Gesinnungs-TÜV beim Immobilienkauf?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

Der 1.Mai – Schönes Wetter, böse Rechnung

Was uns dieser Sonnenschein wirklich kostet

Ein langes, freies Wochenende, strahlender Sonnenschein und Temperaturen, die eigentlich nur dazu einladen, draußen zu sein und das Leben zu genießen, also alles in allem perfekte Bedingungen, bei denen man sich unweigerlich fragt, was daran überhaupt schlecht sein soll.

Nur leider hat genau dieser Sonnenschein am 1. Mai 2026 eine Rechnung produziert, die sich gewaschen hat, denn der Intraday Strompreis fiel an diesem Feiertag auf minus 855 Euro pro Megawattstunde [1] und markierte damit den tiefsten Wert, den das deutsche Stromsystem jemals gemessen hat. Gleichzeitig lag im regulierten Day Ahead Markt der Preis von 12:45 bis 14:30 Uhr durchgehend am gesetzlichen Preisdeckel von minus 500 Euro pro Megawattstunde [1] und bewegte sich damit permanent am absoluten Anschlag. Während Millionen dezentraler Dachanlagen zur Mittagsspitze einspeisen, ist der Verbrauch an Sonn und Feiertagen traditionell niedrig, das europäische Netz längst gesättigt und am Ende steht die absurde Situation, dass schlicht niemand den Strom haben will. Das Ergebnis ist entsprechend grotesk, denn wir haben nicht nur keinen Cent für unseren Strom bekommen, sondern mussten sogar noch draufzahlen, damit ihn überhaupt jemand abnimmt.

Doppelte Kosten der Energiewende

Parallel dazu laufen die EEG Vergütungen für Bestandsanlagen völlig unbeirrt weiter und garantieren bis zu 125 Euro pro Megawattstunde [6], völlig unabhängig davon, was der Markt in diesem Moment tatsächlich hergibt. Das bedeutet im Klartext, dass doppelt gezahlt wird, und zwar für Strom, den in dieser Situation schlicht niemand braucht, was das Grundproblem der deutschen Energiewende in aller Deutlichkeit auf den Punkt bringt.

Dabei handelt es sich keineswegs um ein neues Phänomen, denn bereits im Zeitraum von 2019 bis 2025 hat das Abregeln nicht steuerbarer Erneuerbarer Anlagen rund 4 Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen verschlungen [3], wobei allein in Mecklenburg Vorpommern ein Anteil von 173 Millionen Euro angefallen ist [3], was die Dimension dieser strukturellen Fehlentwicklung noch einmal besonders deutlich macht.

Exportverluste und Importkosten

Hinzu kommt ein strukturelles Handelsungleichgewicht, das die Situation weiter verschärft, denn während deutscher Exportstrom regelmäßig zu niedrigen Preisen ins Ausland abgegeben wird, kaufen wir im Gegenzug ausländischen Importstrom zu deutlich höheren Preisen zurück [2]. Überspitzt formuliert entsteht dadurch ein Kreislauf, in dem der Ausbau wetterabhängiger und schwer steuerbarer Erzeugung subventioniert wird, der daraus entstehende Überschuss anschließend zu Dumpingpreisen abgegeben wird und am Ende teurer Regelstrom importiert werden muss, den man zuvor im eigenen System bewusst abgeschaltet hat.

Gesetzliche Änderungen mit begrenzter Wirkung

Zwar gilt seit Februar 2025 durch das sogenannte Solarspitzengesetz für Neuanlagen die Regel, dass bei negativen Börsenpreisen keine EEG Vergütung mehr gezahlt wird [7][8], wobei diese Zeiträume stattdessen an das Ende der 20 jährigen Förderlaufzeit angehängt werden, doch für alle Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb gegangen sind, bleibt alles beim Alten. Damit läuft die strukturelle Doppelbelastung aus negativen Exportpreisen und gleichzeitig garantierter EEG Vergütung für den gesamten Altbestand unverändert weiter, was die eigentliche Problematik nur teilweise adressiert und im Kern fortbestehen lässt.

Versäumnisse beim Netzausbau

Noch problematischer wird die Lage, wenn man den Blick auf die zuständigen Behörden richtet, denn von der Bundesnetzagentur gab es weder eine Einordnung noch eine Kommunikation an Anlagenbetreiber, während auch die 851 Verteilnetzbetreiber in Deutschland keinerlei öffentliche Reaktion auf diesen Rekord Negativpreis gezeigt haben. Die zentrale Ursache liegt dabei unter anderem im massiven Rückstand beim Smart Meter Ausbau, der nach 17 Jahren politischer Ankündigungen gerade einmal eine Quote von 5,5 Prozent erreicht hat [2], während Länder wie Frankreich, Italien oder die Staaten Skandinaviens längst bei über 90 Prozent liegen. Der ursprüngliche Beschluss stammt bereits aus dem Jahr 2009, wurde jedoch durch überkomplexe Zertifizierungsanforderungen blockiert, politisch verschleppt und letztlich nie konsequent umgesetzt.

Brownouts als letztes Mittel

Wenn das System sich unter diesen Bedingungen nicht mehr selbst ausgleichen kann, bleibt als letztes Mittel der sogenannte Brownout, also die gezielte und rollierende Abschaltung ganzer Regionen [4][5], die keineswegs eine theoretische Drohkulisse darstellt, sondern ein offiziell bestätigtes Instrument der Netzbetreiber ist, das ausdrücklich auch für den Fall von Erzeugungsüberschuss vorgesehen ist. Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass zwar niemand Brownouts will, das Netz jedoch dazu zwingt, diese Option zumindest bereitzuhalten [4], was insbesondere für Haushalte mit medizinisch notwendiger Versorgung wie Beatmungsgeräten oder Sauerstoffsystemen eine ganz konkrete und keineswegs abstrakte Problematik darstellt.

Ein System ohne Balance

Am Ende zeigt sich das Ergebnis dieses politischen Versagens unmittelbar auf dem Preiszettel, denn für das Jahr 2026 werden zwischen 700 und 900 Stunden mit negativen Strompreisen prognostiziert [2], und mit Blick auf kommende Feiertage und sonnige Wochenenden ist absehbar, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Die extreme Spreizung von bis zu 87 Cent pro Kilowattstunde innerhalb eines einzigen Tages, bei der Strom morgens teuer ist, mittags zur Belastung wird und abends wieder teuer ist, verdeutlicht, wie weit dieses System von einer intelligenten Steuerung entfernt ist.

Schönes Wetter hatten wir also ohne Zweifel, doch die Rechnung dafür zahlen am Ende wir alle.


Quellenverzeichnis

[1] Cleanthinking – 1. Mai 2026, Rekord –855 €/MWh, Hirth & Schröder: https://www.cleanthinking.de/pv-anlagen-abschalten-strompreis-1-mai-2026/

[2] Bundesnetzagentur – Strommarktdaten 2025 (573 Stunden negative Preise, Export Import Zahlen): https://www.bundesnetzagentur.de/1087156

[3] Nordkurier – Negative Strompreise & 4 Milliarden Abregelungskosten (Bundesregierung Zahlen 2019 bis 2025): https://www.nordkurier.de/politik/wahnsinnenergiewende-so-verscherbelt-deutschland-seinen-strom-ins-ausland-4518653

[4] Das Parlament / BDEW – Brownout Warnung: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/energie/stromueberschuss-sorgt-fuer-probleme-im-netz

[5] EnBW – Was ist ein Brownout: https://www.enbw.com/unternehmen/themen/netze/brownout.html

[6] Bundesnetzagentur – aktuelle EEG Fördersätze: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html

[7] Enpal – Solarspitzengesetz & EEG Änderung ab Feb. 2025 (keine Vergütung bei negativen Preisen für Neuanlagen): https://www.enpal.de/photovoltaik/einspeiseverguetung

[8] seit 25. Februar 2025 geltende Solarspitzengesetz: https://www.solarwatt.de/ratgeber/einspeiseverguetung

[9] Solar Zeitung – Strukturanalyse Solarstrom & Brownout: https://solar-zeitung.de/wennsolarstrom-wertlos-wird-droht-deutschland-der-brownout/

Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sollte ein starkes Signal sein: Investitionen in die Infrastruktur, in Vereine, in den Schulsport, kurz gesagt in das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die Realität sieht jedoch anders aus. Während bundesweit tausende Kommunen auf Unterstützung hoffen, bleibt am Ende nur ein Bruchteil der Projekte übrig, die tatsächlich gefördert werden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 3.684 Interessensbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro stehen lediglich 333 Millionen Euro gegenüber. Das Programm ist damit um das 23-fache überzeichnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unzählige dringend notwendige Sanierungen auf der Strecke bleiben. [1]

Unsere Region geht leer aus

Besonders bitter ist das für Regionen wie Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis. In meinem Wahlkreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Kein Sportplatz, keine Halle, keine Anlage.

Dabei ist der Investitionsstau hier seit Jahren offensichtlich. Vereine kämpfen mit maroden Einrichtungen, Schulen mit unzureichenden Bedingungen für den Sportunterricht. Für mich persönlich, auch als Sportler, ist das mehr als nur eine politische Entscheidung. Es ist ein klares Signal, welchen Stellenwert Sport aktuell hat.

Der tatsächliche Investitionsstau

Die Probleme sind längst bekannt und auch belegt. Laut Bundestagsdrucksache stehen viele Sportanlagen kurz vor dem Aus. Vier von zehn Kommunen befürchten bereits Einschränkungen im Sportbetrieb, weil Hallen und Schwimmbäder marode sind. [2]

Der Investitionsstau geht in die Milliarden. Schätzungen gehen von mindestens 40 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. [2] Das zeigt: Die aktuell bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Sie decken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs.

Unsere Forderungen sind klar

Deshalb haben wir im Bundestag einen eigenen Antrag eingebracht. Die Forderungen sind eindeutig und orientieren sich an der Realität vor Ort:

  • Ein bundesweites Förderprogramm in Höhe von 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren. [2]
  • Eine klare Beteiligung des Bundes von 90 Prozent, damit auch finanzschwache Kommunen profitieren können. [2]
  • Eine deutliche Entbürokratisierung der Verfahren, damit Mittel schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen. [2]

Diese Forderungen habe ich auch in meiner Rede im Bundestag deutlich gemacht. Es reicht nicht, punktuell Programme aufzulegen. Es braucht eine langfristige und verlässliche Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. [3]

Sport ist keine Nebensache

Dabei wissen wir alle: Sport ist weit mehr als Freizeitbeschäftigung. Er ist Gesundheitsvorsorge, Integration, Gemeinschaft und Nachwuchsförderung zugleich. Gerade im ländlichen Raum sind Sportvereine oft das soziale Zentrum. Wenn hier nicht investiert wird, trifft das nicht nur Gebäude, es trifft Menschen.

Falsche Prioritäten der Bundesregierung

Umso unverständlicher ist es, dass an anderer Stelle Milliardenbeträge bereitgestellt werden, während es für die grundlegende Infrastruktur vor Ort nicht reicht. Die Frage drängt sich auf: Sind die Prioritäten der Bundesregierung richtig gesetzt?

Ein Programm, bei dem nur jedes 23. Projekt überhaupt eine Chance hat, kann kaum als Erfolg gewertet werden. Es wirkt eher wie Symbolpolitik ohne echte Wirkung in der Fläche.

Fazit

Dass Kommunen sich überhaupt auf solche Programme verlassen müssen, zeigt ein grundlegendes Problem. Statt strukturell zu stärken, wird punktuell verteilt. Statt langfristig zu planen, wird kurzfristig reagiert.

Für die Menschen in unserer Region bleibt am Ende vor allem eines: Enttäuschung. Wenn wir wollen, dass Deutschland auch in Zukunft ein Land des Breitensports, der Vereine und der aktiven Gemeinschaft bleibt, dann müssen wir umdenken. Es braucht verlässliche Investitionen, klare Prioritäten und endlich den politischen Willen, den Investitionsstau wirklich anzugehen.

Quellenverzeichnis

[1] Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Pressemitteilung

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Rede zum Antrag „Sanierung von Sportstätten“:
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Für Versicherte wird es teurer – bei Krankenkassen und Pharmakonzernen knallen die Sektkorken

Bereits vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle über die Pläne einer sogenannten Experten-Kommission berichtet, wie das deutsche Gesundheitssystem laut der Bundesregierung finanziell stabiler aufgestellt werden kann. Leidtragende wären wohl vor allem die Versicherten selbst. Den Beitrag finden Sie unter folgendem Link:

Seither sind weitere Vorschläge und ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt geworden, die Anlass für Beunruhigung geben.

Das größte Milliardenloch bleibt bestehen

Offizielles Ziel ist es, die derzeit bestehende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 15,3 Milliarden Euro zu schließen [1]. Angeblich soll es darum gehen, die Beiträge der Versicherten stabil zu halten. Doch die nun bekannt gewordenen Vorschläge zeigen, dass es vor allem teurer für Versicherte wird. Für das Jahr 2027 soll es Einsparungen in Höhe von 19,7 Milliarden Euro geben, im Jahr 2030 soll sich der „Entlastungs“-Betrag auf 42,8 Milliarden Euro belaufen [1].

Das in der GKV klaffende Milliardenloch hat mehrere Ursachen. Eine ist, dass die Versicherten auch für versicherungsfremde Leistungen zahlen müssen. So wird auch für Sozialleistungen gezahlt, die eigentlich aus dem Haushalt des Bundes finanziert werden müssten [2]. Diese Kosten belaufen sich jährlich auf rund zwölf Milliarden Euro [3]. Die Gerechtigkeitslücke basiert hier auf dem Problem, dass allein die gesetzlich Krankenversicherten für die Gesundheitsversorgung der Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung zahlen müssen, während zum Beispiel Privatversicherte davon verschont werden [2].

Eine vollständige Beseitigung dieser Schieflage wird zwar immer wieder diskutiert, ist derzeit aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs. Man darf allerdings auch bezweifeln, ob es wirklich zu einer nachhaltigen Entlastung führen würde, wenn die Kosten nicht mehr über Sozialabgaben, sondern über Steuern finanziert werden. Das Loch, das man in der einen Tasche stopft, würde ein neues in der anderen Tasche reißen. Der blinde Fleck ist, dass Millionen ausländische Sozialleistungsempfänger noch nie Steuern oder Sozialabgaben entrichtet haben, aber dennoch das All-Inclusive-Paket des deutschen Sozialstaats in Anspruch nehmen können.

Wer soll die Finanzierungslücken schließen?

Derzeit weiß niemand so genau, ob die vom Gesundheitsministerium prognostizierte Lücke so realistisch ist oder aber nicht doch viel höher ausfallen wird. Der nun vorliegende Gesetzentwurf soll 43 der 66 Maßnahmen, die von der GKV-Expertenkommission vorgeschlagen wurden, in die Tat umsetzen [4].

Der Rotstift soll an vielen Stellen angesetzt werden. So soll bereits im Jahr 2027 bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern die gewaltige Summe von zwölf Milliarden Euro gekürzt werden [4]. Das mag zunächst plausibel klingen, doch muss dann auch die Frage beantwortet werden, wie man mit sinkenden Vergütungen dem schon jetzt massiven Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken will. Eine solche Sparpolitik wird zwangsläufig zulasten der Versorgungsqualität gehen.

Bei den Versicherten sollen 3,8 Milliarden Euro zusätzlich eingesammelt werden [4]. Eine dafür angedachte Maßnahme ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, also der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge an die GKV fällig werden, um 300 Euro [3]. Was zunächst nach mehr Beitragssolidarität klingt, ist in Zeiten ohnehin rekordverdächtiger Lohnnebenkosten ein weiterer Anstieg bei der Belastung des Faktors Arbeit. Steigende Lohnnebenkosten sind schon heute einer der wichtigsten Gründe für die Auslagerung von Produktionskapazitäten ins billigere Ausland.

Und ein Argument gegen diese Maßnahme wird von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken selbst ins Spiel gebracht: So berichtete der „Spiegel“, dass sie mit einer Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung rechne [5]. Sollte dem so sein, was durchaus wahrscheinlich ist, hätte das am Ende weitere Mehrbelastungen für diejenigen zur Folge, die in der GKV bleiben (müssen).

Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

Besonders umstritten ist die drohende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern, wenn diese kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Warken verstieg sich nun zu der Aussage, dass es ihr nicht nur um Mehreinnahmen für die GKV gehe, sondern dass die Einschränkung der Mitversicherung „gelebte Frauenpolitik“ sei, die Eigenständigkeit fördern würde [3]. Wieder ein Regierungsmitglied, das scheinbar der Meinung ist, dass viele Ehepartner – ob Männer oder Frauen – nicht wissen, was für sie das Beste ist. Der Bevormundungsstaat lässt grüßen.

Auch ist zu bedenken: Nicht jede Nicht-Erwerbstätigkeit ist eine aktive Wahl. In manchen Regionen fehlt es an Kitaplätzen, der regionale Arbeitsmarkt bietet oft keine adäquaten Möglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen verhindern Erwerbstätigkeit. Pauschal Beiträge zu erheben, trifft diese Gruppen hart.

Konkret ist vorerst kein pauschaler Betrag vorgesehen – zwischenzeitlich machte der Betrag in Höhe von 225 Euro pro Monat die Runde – nun ist im Referentenentwurf ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent vom Bruttoeinkommen geplant [3]. Wer Kinder erzieht und deshalb nicht erwerbstätig ist, würde durch den Beitragszuschlag finanziell belastet, ohne dass sich die Betreuungssituation geändert hätte.

Wo wird der Rotstift angesetzt?

Eine sehr bezeichnende Zielformulierung im Entwurf lautet, „Missbrauchspotenziale und Fehlanreize“ beim Krankengeld zu beseitigen [4]. Hier soll es zur Reduzierung der Höhe des Krankengelds und zur Beschränkung der Höchstbezugsdauer unabhängig vom Auftreten einer neuen Erkrankung kommen [4]. Ähnliche Ziele werden mit der Einführung eines Teilkrankengelds verfolgt.

Auch die Tageskosten für Krankenhausaufenthalte werden steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sollen drastisch gekürzt werden [1]. Die Zuzahlungssätze für verschreibungspflichtige Medikamente sollen um 50 Prozent erhöht werden. Der Mindestsatz soll von fünf Euro auf 7,50 Euro steigen, der Maximalbetrag von 10 auf 15 Euro [1]. Die Kosten für Früherkennung von Hautkrebs sollen nicht mehr übernommen werden [6]. Und das, obwohl Vorsorge bisher stets als bestes Mittel zur Bekämpfung von Krebs galt. All diese Maßnahmen, die letztlich nichts anderes als indirekte Beitragserhöhungen sind, stellen eine überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Einkommen dar.

Kritik von fast allen Seiten

Der Maßnahmenkatalog stößt auf Kritik von zahlreichen Verbänden und Interessengruppen. So weist der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, Andreas Gassen, darauf hin, dass das Spargesetz von Warken weniger Leistungen und weniger Termine für Versicherte zur Folge haben wird [7]. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern warnen vor einer massiven Beeinträchtigung vor allem bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, so könnten bundesweit etwa 921.000 Patienten durch die angedachten Einschränkungen ihre Behandlungsperspektive verlieren [8]. Die angespannte Versorgungssituation würde noch weiter verschärft werden [8].

Sozialverbände kritisieren vor allem die Reduzierungen beim Krankengeld. Dies könnte zu einer „Mehrklassensystemversorgung“ führen [9]. Kranksein muss man sich künftig also leisten können.

Selbst die eigenen Leute scheinen nicht hinter ihrer Gesundheitsministerin zu stehen. So hat die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unions-Fraktion angekündigt, die Gesundheitsreform blockieren zu wollen, wenn keine Änderungen vorgenommen werden [10].

Doch nicht nur die Inhalte sind kritikwürdig. Warken und Bundeskanzler Merz wollen genau das anwenden, was Merz an der Ampel noch massiv kritisiert hatte: es wird mit extrem kurzen Fristen gearbeitet, den beteiligten Verbänden und Interessengruppen bleiben nur wenige Tage zur Stellungnahme, noch im April soll das Gesetz durchs Kabinett und bestenfalls noch vor der Sommerpause des Bundestags durchs Parlament gepeitscht werden [11].

Politische Konsequenzen und Forderungen

Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen ergeben sich folgende Forderungen:

  • Beendigung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln
    Die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern soll vollständig aus dem Bundeshaushalt erfolgen, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handelt [12].
  • Erhalt des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung
    Das bestehende System soll beibehalten werden, um Wettbewerb und Leistungsfähigkeit zu sichern [13].
  • Stärkung der wohnortnahen medizinischen Versorgung und Krankenhausstruktur
    Insbesondere im ländlichen Raum soll die Krankenhausinfrastruktur erhalten und gestärkt werden [14].
  • Begrenzung von Fehlanreizen und Effizienzsteigerung im System
    Fehlsteuerungen sollen reduziert und effizientere Abrechnungsmodelle eingeführt werden [14].

Stückwerk, aber kein großer Wurf

Im Ergebnis kann man wohl sagen, dass die von Warken geplante Gesundheitsreform vor allem auf Kosten der Versicherten geht, da sie zum einen durch höhere Beiträge belastet werden, zum anderen künftig geringere Leistungen erwarten können. Ansonsten ist diese Reform nicht der angekündigte große Wurf, sondern Stückwerk. Es wird zwar an unzähligen Stellschrauben hin- und hergedreht, aber es wird kein Strukturproblem ernsthaft angegangen. Die großen Akteure mit starker Lobby – vor allem die Krankenkassen selbst, aber auch die Pharmabranche – müssen von Warken nichts befürchten.

Ein solches Gesetz dann ernsthaft GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu nennen, zeugt von eigentümlichem Humor.


Quellenverzeichnis

[1] „Krankengeld runter, Zuzahlungen rauf: Warkens Gesetzentwurf zeigt erstmals das volle Ausmaß“, https://www.fr.de, 16. April 2026
[2] „GKV-Reform mit der „Schrotflinte: Es trifft alle – außer den Bund““, https://www.pharma-fakten.de, 20. April 2026
[3] „“Gelebte Frauenpolitik“ – Warken verteidigt Sparpläne“, https://www.tagesschau.de, 17. April 2026
[4] „Spargesetz: Ärzte, Krankenhäuser, Versicherte sollen zahlen – Pharma wird geschont“, https://www.aerzteblatt.de, 16. April 2026
[5] „Warken rechnet mit Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung“, https://www.spiegel.de, 22. April 2026
[6] „Einschnitte für alle“, https://www.tagesschau.de, 14. April 2026
[7] „„Die Politik spielt nicht ehrlich“ – Krankenkassen sehen bei GKV-Reform Täuschung der Versicherten“, https://www.welt.de, 20. April 2026
[8] Presseerklärung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, 21. April 2026
[9] „Sozialverband kritisiert geplante Kürzungen beim Krankengeld“, https://www.rp-online.de, 19. April 2026
[10] „Union will Gesundheitsreform der eigenen Ministerin ablehnen“, https://www.jungefreiheit.de, 22. April 2026
[11] „Warken legt 20-Milliarden-Sparpaket vor – Aufschrei von allen Seiten“, https://www.rp-online.de, 20. April 2026
[12] AfD-Bundestagsfraktion, „Gesundheitssystem reformieren – Beitragszahler entlasten“, https://www.afdbundestag.de
[13] AfD, „Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025“, https://www.afd.de
[14] AfD Baden-Württemberg, Gesundheitspolitik, https://afd-bw.de/programm/themen-uebersicht/gesundheitspolitik

Klingbeil will uns ans Geld!

Die Schulden wachsen und werden in der öffentlichen Darstellung lieber als „Sondervermögen“ bezeichnet. Die aktuelle Bundesregierung unter einem Kanzler, der aus der Opposition heraus immer auf die Einhaltung der Schuldenbremse bestanden und höhere Steuern gebetsmühlenartig ausgeschlossen hat, plant in mehreren Bereichen saftige Steuererhöhungen.

Irgendwie müssen Zuwanderungskosten, direkte und indirekte Kriegsbeteiligungen, EU-Töpfe und „Klimaschutz“ eben bezahlt werden. Auch braucht man genügend Geld für millionenschwere Maut-Desaster und milliardenverschlingende Deals mit Corona-Masken.

Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen, damit Frauen mehr arbeiten

Nachdem Friedrich Merz in den letzten Monaten immer wieder betont hatte, dass die Deutschen zu wenig arbeiten würden, hat sein Finanzminister Lars Klingbeil nun einen Vorschlag gemacht, wie man das ganz schnell ändern könnte. Denn auch er ist der Meinung, dass wir „als Gesellschaft insgesamt mehr arbeiten müssen“ [1].

Anekdote am Rande: Eine berufliche Tätigkeit Klingbeils abseits der Politik ist nicht bekannt.

Ihm schwebt nun vor, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um mehr Teilzeitkräfte zu motivieren, in Vollzeit zu arbeiten [1]. Dass viele Eltern vor allem in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder großen Wert darauf legen, dass zumindest ein Elternteil möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen kann, scheint ihm gleichgültig zu sein.

Doch Klingbeil will das Ehegattensplitting nicht ersatzlos streichen, er fordert die Einführung eines „fiktiven Realsplittings“ – Experten gehen davon aus, dass dies vor allem für Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen oder nur einem Erwerbseinkommen zu deutlich höheren Belastungen führen würde [2]. Leidtragende dieser „Reform“ wären also vor allem Paare mit (mehreren) Kindern, bei denen sich oft ein Elternteil hauptsächlich um die Kindererziehung kümmert.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) denkt zeitgleich über die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung nach [3]. Das kann man nur als konzertierten Schlag gegen Ehe und Familie in Deutschland ansehen.

Die Mehrbelastungen im Detail

Der Bund der Steuerzahler spricht von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“ [4]. Dies ist wohl nicht aus der Luft gegriffen.

So hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) errechnet, dass bei einem Beispiel von 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei einem Ehepartner und keinem Einkommen beim anderen Partner die zusätzliche Steuerlast durch die von Klingbeil geplante Gesetzesänderung 4.200 Euro betragen würde [2]. Bei 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen würde sich die jährliche Mehrbelastung auf etwa 2.000 Euro belaufen [2].

Andere Kalkulationen gehen noch von deutlich höheren Einbußen für die Betroffenen aus. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler (DSi) hat konkrete Zahlen vorgelegt. Demnach würde sich die Mehrbelastung bei einem Alleinverdiener-Paar mit zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 80.000 Euro auf 8.298 Euro belaufen [4]. Bei einer Aufteilung auf 70.000 Euro und 10.000 Euro beliefe sich die zusätzliche Steuerlast der Berechnung zufolge auf 3.846 Euro pro Jahr [4].

Finanzielle Verschlechterung vor allem für Familien

So oder so: In der Bundesregierung scheint der Gedanke vorzuherrschen, dass man die Menschen mit Druck und finanziellen Sanktionen zu mehr Erwerbsarbeit zwingen müsste. Dass es vielerorts am kaum vorhandenen Betreuungsangebot und an schlechter Infrastruktur für Familien liegt, dass ein Elternteil kürzertritt, scheint sich im Berliner Elfenbeinturm noch nicht herumgesprochen zu haben.

Die Ökonomen des IW weisen zurecht darauf hin, dass steuerliche Anreize zu Mehrarbeit erst dann Früchte tragen würden, wenn es zu einer Ausweitung der Möglichkeiten von Kinderbetreuung käme, und dass Steuerreformen keine Familienpolitik ersetzen können [5].

Der Deutsche Familienverband (DFV) spricht von einem „Angriff auf die verfassungsmäßige Besteuerung von Ehepaaren“ [2]. Er zeigt auch auf, wer konkret von der Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner bestehenden Form betroffen wäre:

„Wer die Sorgearbeit intern so aufteilt, dass ein Partner beruflich zurücksteckt, der würde vom Staat mit teils mehreren Tausend Euro Steuermehrbelastung pro Jahr sanktioniert werden. Auf den Punkt gebracht: Das Realsplitting bestraft Kindererziehung, Pflege und Krankheit“ [2].

Derzeit entfallen 91 Prozent des steuerlichen Effekts durch das Ehegattensplitting auf Ehepaare mit Kindern [6]. Eine Abschaffung würde also vor allem Familien mit Kindern teuer zu stehen kommen.

Schon im Jahr 2023 hatte der wissenschaftliche Leiter des DSi, Matthias Warneke, darauf hingewiesen, dass Ehepaare bei einem ersatzlosen Wegfall des Ehegattensplittings insgesamt 25,15 Milliarden Euro mehr Steuer zahlen müssten [4]. Zur gleichen Rechnung kommt auch das IW:

„Die Haushalte in Deutschland hätten im vergangenen Jahr ohne das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden mehr Einkommensteuer bezahlt“ [6].

Aktuell plant Klingbeil zwar noch, bestehende Ehen von der Steuererhöhung auszunehmen [5]. Es ist allerdings zum einen fraglich, ob er sich daran halten wird, zum anderen, ob diese Ungleichbehandlung rechtmäßig ist.

Klingbeil sagt, er wolle Frauen mit der Abschaffung des Ehegattensplittings aus der „Teilzeitfalle“ befreien [6]. Damit zeigt er ein Menschenbild, das keinen Respekt vor persönlichen und privaten Entscheidungen hat.

Höhere Steuern auf Erbschaften geplant

Ein weiteres Projekt, das sich Klingbeil vorgenommen hat, ist die Reform der Erbschaftssteuer. Er sieht hierbei viele „Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten“ [7]. Dass alles, was vererbt wird, irgendwann auch erarbeitet und dann wohl auch versteuert wurde, blendet er aus.

Vor allem Unternehmens-Erbschaften sollen höher besteuert werden, wenn es nach der SPD geht [7]. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen weiter erschwert werden würde.

Schon zu Beginn des Jahres haben der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Steuerzahlerbund in einem Brandbrief auf die prekäre Lage hingewiesen, dass die steuerliche Bewertung nicht börsennotierter Betriebe ungerecht sei und Unternehmensnachfolgen behindere [8].

Das führt direkt zu einer stagnierenden Zahl an Unternehmensnachfolgen, wie eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ergab [8]. Unfaire und vor allem realitätsferne steuerliche Wertansetzungen und eine mangelnde Schonung von Produktivvermögen haben zur Konsequenz, dass der Fortbestand der Unternehmen und damit Arbeitsplätze gefährdet werden.

Wir arbeiten immer länger für den Staat

Doch damit nicht genug: Merz erklärte auf Nachfrage im Bundestag, dass er eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht ausschließen wolle [3]. Auch diese belastet überproportional kleine und mittlere Einkommen.

Mit weiteren Belastungen ist also zu rechnen. Nachhaltiges Sparen und Ausgabenreduzierung findet in den Plänen der Bundesregierung offenbar keinen Platz. Folglich müssen immer neue Wege gefunden werden, den Bürgern ans Geld zu gehen.

Wer das für normal hält, dem sei eine Betrachtung des sogenannten Steuerzahlergedenktags ans Herz gelegt. Dieser markiert rechnerisch das Datum im laufenden Jahr, ab dem das Arbeitseinkommen nicht mehr für Steuern und Sozialabgaben aufgebracht werden muss, sondern in die eigene Tasche fließt.

Im Jahr 1960 lag dieser Tag am 27. Mai, im Jahr 1990 am 24. Juni [9].
Vor zwei Jahren war der Steuerzahlergedenktag am 11. Juli, im Jahr 2025 schon zwei Tage später [10].


Quellenverzeichnis

[1] „Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen und Rente reformieren“, www.zeit.de, 25. März 2026
[2] „Klingbeil schlägt Ersatz-Modell für Ehegattensplitting vor – Familienverband spricht von „direktem Angriff““, www.fr.de, 13. April 2026
[3] „Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen – Merz schließt Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht aus“, www.welt.de, 27. März 2026
[4] „Aus für Ehegattensplitting: SPD-Chef Klingbeil plant Steuerreform – was das Ehepaare kostet“, www.merkur.de, 30. März 2026
[5] „Diese Steuerzahler zahlen 4.500 Euro mehr“, www.t-online.de, 31. März 2026
[6] „Klingbeil spielt Retter, doch Steuerplan entmündigt Frauen“, www.focus.de, 2. April 2026
[7] „Klingbeil kritisiert „Ungerechtigkeiten“ – und pocht auf Reform der Erbschaftsteuer“, www.welt.de, 9. Januar 2026
[8] „Die zweite Keule neben der Erbschaftsteuer“, www.rnd.de, 24. Januar 2026
[9] „Steuerbelastung der Einkommen ist so hoch wie nie“, www.schwaebische.de, 16. Juli 2018
[10] „Belastungsbarometer 2025 – Die Lasten steigen“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 18. April 2026

1000-Euro-Bonus: Große Ankündigung ohne Realitätsbezug

Der „Krisenbonus“ und die Realität politischer Entlastung

Die Bundesregierung spricht von Entlastung und Unterstützung in Zeiten steigender Preise und wachsender Belastungen. Doch beim sogenannten Krisenbonus zeigt sich einmal mehr, dass zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung eine erhebliche Lücke besteht. Die Realität ist eindeutig.

Kein einziges Bundesland hat bislang entschieden, seinen Beamten und Angestellten den 1000 Euro Bonus auszuzahlen. Mehrere Länder haben die Zahlung bereits klar abgelehnt, andere weichen aus oder verschieben die Entscheidung auf unbestimmte Zeit [1].

Ausweichende Haltung statt klarer Entscheidungen

Und die Bundesregierung selbst zeigt ebenfalls keine klare Linie. Auf konkrete Nachfragen reagiert sie ausweichend oder gar nicht. Statt Transparenz zu schaffen, wird auf laufende Verfahren verwiesen. Dieses Verhalten wirkt nicht wie entschlossenes Handeln, sondern wie politisches Taktieren [1].

Dabei wäre gerade der Staat als Arbeitgeber in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Wenn Unternehmen angehalten werden, ihren Beschäftigten einen Bonus zu zahlen, müsste die öffentliche Hand diese Maßnahme konsequent selbst umsetzen. Genau das geschieht jedoch nicht.

Kosten als zentrales Problem

Ein wesentlicher Grund dafür sind die erheblichen finanziellen Auswirkungen. Allein in den Bundesministerien würde der Bonus rund 22 Millionen Euro kosten. Überträgt man dies auf den gesamten öffentlichen Dienst, ergeben sich Kosten in Milliardenhöhe. Insgesamt könnten sich die Ausgaben auf über fünf Milliarden Euro summieren [1].

Hier zeigt sich ein grundlegendes Problem. Die Regierung beschließt Maßnahmen, deren finanzielle Tragweite sie selbst nicht bereit ist zu tragen. Sollten Bund, Länder und Kommunen den Bonus auszahlen, würde er letztlich aus Steuermitteln finanziert. Diese Mittel stammen aus der wirtschaftlichen Leistung von Bürgern und Unternehmen. Am Ende finanziert der Bürger seine eigene Entlastung selbst. Es handelt sich um eine Umverteilung, nicht um eine echte Entlastung.

Verlagerung der Verantwortung auf Unternehmen

Statt selbst aktiv zu werden, wird die Verantwortung auf die Unternehmen verlagert. Diese sollen den Bonus freiwillig zahlen, obwohl viele Betriebe bereits unter erheblichem Druck stehen. Steigende Energiepreise, hohe Steuerlasten, zunehmende Bürokratie und eine schwache wirtschaftliche Entwicklung lassen wenig Spielraum für zusätzliche Ausgaben [2].

Die Folgen sind absehbar. Viele Unternehmen werden den Bonus nicht zahlen können. Andere werden ihn nur teilweise auszahlen. Ein großer Teil der Beschäftigten wird leer ausgehen.

Bereits bei der Inflationsausgleichsprämie zeigte sich ein ähnliches Bild. Vor allem größere und wirtschaftlich stabile Unternehmen konnten die Prämien zahlen, während kleinere Betriebe deutlich zurückblieben. Diese ungleiche Verteilung droht sich nun zu wiederholen [2].

Soziale Schieflage und Ungleichbehandlung

Besonders kritisch ist die soziale Schieflage, die durch diese Konstruktion entsteht. Während viele Arbeitnehmer keinen Bonus erhalten, können bestimmte Gruppen dennoch profitieren, etwa Aufstocker, die zusätzlich staatliche Leistungen beziehen. Gleichzeitig gehen Schüler, Studenten und Rentner leer aus, da der Bonus an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt ist [3].

Dies führt zu einem Zustand, der für viele Bürger schwer nachvollziehbar ist. Erwerbstätige gehen leer aus, während Empfänger staatlicher Leistungen zusätzlich profitieren können. Diese Wahrnehmung untergräbt das Vertrauen in politische Entscheidungen.

Fehlende nachhaltige Wirkung

Ein weiterer zentraler Punkt ist die begrenzte Wirksamkeit der Maßnahme. Ein einmaliger Bonus von maximal 1000 Euro kann dauerhaft steigende Kosten bei Energie, Mobilität und Lebensmitteln nicht ausgleichen. Die Wirkung ist kurzfristig und verpufft schnell. Die strukturellen Belastungen bleiben bestehen.

Damit wird deutlich, dass es sich nicht um eine nachhaltige Entlastung handelt, sondern um eine kurzfristige Maßnahme ohne langfristige Wirkung. Der Bonus ist eher ein politisches Signal als eine echte Hilfe.

Notwendigkeit struktureller Reformen

Echte Entlastung erfordert die Bekämpfung der Ursachen und nicht nur der Symptome. Dazu gehört eine spürbare Senkung der Energie und Stromkosten. Steuern und Abgaben müssten reduziert und bestehende Belastungen überprüft werden.

Ebenso notwendig ist eine grundlegende Steuerreform. Höhere Freibeträge, eine Anpassung der Pendlerpauschale und gezielte Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen könnten die Kaufkraft stärken und Haushalte nachhaltig entlasten.

Unternehmen benötigen zudem verlässliche Rahmenbedingungen. Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit und technologieoffene Ansätze sind entscheidend, um Investitionen zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu sichern.

Solche Maßnahmen würden nicht nur kurzfristig wirken, sondern langfristig wirtschaftliche Stabilität schaffen.

Politisches Signal statt echter Entlastung

Die aktuelle Politik zeigt ein deutliches Muster. Statt struktureller Reformen gibt es Einzelmaßnahmen. Statt nachhaltiger Entlastung gibt es kurzfristige Ankündigungen. Und statt klarer Verantwortung werden Kosten weitergereicht.

Das Ergebnis ist ein politisches Paradox. Die Regierung spricht von Entlastung, doch viele Bürger spüren davon kaum etwas.

Der Krisenbonus ist daher kein umfassendes Entlastungspaket, sondern ein Symbol für eine Politik, die ihre eigenen Versprechen nur unzureichend einlöst.


Quellenverzeichnis

[1] https://www.focus.de/politik/deutschland/1000-euro-bonus-wuerde-22-millionen-kosten-bei-eigenen-leuten-eiert-regierung-rum_05f97563-7f93-4d32-a427-5fe31c719818.html
[2] https://www.focus.de/finanzen/news/1000-euro-entlastungsbonus-wer-jetzt-profitiert-und-wer-leer-ausgeht_ccb16b9c-a407-4174-9d00-8c912911c7f0.html
[3] https://nius.de/politik/1000-euro-bonus-empfaenger-von-grundsicherung

Wenn eine „Entlastung“ zur Mogelpackung wird

In kaum einem anderen Land ist die Abgabenlast so groß wie in Deutschland. Nimmt man in die Vergleichsrechnung dann noch hinein, was hierzulande alles nicht funktioniert, obwohl es mit Steuern und Sozialabgaben finanziert wird, dürfte Deutschland mittlerweile Spitzenreiter in der Ausplünderung seiner Bürger sein.

Daher sollte jetzt niemand auf die großspurig vorgestellten „Entlastungspläne“ hereinfallen, die die Bundesregierung auf den Weg bringen will. Schaut man sich diese „Entlastungen“ genauer an, wird schnell deutlich: Bei den meisten Bürgern werden sie gar nicht ankommen.

Worum geht es überhaupt?

Aufgrund der Preisexplosionen an den Tankstellen infolge des Iran-Kriegs sieht sich die Bundesregierung offenbar unter Zugzwang, endlich Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Die sogenannte 12-Uhr-Regel, nach der die Preise an den Zapfsäulen nur einmal täglich erhöht werden dürfen, war reine Symbolpolitik – ohne spürbare Entlastung für die Verbraucher. Nachdem man die massiven Preissteigerungen über Wochen hinweg tatenlos hingenommen hat – während andere europäische Staaten längst Steuersenkungen umgesetzt haben – wird nun hektisch reagiert.

Senkung der Energiesteuer – kommt sie überhaupt an?

Eine der zentralen Maßnahmen ist die geplante Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um jeweils 17 Cent brutto pro Liter – allerdings befristet auf zwei Monate [1]. Bundeskanzler Friedrich Merz begründet diese zeitliche Begrenzung damit, dass der Staat „nicht alle Unsicherheiten, nicht alle Risiken, nicht alle Disruptionen der Weltpolitik auffangen“ könne [1].

Zur Ehrlichkeit würde allerdings gehören, auch zu benennen, dass viele dieser Unsicherheiten politisch selbst herbeigeführt wurden. Ohne das Abschalten eigener Kraftwerke, ohne den Abbruch wirtschaftlicher Beziehungen zu Russland, ohne die Akzeptanz der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines und ohne die daraus resultierenden neuen Abhängigkeiten wäre die Lage heute eine andere. Die Befristung auf zwei Monate wirkt zudem angesichts der Lage im Nahen und Mittleren Osten realitätsfern. Die Situation rund um die Straße von Hormus ist angespannt, zerstörte Anlagen sind auf unbestimmte Zeit außer Betrieb. Niemand kann derzeit sagen, wann sich der Ölpreis wieder stabilisieren wird. Das Ganze als Entlastung zu verkaufen, wirkt daher wie blanker Hohn.

Auch aus der Wirtschaftswissenschaft kommt deutliche Kritik. Der Ökonom Aaron Praktiknjo bezeichnet die Maßnahme als ineffizient und nicht zielgerichtet, wenn es darum geht, Bedürftige zu entlasten [2]. Andere Experten teilen diese Einschätzung. Veronika Grimm spricht gar von einer Politik mit der Gießkanne und äußert Zweifel daran, dass die Politik die Lage richtig einschätzt [3]. Hinzu kommt: Es ist bislang völlig unklar, wann die Maßnahme überhaupt greifen soll – und noch unklarer, ob sie beim Verbraucher ankommt. Bereits nach Beginn des Ukraine-Kriegs zeigte sich, dass ähnliche Maßnahmen kaum Wirkung entfalten. Trotzdem setzt die Bundesregierung erneut auf denselben Ansatz.

Ein entscheidender Punkt: Es gibt keine Verpflichtung für Mineralölkonzerne, die Steuersenkung tatsächlich weiterzugeben. Es bleibt bei einer bloßen Erwartung. Damit droht am Ende ein milliardenschweres Geschenk an die Mineralölindustrie. Dass es keinen echten politischen Druck geben wird, zeigt sich auch daran, dass sich die Koalition nicht einmal auf eine Übergewinnsteuer einigen kann [1]. Selbst innerhalb der Regierung gibt es Widerstand: Vertreter der SPD lehnen den sogenannten Tankrabatt ab, da sie darin eine Förderung fossiler Antriebe sehen [4].

Eine Entlastung, die andere bezahlen sollen

Eine weitere Maßnahme ist die angekündigte Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen können [5]. Was auf den ersten Blick großzügig klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Verschiebung der Verantwortung.

Die Politik verteilt Versprechen – bezahlen sollen es die Unternehmen. Doch viele Betriebe stehen selbst unter massivem Druck und können sich solche Einmalzahlungen schlicht nicht leisten. Es werden Erwartungen geweckt, die in der Realität kaum erfüllbar sind. Konflikte zwischen Belegschaften und Unternehmensleitungen sind damit vorprogrammiert.

Auch Arbeitgebervertreter kritisieren diese Politik deutlich. Die Wirtschaft stagniert seit Jahren, die Kosten steigen – zusätzliche Belastungen sind vielerorts nicht mehr tragbar [3].

Nichts als leere Worte

Von einem großen Wurf kann also keine Rede sein. Zwar wird bereits eine umfassende Reform der Einkommensteuer für den 1. Januar 2027 in Aussicht gestellt – doch ohne jede konkrete Aussage zur Finanzierung [1]. Dabei klaffen im Haushalt schon heute Milliardenlücken.

Die strukturellen Probleme werden seit Jahren verschleppt und immer wieder mit Verweis auf kurzfristige Krisen vertagt. Die aktuellen Maßnahmen zeigen einmal mehr: Hinter großen Ankündigungen steckt wenig Substanz.

Eine echte, spürbare Entlastung für die Bürger ist nicht zu erwarten.

Wer neue Schulden als „Sondervermögen“ verkauft, bei dem muss man auch bei angeblichen „Entlastungen“ skeptisch bleiben. Am Ende droht, dass sich diese sogar als zusätzliche Belastung erweisen.


Quellenverzeichnis

[1] „Bundesregierung plant Energiesteuer-Senkung und 1000 Euro Prämie“, www.heise.de, 13. April 2026
[2] „Tankrabatt 2.0 – hilft das wirklich?“, www.tagesschau.de, 13. April 2026
[3] „„Eine Bombe in die Betriebe“ – Arbeitgebervertreter lehnen 1000-Euro-Prämie ab“, www.welt.de, 14. April 2026
[4] „Noch nicht beschlossen, da kritisiert die SPD schon den Tankrabatt“, jungefreiheit.de, 14. April 2026
[5] „Von Applaus bis Ablehnung: So reagiert der Norden auf die Sprit-Pläne“, www.ndr.de, 14. April 2026

Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine: Was die Bundesregierung verschweigt

Kleine Anfrage mit großer Sprengkraft

Was lange nur als grobe Schätzung durch die Medien geisterte, ist nun offiziell bestätigt und übertrifft alle bisherigen Annahmen deutlich. Während öffentlich von rund 1.700 Notstromaggregaten die Rede war, zeigt eine aktuelle Kleine Anfrage an die Bundesregierung ein völlig anderes Bild. Tatsächlich wurden seit 2022 insgesamt 2.754 Stromerzeuger in die Ukraine geliefert, weitere Geräte befinden sich bereits in Vorbereitung [1].

Diese Diskrepanz zwischen medial vermitteltem Eindruck und tatsächlichem Regierungshandeln ist erheblich. Sie legt nahe, dass Umfang und Dimension dieser Maßnahmen bislang nicht vollständig transparent gemacht wurden. Damit rückt nicht nur die Frage nach der Größenordnung in den Fokus, sondern auch nach der politischen Kommunikation und der bewussten Steuerung von Informationen.

Die Fakten: Neue Geräte statt vorhandener Bestände

Besonders relevant ist die Feststellung der Bundesregierung, dass keine Geräte aus dem Bestand des Technischen Hilfswerks abgegeben wurden. Stattdessen wurden sämtliche Stromaggregate eigens neu beschafft [1].

Die Finanzierung erfolgte über gesonderte Mittel des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums des Innern [1]. Die Geräte wurden anschließend als humanitäre Hilfe in die Ukraine überführt.

Diese Aussage ist von zentraler Bedeutung. Sie zeigt, dass hier keine bestehende Infrastruktur umverteilt wurde, sondern gezielt neue Technik beschafft wurde. Es handelt sich also um eine aktive staatliche Investitionsentscheidung mit anschließendem Export. Damit wird eine klare politische Priorität sichtbar, die bisher so nicht offen kommuniziert wurde.

Beschaffung und Struktur: Die Rolle des Technischen Hilfswerks

Obwohl formal keine Bestände des Technischen Hilfswerks abgegeben wurden, lief die gesamte Beschaffung und logistische Abwicklung über diese Organisation. Das Technische Hilfswerk fungierte damit als operative Plattform für eine politisch gesteuerte Maßnahme.

Diese Konstruktion ist bemerkenswert. Sie ermöglicht eine organisatorische Trennung zwischen politischer Entscheidung und operativer Umsetzung. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass staatliche Strukturen des Bevölkerungsschutzes für internationale Maßnahmen eingesetzt werden, die über ihren ursprünglichen Auftrag hinausgehen.

Die Frage, warum gerade diese Struktur gewählt wurde und ob alternative Wege geprüft wurden, bleibt unbeantwortet.

Fehlende Transparenz bei erheblichen Summen

Die Bundesregierung macht keine Angaben zu den Kosten der beschafften Aggregate. Weder Stückpreise noch Gesamtausgaben werden genannt. Diese Informationslücke ist besonders problematisch, da es sich um eine große Anzahl technisch hochwertiger Geräte handelt.

Die Leistungsspanne der Aggregate reicht von 2 bis 1.250 kVA [1]. Geräte in diesem Bereich weisen erhebliche Preisunterschiede auf. Während kleinere Einheiten im unteren vierstelligen Bereich liegen, erreichen leistungsstarke Industrieaggregate schnell Preise im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Bereits eine vorsichtige Schätzung führt zu einem Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Bei realistischer Betrachtung unter Einbeziehung leistungsstarker Anlagen erscheint auch ein Gesamtaufwand von deutlich über 100 Millionen Euro plausibel.

Diese Mittel stammen letztlich aus öffentlichen Haushalten und damit aus Steuergeldern. Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass hierzu bislang keine detaillierte Aufschlüsselung vorliegt.

Zwischen Humanität und strategischer Wirkung

Die Bundesregierung ordnet die Lieferung als humanitäre Hilfe ein [1]. Diese Einordnung greift jedoch zu kurz, wenn man die tatsächliche Funktion der gelieferten Geräte betrachtet.

Notstromaggregate sichern die Energieversorgung, stabilisieren kritische Infrastruktur und gewährleisten die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. In einem kriegsgeprägten Umfeld tragen sie somit unmittelbar zur Aufrechterhaltung staatlicher Strukturen bei.

Die Grenze zwischen humanitärer Unterstützung und indirekter Beteiligung an einem Konflikt wird dadurch unscharf. Diese Frage berührt grundlegende politische und rechtliche Prinzipien und bedarf einer offenen Debatte.

Belastungen und Prioritäten

Parallel zu diesen Entwicklungen stehen Bürger und Unternehmen in Deutschland vor steigenden finanziellen Belastungen. Energiepreise, Abgaben und Lebenshaltungskosten nehmen zu. Gleichzeitig wird in politischen Debatten regelmäßig über zusätzliche Einnahmen und neue Belastungen diskutiert.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Prioritätensetzung. Während im Inland über Einsparungen und Belastungen gesprochen wird, werden im Ausland erhebliche Mittel eingesetzt, deren genaue Höhe und Struktur nicht transparent gemacht werden.

Die Bundesregierung betont, dass die Einsatzbereitschaft des Technischen Hilfswerks nicht beeinträchtigt sei [1]. Eine unabhängige Überprüfung oder detaillierte Begründung dieser Einschätzung bleibt jedoch aus.

Offene Fragen und weiterer Aufklärungsbedarf

Die vorliegenden Antworten liefern wichtige Erkenntnisse, werfen jedoch zugleich neue Fragen auf.

Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten dieser Maßnahmen. Welche konkreten Gerätetypen wurden beschafft. Wurden neben Stromaggregaten weitere technische Hilfsmittel geliefert. Über welche Haushaltstitel erfolgte die Finanzierung im Detail. Und existieren vergleichbare Programme über andere staatliche Stellen.

Diese Punkte werden Gegenstand weiterer parlamentarischer Initiativen sein. Ziel ist es, vollständige Transparenz über Umfang, Kosten und Struktur dieser Maßnahmen herzustellen.

Bestätigter Verdacht und notwendige Konsequenzen

Die Kleine Anfrage hat deutlich gemacht, dass hier in erheblichem Umfang neue technische Ausrüstung beschafft und ins Ausland geliefert wurde. Dies geschah über staatliche Strukturen, mit erheblichen finanziellen Mitteln und ohne vollständige Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit.

Damit bestätigt sich der Eindruck, dass zentrale Aspekte dieser Maßnahmen bislang nicht umfassend kommuniziert wurden. Eine vertiefte Aufklärung ist daher notwendig, um politische Verantwortung, finanzielle Transparenz und demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Quellenverzeichnis

[1] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drucksache 21/4717 Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 21/5115) als PDF öffnen

Ergänzend (parlamentarische Zusammenfassung):Kurzmeldung des Deutschen Bundestages zur Lieferung von Stromaggregaten

[2] Marktanalysen und Preisübersichten für Notstromaggregate THW liefert Generatoren in die Ukraine (BMI-Meldung mit Kontext zu Geräten)

[3] Medienberichte zur ursprünglichen Zahl von etwa 1.700 Aggregaten Artikel der Berliner Zeitung: „Während in Berlin das Licht ausgeht: 1.700 THW-Generatoren sichern Energie in der Ukraine“

Pornografische Inhalte im Klassenzimmer – warum wir jetzt handeln müssen

Ein Vorfall, der aufrüttelt

Was sich aktuell an einer Oberschule im sächsischen Schleife abgespielt haben soll, sorgt bundesweit für Entsetzen. Im Rahmen einer Projektwoche wurden Schülern einer 9. Klasse durch externe Akteure Inhalte gezeigt, die nach Aussagen von Eltern und ersten Berichten einen pornografischen Charakter gehabt haben könnten. Mehrere Eltern haben daraufhin Strafanzeige gestellt, das Projekt wurde abgebrochen, und die zuständigen Behörden prüfen den Vorgang [1][2].

Unabhängig davon, wie die juristische Bewertung am Ende ausfällt, offenbart dieser Fall ein grundlegendes Problem: Wenn externe Anbieter Zugang zu Schulen erhalten, ohne dass Inhalte und Methoden ausreichend kontrolliert werden, entsteht ein Raum, in dem Grenzen überschritten werden können. Genau dieser Punkt muss uns zu denken geben – auch über Sachsen hinaus.

Brandenburg ist längst Teil dieser Entwicklung

Wer glaubt, es handele sich um einen isolierten Einzelfall, der mit Brandenburg nichts zu tun hat, der irrt. Im Landtag Brandenburg haben wir uns bereits seit Jahren mit genau diesen Entwicklungen beschäftigt und entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt.

Die Antworten der Landesregierung zeigen dabei deutlich, dass es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt. So wird ausdrücklich festgehalten, dass neben der bislang als Norm gesetzten Heterosexualität auch weitere Beziehungs- und Lebensformen Eingang in die pädagogische Arbeit von Kindertagesstätten finden sollen [3].

Diese Aussage ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und gesetzlichen Rahmens, der sich in den vergangenen Jahren verändert hat. Grundlage hierfür ist insbesondere § 9 SGB VIII, der seit 2021 erweitert wurde und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Identitäten ausdrücklich vorsieht.

Förderprogramme und konkrete Umsetzung

Noch deutlicher wird die Situation, wenn man sich anschaut, welche Projekte tatsächlich gefördert und umgesetzt werden. Unsere Anfragen haben ergeben, dass eine Vielzahl externer Organisationen mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, um Bildungsangebote im Bereich „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ durchzuführen.

Ein besonders prägnantes Beispiel ist das Projekt „Bildung unterm Regenbogen“. Dieses Programm verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche für Themen rund um sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und wird seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert. Allein im Jahr 2023 nahmen über 1.500 Schüler an entsprechenden Veranstaltungen teil [4].

Darüber hinaus zeigen weitere parlamentarische Anfragen, dass insgesamt erhebliche Summen an verschiedene Organisationen fließen, die in diesem Bereich tätig sind [5].

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Projekte nicht abstrakt bleiben, sondern ganz konkret vor Ort stattfinden – auch in meiner Heimatstadt Cottbus.

So zeigt die Anlage zur Antwort der Landesregierung, dass entsprechende Angebote unter anderem an folgenden Schulen durchgeführt wurden:

  • Grund- und Oberschule „Mina Witkojc“ Burg (Spreewald)
  • Carl-Blechen-Grundschule Cottbus
  • Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule Cottbus
  • Pückler-Gymnasium Cottbus
  • Lausitzer Sportschule Cottbus

Damit wird deutlich: Diese Programme sind längst Teil der konkreten Bildungsrealität vor Ort und erreichen eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen.

Fehlende Transparenz und Kontrolle

Besonders problematisch ist dabei ein Punkt, den die Landesregierung selbst einräumt: Es existiert keine vollständige Übersicht darüber, welche konkreten Angebote in den einzelnen Einrichtungen stattfinden [3].

Viele Maßnahmen werden von externen Trägern umgesetzt, die Verantwortung liegt häufig bei Kommunen, und eine zentrale Kontrolle fehlt. Das bedeutet, dass staatlich geförderte Programme vor Ort umgesetzt werden, ohne dass eine umfassende Transparenz über Inhalte und Durchführung besteht.

Genau diese Struktur schafft die Voraussetzungen für Entwicklungen wie im aktuellen Fall aus Sachsen. Denn wo Kontrolle fehlt, entstehen zwangsläufig Grauzonen.

„Original Play“ als warnendes Beispiel

Dass solche Grauzonen reale Risiken bergen, hat bereits ein anderes Projekt gezeigt: „Original Play“.

Dieses Konzept, bei dem fremde Erwachsene körpernah mit Kindern spielen sollten, wurde zunächst als pädagogischer Ansatz dargestellt. Erst nach massiver Kritik und wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit wurde deutlich, welche Risiken damit verbunden sein können. In der Folge wurde das Projekt gestoppt.

Die Lehre daraus ist klar: Nicht jede pädagogische Idee ist unproblematisch – und gerade im sensiblen Bereich der kindlichen Entwicklung müssen klare Grenzen gelten.

Der gesetzliche Rahmen als Ausgangspunkt

Die zentrale Grundlage vieler dieser Entwicklungen liegt im Sozialgesetzbuch. § 9 SGB VIII verpflichtet dazu, unterschiedliche Lebenslagen und Identitäten in der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen und wird von der Landesregierung ausdrücklich als Begründung für entsprechende Programme herangezogen [3].

Damit entsteht eine Dynamik, in der immer mehr externe Inhalte und Konzepte Einzug in Bildungseinrichtungen halten – ohne dass gleichzeitig ausreichende Kontrollmechanismen etabliert wurden.

Fazit und politischer Ausblick

Der aktuelle Fall aus Sachsen ist ein Warnsignal – und er betrifft uns alle.

Die Entwicklungen, die wir dort sehen, sind keine Ausnahme. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, gesetzlicher Vorgaben und fehlender Kontrolle. Und genau diese Strukturen existieren auch bei uns in Brandenburg.

Wir dürfen hier nicht länger wegsehen!

Eltern müssen jetzt genau hinschauen, was an den Schulen ihrer Kinder passiert. Sie müssen Fragen stellen, sich einmischen und sich wehren, wenn Grenzen überschritten werden. Es darf nicht sein, dass sensible Themen ohne Transparenz und ohne echte Mitbestimmung in den Unterricht getragen werden.

Auch gegenüber Schulen und Lehrern braucht es in solchen Fällen klare Rückmeldungen. Wo Inhalte vermittelt werden, die Eltern für unangemessen halten, darf es keinen stillschweigenden Konsens geben – hier ist Widerspruch notwendig.

Für mich steht fest:
Ich werde mich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass solche Programme aus unseren Schulen verschwinden.

Der Schutz unserer Kinder ist nicht verhandelbar. Und genau dafür braucht es jetzt klare politische Entscheidungen – bis hin zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.

Quellenverzeichnis

[1] Junge Freiheit (2026): Bericht zum Vorfall an der Oberschule Schleife
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vorzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/

[2] Medienberichte zur Prüfung durch Behörden (z. B. Welt.de), 2026

[3] Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7190 – Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zu Maßnahmen „geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ in Kitas

[4] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 – Projekte wie „Bildung unterm Regenbogen“

[5] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 sowie Nachfrage Drucksache 8/2196 – Finanzierung von NGOs durch MBJS und Landeszentrale für politische Bildung

Warum Deutschlands Selbstversorgungsgrad gestärkt werden muss

Ein Blick auf reale Zahlen und Herausforderungen

Die Natur ist unberechenbar, die Märkte gnadenlos und die Politik fernab der Realität. Kaum ein anderes Berufsfeld ist so stark vom Wetter abhängig wie die Landwirtschaft, denn sie können nur das ernten, was Boden, Niederschläge, Sonnenstunden und natürlich das fachliche Geschick hergeben. Ihre angebauten Lebensmittel und Ernte entscheidet, wie es um Deutschlands Selbstversorgungsgrad bestellt ist. Dennoch stehen unsere deutschen Bauern im Kreuzfeuer von überhöhten Standards und Kontrollen, sowie steigende Kosten für Diesel, Dünger und Löhne.

Deutschlands Selbstversorgungsgrad muss gestärkt werden, damit wir unabhängig von globalen Krisen oder Lieferkettenbrüchen bleiben.

Der aktuelle rechnerische Selbstversorgungsgrad in Deutschland

Der rechnerische Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln liegt derzeit bei 84 Prozent für das Wirtschaftsjahr 2023/24, wobei der Durchschnitt der letzten zehn Jahre bei rund 85 Prozent liegt. [1][2] Dies klingt, solide, täuscht jedoch über Schwächen hinweg. Während wir Überschüsse bei Getreide und Kartoffeln haben und exportieren, zeigen massive Defizite bei Gemüse (ca. 40 %) und Obst (ca. 18 %) unsere Abhängigkeit von Importen aus Spanien, Niederlanden oder Drittländern. Diese Billigimporte erfüllen oft nicht unsere strengen deutschen und EU-Standards – höhere Pestizidrückstände oder schlechtere Arbeitsbedingungen sind dokumentiert. [3][4][5][6]

Ein Beispiel wie gefährlich unkontrollierte Billigimporte sind, stellt der massive Import von Eiern aus der Ukraine dar. Allein im Zeitraum Januar bis November 2025 sollen mehr als 85.000 Tonnen Eier aus der Ukraine in die EU eingeführt worden sein. Der Skandal daran ist die Bedingungen, unter denen die Eier produziert wurden und die mangelhafte Kennzeichnung. Stellen Sie sich vor, sie gehen in einen deutschen Supermarkt und kaufen zum Beispiel guten Gewissens eine Packung Nudeln. Die Lebensmittelindustrie ist bei verarbeiteten Produkten nicht zwangsläufig verpflichtet die Herkunft und Haltungsform anzugeben. Es ist also möglich, dass auch in Backwaren, Snacks oder ähnlichen Artikeln Eier aus der Ukraine verarbeitet wurden, die oft hohe Rückstände von Antibiotika nachweisen und in Käfighaltung, die in Deutschland seit Jahren verboten ist, produziert wurden. [7]

Ein hoher Selbstversorgungsgrad mit qualitativ hochwertigen und kontrollierten heimischen Produkten in allen Bereichen schützt uns vor solchen Problemen.

Analyse des Selbstversorgungsgrads pro Produkt: Eine detaillierte Übersicht

Der Selbstversorgungsgrad (SV-Grad) misst, wie viel Inlandverbrauch durch heimische Produktion gedeckt wird. Hier eine aktualisierte Übersichtstabelle mit SV-Graden für 2023/24 und 2024/25 (neueste Daten):

ProduktSV-Grad (2023/24)SV-Grad (2024/25)Produktion vs. BedarfQuelle
Getreide104% (Weizen 102%)~100%Autark, trotz schwächerer Ernte; Exportüberschussble.de
Kartoffeln153%145%11,6 Mio. t (2023/24); Rekord 2025: ~13,9 Mio. tbmel-statistik.de
Schweinefleisch135%Ähnlich hochÜberschuss-Export (~2,2 Mio. t)schweine.net – Versorgungsbilanz Fleisch: Schweinefleischverzehr stabilisiert sich
Gemüse37-40%40,1%Defizit; Tomaten ~5%, Kohl 113%de.statista.com
Obst17-19,6%~18%Starkes Defizit; Äpfel 44%, Erdbeeren 38%BMEL-Statistik: Versorgung mit Obst, Gemüse, Zitrusfrüchten, Schalen- und Trockenobst

Einflüsse auf den Selbstversorgungsgrad

Landwirte passen Bewirtschaftung und Anbaumethoden individuell an lokale Ertragsstandorte an. Dennoch können Witterungseinflüsse wie Frostereignisse, Dürre oder starke anhaltende Niederschläge starke Auswirkungen auf die Menge und Qualität der Ernte haben. Die explodierenden Kosten für Diesel, Dünger und andere wichtige Produktionsmittel, sowie stetig steigende Lohnkosten machen viele Anbaumöglichkeiten unwirtschaftlich und führen zur Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde und es gibt keine Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft. Der Mindestlohn zum Beispiel in Spanien, das Land was den größten Konkurrenten beim Import von Gemüse darstellt, hingegen liegt bei unter 8 Euro pro Stunde. [8]

Warum Dringlichkeit besteht: Globale Krisen und Vorteile heimischer Produktion

Die Dringlichkeit ergibt sich aus globalen Krisen wie z.B. dem Ukraine-Krieg (explodierende Düngerpreise), der Corona-Pandemie (Lieferkettenbrüche) und wetterbedingten Ernteausfällen. Heimische Produkte sind gesünder, tiergerechter und umweltverträglicher, da sie den strengsten Kontrollen unterliegen. Die regionale Landwirtschaft nimmt damit einen besonderen Stellenwert, bei der Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln ein. Diese wichtige Position können wir alle mit unserem Einkaufsverhalten stärken: egal ob Hofladen, Wochenmarkt oder Regio-Ecke im Supermarkt. Kauft regionale Produkte und unterstützt somit die heimischen Bauern. [9][10][11]

Lustige Randnotiz aus Brandenburg

Das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandeburg hat im Jahr 2023 eine Ernährungsstrategie vorgestellt. Unter dem Motto „Brandenburg ernährt sich nachhaltig: gesund, regional, vielfältig, fair!“, soll vor allem auch die Regionalität und regionale Wertschöpfungsketten gefördert werden. Auch regionale Siegel erfreuen sich in Brandenburger Ministerien hoher Beliebtheit. An sich ehrwürdige Ziele, wenn eine Anfrage der AfD-Fraktion Brandenburg nicht ergeben hätte, dass zum Selbstversorgungsgrad in Brandenburg gar keine Auswertungen vorliegen. Das SPD geführte Ministerium gab lediglich den Hinweis, dass aus verschiedenen Daten ein theoretischer Wert berechnet werden könne. [12][13]

Das Land will also Regionalität fördern, ohne zu wissen, wie es um die Regionalität der Lebensmittelproduktion in Brandenburg bestellt ist. So etwas schafft nur die SPD.

Und wieder einmal zeigt sich: wahre Politik für den Bürger und für die Bauern in unserem Land macht nur die AfD.

Quellenverzeichnis

[1] Der Selbstversorgungsgrad: Wie ist es um die Versorgung mit Lebensmitteln in Deutschland bestellt? https://www.landwirtschaft.de/wirtschaft/agrarmaerkte/markt-und-versorgung/der-selbstversorgungsgrad-wie-ist-es-in-deutschland-um-die-versorgung-mit-lebensmitteln-bestellt

[2] Selbstversorgungsgrad bei Lebensmitteln in Deutschland 2024 https://www.oekolandbau.nrw.de/selbstversorgungsgrad-bei-lebensmitteln-deutschland-2024

[3] Selbstversorgungsgrad mit ausgewählten Agrarerzeugnissen in Deutschland im Wirtschaftsjahr 2023/24 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1230544/umfrage/selbstversorgungsgrad-mit-ausgewaehlten-agrarerzeugnissen-in-deutschland

[4] Deutsche Bauern in der Kartoffel-Krise https://www.dw.com/de/deutsche-bauern-in-der-kartoffel-krise/video-74466461

[5] Er pflückt unser Obst, für 40 Euro am Tag https://www.zeit.de/2024/26/erntehelfer-suedeuropa-arbeitsbedingungen-supermarkt-obst

[6] Massiver Einsatz von Pestiziden in Südamerika: Wissenschaftler und NGOs warnen vor dem „toxischen Deal“ https://www.tageblatt.lu/International/Massiver-Einsatz-von-Pestiziden-in-Suedamerika-Wissenschaftler-und-NGOs-warnen-vor-dem-toxischen-De-15688.html

[7] Ungestempelte ukrainische Käfigeier fluten den EU-Markt https://www.gefluegelnews.de/article/ungestempelte-ukrainische-kafigeier-fluten-den-eu-markt

[8] Mindestlohn steigt in Spanien auf 6,52 € https://www.topagrar.com/panorama/news/spanischer-mindestlohn-steigt-auf-6-52-eur-13573166.html

[9] Düngerpreise: Neue Preisspirale durch Ukraine-Krise ausgelöst https://www.agrarheute.com/markt/duengemittel/duengerpreise-neue-preisspirale-ukraine-krise-ausgeloest-590571

[10] Corona-Krise: Bauern stehen im Sturm https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/corona-krise-bauern-stehen-sturm-567455

[11] Nach Extremwetter: Landwirte beklagen schwache Ernte https://www.tagesschau.de/wirtschaft/erntebilanz-bauern-100.html

[12] Ernährungsstrategie Brandenburg https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/ernaehrungsstrategie-brandenburg/#

[13] Regionale Produkte aus Brandenburg: Keine Daten zum Grad der Selbstversorgung erfasst https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/regionale-produkte-aus-brandenburg-keine-daten-zum-grad-der-selbstversorgung-erfasst-13350355.html

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