders betroffenen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) heißt es bereits: „Die Vorschläge der Rentenkommission gehen an der betrieblichen Realität vorbei und wären für das Gastgewerbe eine Katastrophe“ [2]. Seitens des Dehoga ist von einem „Frontalangriff auf die Flexibilität des Arbeitsmarktes“ die Rede [3]. Doch auch andere Branchen wie der Handel würden massiv in Mitleidenschaft gezogen werden. So warnt der Handelsverband HDE vor einem Wegfall von 800.000 Stellen nur im Einzelhandel [3].

Anhebung des Renteneintrittsalters – versteckte Rentenkürzung

Darüber hinaus soll das Renteneintrittsalter an die statistische Lebenserwartung gekoppelt werden. Konkret soll der Modellrechnung zufolge für jedes zusätzlich erwartete Lebensjahr acht Monate länger gearbeitet werden [4]. Ab dem Jahr 2032 soll es schrittweise angehoben werden, aktuelle Pläne sehen für das Jahr 2041 die Rente mit 67,5 und für 2051 die Rente mit 68 vor [5]. Die heutigen Kinder dürfen sich damit auf eine Rente mit 70 + x freuen.

Insbesondere in körperlich und mental sehr belastenden Berufen erreichen viele Beschäftigte schon heute nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter und müssen die letzten Jahre vor der Rente überbrücken – nicht selten mit Arbeitslosigkeit. Die pauschale Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geht an der Lebenswirklichkeit dieser Menschen meilenweit vorbei. Sozialverbände weisen zudem darauf hin, dass die Lebenserwartung signifikant vom Einkommen und der sozialen Lage abhängt [1].

Im Ergebnis ist jede Anhebung des Renteneintrittsalters eine Kürzung der Rentenbezüge.

Abschaffung der Rente mit 63 – kein Respekt vor der Lebensleistung?

Die sogenannte Rente mit 63, also der abschlagsfreie Renteneintritt für Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren soll ersatzlos wegfallen [5]. Derzeit machen davon 2,4 Millionen Menschen Gebrauch [4].

Ebenfalls ist angedacht, den Vorruhestand mit Abschlägen deutlich zu erschweren [6]. Nach aktuell noch geltender Rechtslage können langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren im Alter von 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen – das soll künftig nicht mehr möglich sein [6].

Man kann darin durchaus eine Missachtung der Lebensleistung von Millionen Betroffenen sehen.

Witwenrente soll dem „gesellschaftlichen Wandel“ weichen

Auch schlägt die Rentenkommission vor, die seit dem Jahr 1911 bestehende Witwenrente abzuschaffen, wodurch Millionen Hinterbliebene finanziell schlechter gestellt werden würden [7]. Begründet wird dies mit dem Wandel gesellschaftlicher Normen, da heute meist beide Partner erwerbstätig seien [7].

Daran sieht man, wie willkürlich die Argumente sind. Oft wird bemängelt, dass Frauen zu wenig arbeiten würden oder dass die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen zu groß sei. Aber die Witwenrente soll eine Absicherung gegen Altersarmut nach dem Tod des Hauptverdieners sein [7]. Dieser Schutz soll nun ersatzlos wegfallen – für den gesellschaftlichen Wandel.

Kapitalgedeckte Zusatzrente – guter Ansatz, nur halbherzig umgesetzt

Eine grundsätzlich in die richtige Richtung weisende Neuerung bleibt nicht nur im Ansatz stecken, sondern führt zusätzlich zu einer Mehrbelastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. So soll es eine kapitalmarktgedeckte Zusatzrente geben, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den normalen Rentenbeitrag hinaus jeweils ein Prozent des Bruttogehalts einzahlen sollen [5]. Dass man die Altersvorsorge stärker durch Einbeziehung des Kapitalmarkts unterstützt, ist vernünftig und in vielen anderen Ländern längst bewährt.

Doch wäre es besser, private Vorsorgemaßnahmen der Bürger steuerlich zu begünstigen oder durch staatliche Zuschüsse zu fördern als das Geld erst einzusammeln und dann in staatlich gelenkten Fonds anzulegen. Der Staat hat sich bislang nur selten als guter Unternehmer und Investor erwiesen.

Auch würde diese Maßnahme pauschale Zusatzbeiträge im Rentenbereich bedeuten, was den Faktor Arbeit in Deutschland weiter verteuern würde. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Teuerung schon mit konkreten Zahlen beziffert: „Die Kapitalrente würde eine massive Mehrbelastung von mehr als 40 Milliarden Euro pro Jahr für Unternehmen und Beschäftigte bedeuten“ [6]. Logischerweise würde dies automatisch weniger Netto vom Brutto bedeuten [6].

Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen kritisiert, dass dieser Vorschlag viel zu spät komme, eine deutlich frühere Orientierung am Rentenmodell Schwedens hätte die jüngeren Generationen nicht so stark belastet [4]. Nun seien die Maßnahmen der Bundesregierung vor allem wieder eine Belastung der jungen Generation [4].

Vergrößerung der Beitragszahlerbasis – doch Beamte bekommen weiterhin ihre Extrawurst

Außerdem wird vorgeschlagen, den Kreis der Beitragszahler zu verbreitern [5]. Auch das ist grundsätzlich zu begrüßen, wird die Solidargemeinschaft damit größer und führt dies doch zu einem Anwachsen des Gesamtbudgets, das für die Alterssicherung zur Verfügung steht. Allerdings bleibt man auch hier wieder aus Angst vor der eigenen Courage im Ansatz stecken und traut sich nicht an die Beamten heran.

Während Selbständige künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, wird den Beamten weiterhin eine Extrawurst gebraten. Allen arbeitenden Menschen in Deutschland stehen Kürzungsszenarien bevor, nur die Beamten bleiben verschont, was auch der „Wirtschaftsweise“ Gabriel Felbermayr kritisiert: „Ich denke, um in der Bevölkerung Verständnis für die ja doch durchaus einschneidende Reform zu gewinnen, müsste man sicherstellen, dass alle beitragen. Dazu gehören auch die Beamten“ [8].

Der große Wurf bleibt aus

Die Vorschläge sind nicht nur eine stärkere Belastung Jüngerer, sondern auch die Bürger im Osten der Republik würden stärker von den Kürzungen bei der Altersversorgung betroffen sein, weil sie aus historischen Gründen im Schnitt weniger Ersparnisse haben, Betriebsrenten eine geringere Rolle spielen und die gesetzliche Säule der Alterssicherung damit eine viel höhere Relevanz hat [4].

Dass es eine Reform des Rentensystems braucht, ist keine neue Erkenntnis und dürfte unstreitig sein. Wenn man aber immer nur die Gleichen belastet, Millionen Beamte verschont und zeitgleich die wenigen guten Ansätze nur halbherzig anpackt, ist das kein großer Wurf oder ein „Gesamtkunstwerk“, wie uns die Bundesregierung weismachen will, sondern politische Flickschusterei. Die nächste Rentendebatte ist somit vorprogrammiert.

Auch wenn Merz und Bas ankündigen, ihr „Gesamtkunstwerk“ vollständig umsetzen zu wollen, werden wir uns dafür einsetzen, dass den Bürgern möglichst viele Mehrbelastungen und Kürzungen erspart bleiben.

Quellenverzeichnis

[1] „Kritik an Rentenplänen: Höheres Eintrittsalter geht an „Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei““, www.mainpost.de, 23. Juni 2026

[2] „Minijobs sollen wegfallen – was bedeutet das?“, www.tagesschau.de, 24. Juni 2026

[3] „Söder warnt vor „Schaden“ bei Minijob-Aus – Expertin der Rentenkommission kontert“, www.merkur.de, 2. Juli 2026

[4] „Regierung will Vorschläge der Rentenkommission umsetzen“, www.mdr.de, 24. Juni 2026

[5] „Das sind die 33 Empfehlungen der Rentenkommission“, www.zdfheute.de, 22. Juni 2026

[6] „Was Arbeitnehmer, Minijobber, Bald-Rentner und Rentner jetzt wissen müssen“, rp-online.de, 29. Juni 2026

[7] „Witwenrente vor dem Aus: Millionen verlieren Anspruch“, www.merkur.de, 3. Juli 2026

[8] „Beamte bleiben in Empfehlungen für Renten-Reform außen vor – Pensionsniveau soll trotzdem schmelzen“, www.fr.de, 28. Juni 2026

Deutschland zahlt, Selenskyj bleibt weg

Deutschland darf nicht immer weiter in den Ukraine-Krieg hineingezogen werden

Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges politisch, finanziell und militärisch in enormem Umfang. Milliardenhilfen, Waffenlieferungen, Wiederaufbauzusagen und diplomatische Rückendeckung sind längst zu einer Dauerverpflichtung geworden. [3][4] Gleichzeitig zeigt der Streit um die Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig erneut, wie problematisch diese bedingungslose Unterstützung geworden ist. [5][6]

Heute debattiert der Deutsche Bundestag ab 14 Uhr auf Verlangen der AfD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde über genau diese Frage. Der Titel lautet: „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“. [1]

Debatte im Bundestag:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-aktuelle-stunde-ukraine-1191868

Was ist passiert?

Zur Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig war die Teilnahme hochrangiger europäischer Vertreter angekündigt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sollte im Eröffnungssegment sprechen. Die Konferenz wird gemeinsam von Polen und der Ukraine ausgerichtet und soll sich mit dem Wiederaufbau der Ukraine befassen. [2]

Doch ausgerechnet der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bleibt dieser wichtigen Konferenz fern. Berichten zufolge steht sein Fernbleiben im Zusammenhang mit dem eskalierenden Streit zwischen Polen und der Ukraine über die Benennung einer ukrainischen Einheit nach der historisch hochumstrittenen UPA. Statt Selenskyj soll Ministerpräsidentin Julia Swyrydenko die ukrainische Delegation führen. [5][6]

Das ist kein diplomatisches Detail, sondern ein politisches Warnsignal.

Deutschland zahlt, liefert und haftet politisch mit

Die Bundesregierung betont seit Jahren, Deutschland stehe fest an der Seite der Ukraine. Sie verweist auf milliardenschwere zivile, humanitäre, finanzielle und militärische Unterstützung. Gleichzeitig wird der Wiederaufbau der Ukraine international mitkoordiniert und politisch begleitet. [3][4]

Doch die entscheidende Frage lautet: Wo bleiben die deutschen Interessen?

Deutschland ist nicht Kriegspartei. Deutschland darf nicht schrittweise in eine immer tiefere militärische, finanzielle und politische Verstrickung hineingezogen werden. Wer immer neue Milliarden, immer neue Waffen und immer neue Garantien verspricht, ohne klare Grenzen zu ziehen, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern gefährdet die Sicherheit und Handlungsfähigkeit unseres eigenen Landes.

Diplomatie statt Eskalation

Als AfD sagen wir klar: Wir lehnen eine weitere Einmischung Deutschlands in diesen Krieg ab. Es darf keine neuen Milliardenzusagen, keine weiteren Waffenlieferungen und erst recht keine Entsendung deutscher Soldaten geben. Stattdessen braucht es endlich eine ernsthafte diplomatische Initiative.

Der Krieg wird nicht dadurch beendet, dass Deutschland immer mehr zahlt und liefert. Er wird nur beendet, wenn wieder verhandelt wird.

Gerade die aktuellen Spannungen zwischen Polen und der Ukraine zeigen, wie brüchig die politische Lage ist. Wenn ein historischer Symbolstreit bereits ausreicht, damit der ukrainische Präsident einer zentralen Wiederaufbaukonferenz fernbleibt, dann muss man erst recht fragen, warum Deutschland weiterhin nahezu bedingungslos immer neue Lasten schultern soll. [5][6]

Respekt und Verlässlichkeit dürfen keine Einbahnstraße sein

Wer von Deutschland Milliarden, Waffen, Garantien und langfristige Unterstützung erwartet, muss auch diplomatische Verlässlichkeit zeigen. Eine Wiederaufbaukonferenz ist ein Pflichttermin. Dort geht es um internationale Hilfen, Investitionen, Sicherheitszusagen und die wirtschaftliche Zukunft eines Landes. [2]

Wenn Selenskyj ausgerechnet bei einem solchen Termin fehlt, sendet das ein fatales Signal an die Staaten, die diesen Wiederaufbau finanzieren sollen. Deutschland darf sich nicht darauf reduzieren lassen, Zahlmeister einer Politik zu sein, bei der die eigenen nationalen Interessen kaum noch eine Rolle spielen. [5][6]

Mein Fazit

Deutschland hat genug gezahlt, genug geliefert und genug politische Risiken übernommen. Die Bundesregierung muss endlich begreifen: Deutsche Außenpolitik hat zuerst deutschen Interessen zu dienen.

Wir brauchen keine weitere Eskalation, keine neuen Milliardenpakete und keine militärische Ausweitung. Wir brauchen Diplomatie, klare Grenzen und eine Politik, die sagt:

Deutschland ist nicht Kriegspartei. Und Deutschland darf auch nicht zur Kriegspartei gemacht werden.

Quellenverzeichnis:

[1] Deutscher Bundestag: Aktuelle Stunde „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“

[2] Bundesregierung: Bundeskanzler Merz nimmt an der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig teil

[3] Bundesregierung: So unterstützt Deutschland die Ukraine

[4] Auswärtiges Amt: Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine

[5] Tagesschau: Streit um Armeeeinheit: Selenskyj reist nicht zu Aufbaukonferenz in Polen

[6] ZDFheute: Selenskyj sagt Teilnahme an Ukraine-Konferenz in Polen ab

Gesundheitsreform: Der Druck wirkt – Debatte vorerst von der Tagesordnung verschwunden

Erst vor einigen Tagen habe ich ausführlich über die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung und deren mögliche Auswirkungen auf Versicherte, Patienten sowie die Leistungserbringer im Gesundheitswesen berichtet. In diesem Beitrag habe ich auch aufgezeigt, welche parlamentarischen Aktivitäten wir als AfD-Bundestagsfraktion zu diesem Thema bereits unternommen haben und welche konkreten Vorschläge wir vorlegen, um unser Gesundheitswesen wieder auf Vordermann zu bringen.

Wer meinen damaligen Beitrag noch nicht gelesen hat oder sich die Hintergründe noch einmal ansehen möchte, findet ihn hier:

Seitdem hat sich jedoch etwas Entscheidendes verändert.

In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten sowie besorgten Patienten und Beitragszahlern erreicht. Viele schilderten ihre Sorgen über die geplanten Einschnitte, steigende Belastungen und die möglichen Folgen für die medizinische Versorgung in Deutschland.

Gleichzeitig wächst auch außerhalb des Parlaments der Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung. Offenbar nicht ohne Wirkung: Die ursprünglich vorgesehene zweite und dritte Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist derzeit nicht mehr wie geplant auf der Tagesordnung zu finden.

Für mich ist das ein deutliches Signal. Der Druck aus der Bevölkerung, die Kritik aus den Praxen und die vielen Schreiben an Abgeordnete scheinen ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Die Bundesregierung sieht sich offensichtlich gezwungen, ihre Pläne noch einmal genauer zu überprüfen.

Am 12. Juni 2026 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs statt. Wer die Debatte selbst verfolgen möchte, kann dies hier tun:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958

Ich empfehle ausdrücklich, sich die Redebeiträge der einzelnen Fraktionen anzusehen und sich ein eigenes Bild von den unterschiedlichen Positionen zu machen. Dort wird auch deutlich, warum wir als AfD-Bundestagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf kritisch sehen und echte Reformen statt weiterer Belastungen für Versicherte fordern.

Die aktuelle Entwicklung zeigt jedenfalls: Engagement lohnt sich. Bürger, Patienten und Leistungserbringer können politische Entscheidungen beeinflussen, wenn sie ihre Stimme erheben. Deshalb danke ich allen, die sich mit ihren Hinweisen, Sorgen und Anregungen an mich gewandt haben.

Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und Sie selbstverständlich über die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren informieren.

Einbürgerungen auf Rekordniveau

Deutsche Staatsbürgerschaft als Ramschartikel?

Unser Land hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Sogar Bundeskanzler Friedrich Merz scheint das aufgefallen zu sein, hatte er doch vor einiger Zeit auf Probleme im Stadtbild aufmerksam gemacht. Deutschland sieht vielerorts nicht mehr nach Deutschland aus.

Das mag subjektiv sein, jeder Mensch hat diesbezüglich ein anderes Problembewusstsein. Oder vielleicht auch gar keins. Aber Zahlen lügen nicht, Zahlen sind objektiv. Und neueste Zahlen zeigen, in welchem Tempo sich unser Land wandelt.

Explodierende Einbürgerungszahlen – so viele wie noch nie

Im vergangenen Jahr sind so viele Ausländer in Deutschland eingebürgert worden wie noch nie in der deutschen Geschichte [1]. Die Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2025 belief sich dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 332.500 Menschen [2]. Das bedeutet einen nochmaligen Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr [1]. Viele Einbürgerungsbehörden arbeiten laut eigenen Angaben bereits am Limit [2]. Schon im Jahr 2024 betrug der Anstieg 46 Prozent im Vergleich zu 2023 [3].

Die Zahl der Einbürgerungen stieg damit zum fünften Mal in Folge [1]. In der Region Berlin-Brandenburg war der Anstieg der Zahlen noch signifikanter. Während er sich in Brandenburg auf 22 Prozent belief, stieg die Zahl der Einbürgerungen in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um fast 80 Prozent [4].

Am häufigsten ließen sich Syrer einbürgern, ihr Anteil an den Eingebürgerten betrug etwa 20 Prozent [2]. Die hohe Zahl von eingebürgerten Syrern wird damit erklärt, dass ein beträchtlicher Teil der zwischen 2014 und 2016 Zugewanderten mittlerweile die notwendigen Voraussetzungen (vor allem die erforderliche Aufenthaltsdauer) für eine Einbürgerung erfülle [5].

Damit wird einmal mehr deutlich, dass das Asylticket nicht nur zeitweiligen Schutz bieten soll, sondern der dauerhaften Einwanderung nach Deutschland dient. Für hellsichtige Menschen war dies von Anfang an klar, auch wenn von höchster Stelle stets das Gegenteil behauptet wurde.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als Ursache

Zum Einbürgerungs-Turbo hat maßgeblich die letzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts noch unter der Ampelregierung beigetragen. Neben deutlich schneller möglichen Einbürgerungen (statt acht Jahren sind nun fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichend) ist seit dem Jahr 2024 generell und nicht nur in Ausnahmefällen möglich, neben der neuen deutschen Staatsbürgerschaft auch die alte zu behalten [1]. Der sogenannte Doppelpass ist damit zum gesetzlichen Standard geworden [2].

Der überwiegende Teil der im letzten Jahr Eingebürgerten hat von dieser Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht. In den Städten, die diesbezüglich Daten erfasst haben, haben sich zwischen 85 und 98 Prozent für die doppelte Staatsbürgerschaft entschieden [6].

Man kann darin durchaus einen Beleg dafür sehen, dass die Loyalität zum deutschen Staat nur sehr eingeschränkt vorhanden ist. Ein vollumfassendes Bekenntnis zu Deutschland sieht anders aus. Die sich aus der deutschen Staatsangehörigkeit ergebenden Vorteile nimmt man allerdings gerne in Anspruch.

Auch in den nächsten Jahren wird mit steigenden Zahlen gerechnet

Die zuständigen Behörden gehen auch für die kommenden Jahre weiterhin von hohen Antragszahlen aus [3]. Es wird zudem erwartet, dass im kommenden Jahr viele Ukrainer einen Antrag auf Einbürgerung stellen werden, weil nach aktuell geltender Rechtslage im März 2027 der von der EU gewährte kollektive Schutzstatus wegfällt [3]. Derzeit leben etwa 1,3 Millionen Ukrainer in Deutschland [2].

Hinzu kommt, dass die erste große Fluchtwelle nach dem 24. Februar 2022 einsetzte und ein großer Teil der Ukrainer im kommenden Jahr die notwendige fünfjährige Voraufenthaltszeit aufweisen wird [5]. Daher wird erneut mit einem sprunghaften Anstieg der Zahlen gerechnet [5].

Die Union blinkt gerne rechts, weil sie befürchtet, weitere Wähler an die AfD zu verlieren. Und so werden aus CDU und CSU immer wieder Stimmen laut, angesichts der explodierenden Einbürgerungszahlen auf die Bremse zu treten und die von der Ampel vorgenommenen Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz rückgängig zu machen [7]. Da die SPD sich aber beharrlich weigert und die Union keinen weiteren Koalitionskrach riskieren will, wird sich an den dramatisch steigenden Einbürgerungszahlen vorerst nichts ändern. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht daher auch nichts von Verschärfungen des Staatsbürgerschaftsrechts [7].

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf keine Ramschware sein

Wenn die Einbürgerungszahlen auf diesem hohen Niveau verbleiben und rechnerisch pro Jahr eine Großstadt mit mehreren hunderttausend Einwohnern hinzukommt, werden wir unser Land in einigen Jahren nicht mehr wiedererkennen.

Mit der deutschen Staatsbürgerschaft geht auch das Wahlrecht einher. Darin dürfte auch der Hauptgrund liegen, warum vor allem SPD, Grüne und Linke mehr Einwanderung und schnellere Einbürgerungen fordern. Sie brauchen neue Wähler, weil die Deutschen ihnen davonlaufen.

Es ist nicht akzeptabel, dass die deutsche Staatsangehörigkeit zunehmend zum Ramschartikel wird. Statt Einbürgerungs-Turbo braucht es einen sofortigen Einbürgerungs-Stopp. Die Tatsache, dass fast alle „Neubürger“ ihre alte Staatsbürgerschaft behalten, zeigt in aller Deutlichkeit, dass die sogenannte Integrationspolitik kaum Früchte getragen hat.


Quellenverzeichnis

[1] „Einbürgerungen in Deutschland erreichen 2025 ein Rekordhoch“, www.br.de, 3. Juni 2026
[2] „Rekord-Einbürgerungen und ab 2027 könnten die Ukrainer hinzukommen“, de.euronews.com, 4. Juni 2026
[3] „Neuer Höchststand bei Einbürgerungen in Deutschland“, www.zeit.de, 23. Mai 2026
[4] „Einbürgerungen auf Rekordhoch“, www.statistik-berlin-brandenburg.de, 3. Juni 2026
[5] „Einbürgerungen steigen auf neuen Rekordwert“, www.welt.de, 5. Juni 2026
[6] „Deutschland meldet Rekordzahl von Einbürgerungen – Grüne sieht „Erfolgsgeschichte“, AfD empört“, www.welt.de, 3. Juni 2026
[7] „Mehr Einbürgerungen – Unionspolitiker für strengere Regeln“, www.handelsblatt.com, 25. Mai 2026

Kommunen am Limit: Cottbus zeigt, wohin falsche Politik führt

Ein Rekorddefizit mit Ansage

Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]

Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage

Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]

Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger

Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]

Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt

Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]

Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben

Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]

Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen

Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]

Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.

Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht

Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]

Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.

Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung

Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.

Die AfD in Cottbus setzt andere Prioritäten

Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]

Brandenburgs Kommunen brauchen Konnexität statt leere Versprechen

Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]

Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]

Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]

Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so

Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]

Erst die Pflicht, dann die Kür

Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.

Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.

Quellenverzeichnis

[1] Bertelsmann Stiftung: „Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden Euro: Expertenrat macht Reformvorschläge“, 19.06.2026.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/rekorddefizit-der-kommunen-von-32-milliarden-euro-expertenrat-macht-reformvorschlaege

[2] KfW: KfW-Kommunalpanel 2026, Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro; Schulen 68,9 Milliarden Euro; Straßen 53,7 Milliarden Euro.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

[3] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Bericht des Oberbürgermeisters Tobias Schick vor der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025.
https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/berichte-des-oberbuergermeister-vor-der-stadtverordnetenversammlung/bericht-des-oberburgermeisters-tobias-schick-vor-der-15-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-am-19-november-2025/

[4] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Ergebnisplan 2026.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[5] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Darstellung Ergebnishaushalt 2026 gegenüber Mittelfristplanung.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[6] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Verbindlichkeitenübersicht und Finanzhaushalt.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[7] AfD Cottbus: Antrag AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-07-25-einsatz-von-finanziellen-mitteln-aus-dem-strukturstaerkungsgesetz-fuer-die-sanierung-von-kitas/

[8] Stadt Cottbus SessionNet: AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=4319

[9] AfD Cottbus: Antrag AT-12/25 – Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-12-25-einsetzung-einer-arbeitsgruppe-personalentwicklung-in-der-verwaltung-der-stadt-cottbus/

[10] Stadt Cottbus: Antrag AT-038/23 – Aufhebung des Beschlusses A-06-18/21; Begründung zu kommunalen Belastungsgrenzen, Kita-/Schulkapazitäten und Investitionsstau.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00009045.pdf

[11] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2152, Antrag der AfD-Fraktion: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2152.pdf

[12] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2154, Antrag der AfD-Fraktion: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2154-1.pdf

[13] Verfassungsgericht Brandenburg: Pressemitteilung zum Eilantrag gegen Doppelhaushalt 2025/2026, 19.12.2025.
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~19-12-2025-pressemitteilung

[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2908, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Bundeshaushalt 2026.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102908.pdf

[15] AfD-Bundestagsfraktion: „AfD-Fraktion beantragt kommunales Notfallprogramm“, 28.11.2025.
https://afdbundestag.de/afd-fraktion-beantragt-kommunales-notfallprogramm/

[16] Bundesregierung: „Bundeshaushalt 2026: Investitionen für die Zukunft“, Angabe zu rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine im Jahr 2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeshaushalt-2026-2374030

[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956

Fankultur schützen!

Die Doppelmoral von Grünen und Linken

Die deutsche Fankultur ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Woche für Woche füllen tausende Menschen die Stadien und Sportplätze – von der Bundesliga bis in die unteren Ligen. Sie unterstützen ihre Vereine mit Leidenschaft, organisieren Choreografien, begleiten ihre Mannschaften auswärts, engagieren sich ehrenamtlich, sammeln Spenden und tragen vielerorts das Vereinsleben mit. Fußball ist damit weit mehr als Sport. Er ist Heimat, Gemeinschaft und Ehrenamt.

Gleichzeitig stehen Fußballfans immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Es geht um Polizeieinsätze, Stadionverbote, personalisierte Tickets, Videoüberwachung, Kollektivstrafen und die Datei „Gewalttäter Sport“. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ganze Kurven oder Fangruppen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl die große Mehrheit der Fans friedlich ist. Auch die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen, dass die Lage keineswegs die immer neue Dramatisierung rechtfertigt: Für die Saison 2024/2025 wurden rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren gemeldet [1].

Vor diesem Hintergrund haben Grüne und Linke nun Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen sie sich als Verteidiger der Fankultur präsentieren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Fanrechte im Fußball stärken“ mehr Beteiligung von Fans, bessere Finanzierung von Fanprojekten, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, die Ablehnung von personalisiertem Ticketing und keine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadionumfeld [2]. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Fankultur schützen“ Deeskalation, Dialog statt Repression, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, Einschränkungen bei Stadionverboten, eine Pyrotechnik-Kommission und mehr Mitsprache für Fans [3].

Auf den ersten Blick klingt das wie ein klares Bekenntnis zur Fankultur. Doch genau hier beginnt die Doppelmoral. Denn ausgerechnet Grüne und Linke haben über Jahre selbst dazu beigetragen, Teile der Fanszene politisch in eine Ecke zu stellen. Wer heute beklagt, Fans würden stigmatisiert, sollte nicht verschweigen, dass er selbst jahrelang mit Anträgen, Kleinen Anfragen und Kampagnen genau solche Zuschreibungen befördert hat.

Die Grünen brachten bereits 2015 im Bundestag den Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ ein. Darin war ausdrücklich von rechten Netzwerken im Sport, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Verbindungen einzelner Fußballfans zur rechtsextremen Szene die Rede [4]. Die Linke stellte 2011 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Fußball und Rechtsextremismus“, in der behauptet wurde, Neonazis versuchten immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben [5]. 2017 folgte eine weitere Kleine Anfrage der Linken zu „rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ [6]. Ebenfalls 2017 thematisierte die Linke „aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs“ [7]. 2023 fragte die Linke erneut nach „rechtsextremer Gewalt bei Fußballspielen und der Datei Gewalttäter Sport“ und sprach von Einflussversuchen rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball [8].

Auch auf Landesebene finden sich entsprechende Beispiele. Im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die Linke 2013 zu politisch motivierter Gewalt von rechts; in der Antwort tauchten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einem Fußballstadion auf [9]. In Brandenburg unterstützte die Linke zudem die Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen Babelsberg und Energie Cottbus [10]. Man muss diese Kampagne politisch nicht gutheißen oder ablehnen, um festzustellen: Wer solche Kampagnen unterstützt und Fangruppen in einem politischen Deutungsrahmen von „Nazis im Stadion“ behandelt, sollte später nicht so tun, als habe er mit Stigmatisierung von Fanszenen nie etwas zu tun gehabt.

Natürlich gilt: Gewalt, Straftaten und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Wer Straftaten begeht, muss konsequent verfolgt werden. Aber der Rechtsstaat verfolgt Täter – nicht ganze Kurven, nicht ganze Vereine und nicht ganze Regionen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wer heute Generalverdacht beklagt, darf ihn gestern nicht selbst betrieben haben.

Besonders kritisch ist zudem der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Ausgangspunkt ist zwar eine Debatte um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Der Entwurf geht aber deutlich darüber hinaus: Er will ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in öffentlich anerkannten Einrichtungen oder Diensten sowie für bestimmte ehrenamtlich Rechtsberatende einführen [11]. Nach meinem Eindruck geht es hier nicht nur um Fanprojekte. Hier soll ein ganzer Bereich linker Projekt- und Beratungsstrukturen mit zusätzlichen Privilegien gegenüber der Strafverfolgung ausgestattet werden. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Personen im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von Straftaten erhalten, darf der Staat nicht leichtfertig auf Aufklärung verzichten. Vertrauen in Sozialarbeit ist wichtig. Aber Vertrauen darf nicht dazu führen, dass eine politisch nahestehende Projektlandschaft faktisch aus der normalen Zeugenpflicht herausgenommen wird.

Genau deshalb ist die aktuelle Inszenierung von Grünen und Linken so unglaubwürdig. Heute präsentieren sie sich als Schutzmacht der Fankultur. Gestern haben sie selbst immer wieder politische Etiketten auf Teile dieser Fanszene geklebt. Heute warnen sie vor Spaltung und Stigmatisierung. Gestern haben sie selbst mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen genau diese Spaltung befördert. Das ist keine glaubwürdige Fanpolitik. Das ist politische Doppelmoral.

Eine ehrliche Politik für die Fans muss anders aussehen. Sie muss anerkennen, was die Fankultur für unser Land leistet. Sie muss zwischen friedlichen Fans und tatsächlichen Straftätern unterscheiden. Sie muss Sicherheitsinteressen ernst nehmen, ohne ganze Fangruppen unter Verdacht zu stellen. Und sie muss Dialog ermöglichen, statt moralische Schubladen zu bedienen.

Die Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2026 hat diese Widersprüche deutlich gemacht. Dort wurden der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Anträge von Grünen und Linken zur Fankultur beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen [12].

Die gesamte Debatte ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Meine Rede zur Debatte finden Sie hier:

Für mich ist klar: Die deutsche Fankultur verdient Respekt. Friedliche Fans dürfen weder durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen noch durch politische Etikettierungen unter Generalverdacht gestellt werden. Schluss mit der Doppelmoral. Schluss mit der Stigmatisierung.

Sport frei!

Quellen

[1] ZIS-Jahresbericht Fußball Saison 2024/2025
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Jahresbericht Fußball Saison 2024/25.
https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025-10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf

[2] Grüner Antrag 2026: Fanrechte im Fußball stärken
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4293, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104293.pdf

[3] Linker Antrag 2026: Fankultur schützen
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5826, Antrag Die Linke: „Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105826.pdf

[4] Grüner Antrag 2015: Rechte Netzwerke im Sport aufdecken
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6232, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/062/1806232.pdf

[5] Linke Kleine Anfrage 2011: Fußball und Rechtsextremismus
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7729, Kleine Anfrage Die Linke: „Fußball und Rechtsextremismus“.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707729.pdf

[6] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan-Szene
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13068.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/130/1813068.pdf

[7] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13580.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/135/1813580.pdf

[8] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2023: Rechtsextreme Gewalt bei Fußballspielen und Datei „Gewalttäter Sport“
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8937.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008937.pdf

[9] Berliner Abgeordnetenhaus: Kleine Anfrage der Linken zu politisch motivierter Gewalt von rechts
Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/11433.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11433.pdf

[10] Linke Brandenburg: „Nazis raus aus den Stadien!“
Erklärung des Landesvorstands Die Linke Brandenburg vom 26. Februar 2018.
https://archiv.dielinke-brandenburg.de/nc/partei/strukturen/landesvorstand/sofortinformationen/detail/news/nazis-raus-aus-den-stadien/

[11] Grüner Gesetzentwurf 2026: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4290, Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104290.pdf

[12] Bundestagsdebatte vom 10. Juni 2026
Deutscher Bundestag, Textarchiv: „Entwurf für Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter überwiesen“.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

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