Gut für unsere Bäder, aber keine sportpolitische Erfolgsgeschichte
Für das Freibad in Forst sind 2.231.250 Euro Bundesförderung vorgesehen, für das Sommerbad in Vetschau weitere 1.795.500 Euro. Ich begrüße diese Unterstützung ausdrücklich. Beide Einrichtungen sind wichtig für unsere Region, für Familien, den Schwimmunterricht und das Vereinsleben. Jeder Euro, der ihren Erhalt sichert, geht in die richtige Richtung. [1]
Doch angesichts des gewaltigen Sanierungsstaus bleibt diese Förderung ein Tropfen auf dem heißen Stein. Während die SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein die Entscheidung als starkes Signal feiert, sehe ich darin vor allem eine überfällige Reparatur an den Folgen jahrelang verfehlter Politik.
Der Sanierungsstau verschwindet nicht durch Erfolgsmeldungen
Der bundesweite Sanierungsbedarf bei Sportstätten, zu denen auch Schwimmbäder gehören, wird auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt. Diese Größenordnung nannte auch der damalige DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester. Dahinter stehen marode Hallen, verschlissene Anlagen und Bäder, deren Zukunft auf dem Spiel steht. [2]
Wie dramatisch die Lage ist, wurde auch im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Bundestages deutlich. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bezifferte den Sanierungsrückstand bei kommunalen und vereinseigenen Sportstätten seines Landes auf rund 3,6 Milliarden Euro. Besonders alarmierend sei die Situation der Schwimmbäder: Nach Angaben des Verbandes wurden zwischen 2000 und 2019 rund 600 Bäder geschlossen. [3]
Wer diese Entwicklung kennt, sollte bei einzelnen Förderzusagen mit politischen Siegesmeldungen zurückhaltender sein.
23-fach überzeichnet: Der Bedarf ist längst bekannt
Schon die erste Förderrunde für kommunale Sportstätten zeigte das Missverhältnis: Für 333 Millionen Euro Fördermittel gingen mehr als 3.600 Interessenbekundungen mit einer beantragten Fördersumme von über 7,5 Milliarden Euro ein. Gemessen am beantragten Geld war das Programm rund 23-fach überzeichnet. [4]
Beim jetzigen Schwimmbadprogramm wiederholt sich das Bild. Rund 960 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro standen einem Fördertopf von 250 Millionen Euro gegenüber. Das entspricht einer rund 13-fachen Überzeichnung. [5] Diese Zahlen zeigen, wie weit die bereitgestellten Mittel hinter den angemeldeten Vorhaben zurückbleiben. Für viele Kommunen geht das Warten weiter.
Die aktuelle Projektauswahl wurde nach Informationen aus unserer Fraktion im Haushaltsausschuss einstimmig beschlossen, also auch mit Zustimmung der AfD. Wir unterstützen konkrete Hilfe vor Ort. Unsere Kritik an der unzureichenden Gesamtpolitik bleibt deshalb genauso berechtigt.
Gemeinden informiert, Cottbus geht leer aus
Auch ich habe die Gemeinden auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht und die zuständigen Amtsleiter und Bürgermeister angeschrieben. Mir war wichtig, dass die Chancen auf Unterstützung vor Ort bekannt sind und genutzt werden können.
Umso mehr bedauere ich, dass meine Heimatstadt Cottbus von dieser Förderrunde nicht profitiert. Mit unserer Lagune haben wir ebenfalls ein Schwimmbad mit erheblichem Sanierungsstau. Für die Cottbuser ist dieser Bedarf genauso dringend. Während andernorts Förderzusagen gefeiert werden, bleibt bei uns eine wichtige Aufgabe ungelöst. Auch deshalb kann ich in diesem Programm keine ausreichende Antwort auf die Probleme unserer Sportstätten erkennen.
Unsere Vorschläge lagen längst auf dem Tisch
Wir haben als AfD ein Sanierungsprogramm von 40 Milliarden Euro gefordert. Den entsprechenden Antrag 21/2032 haben wir in den Bundestag eingebracht. Im Ausschuss für Sport und Ehrenamt lehnten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke diesen Antrag am 5. November 2025 geschlossen ab. [3]
Zusätzlich haben wir für den Haushalt 2026 einen konkreten Ansatz von vier Milliarden Euro beantragt. Dahinter steht ein Zehnjahresprogramm mit jährlich vier Milliarden Euro, um den Sanierungsstau systematisch abzubauen. [6]
Deshalb überzeugt mich Wallsteins Jubel nicht. Ihre SPD hat im zuständigen Fachausschuss unseren umfassenden Sanierungsvorschlag abgelehnt. Jetzt präsentiert sie einzelne Förderzusagen als Beleg erfolgreicher Politik. Für mich passt das nicht zusammen. Die Menschen brauchen eine verlässliche Perspektive für ihre Sportstätten.
Auch in Potsdam fehlt die finanzielle Verlässlichkeit
Bei meinen Gesprächen am Olympiastützpunkt in Potsdam zu Beginn dieser Woche wurde erneut deutlich, dass die Bundesmittel für die Unterhaltung der Sportstätten aus Sicht meiner Gesprächspartner nicht ausreichen.
Damit endet das Problem auch nicht mit einer sanierten Halle oder einem erneuerten Schwimmbecken. Anlagen müssen dauerhaft unterhalten, technische Einrichtungen gewartet und der laufende Betrieb gesichert werden. Wer nur die Sanierung fördert und die Finanzierung danach offenlässt, schafft die nächste Baustelle gleich mit.
Förderpolitik muss im Alltag funktionieren
In meinem Beitrag „Fördergeld mit Hindernissen“ habe ich bereits beschrieben, wie komplizierte Verfahren, Eigenanteile und knappe Verwaltungskapazitäten den Zugang zu Fördermitteln erschweren. Gerade kleine Kommunen und ehrenamtlich geführte Vereine brauchen einfache Verfahren und Planungssicherheit. [7]
Auch mein Beitrag zur „Sportmilliarde als Rechnung“ griff einen grundlegenden Widerspruch auf: Förderversprechen helfen wenig, wenn Vereine gleichzeitig mit steuerlicher Unsicherheit und zusätzlicher Bürokratie kämpfen. Meine Forderung bleibt, das Ehrenamt finanziell und organisatorisch zu entlasten. [8]
Hinzu kommt: Der Schwimmbadtopf wird aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gespeist. Auch dieses Geld muss am Ende erwirtschaftet und zurückgezahlt werden. Umso wichtiger sind klare Prioritäten und eine dauerhafte Stärkung der kommunalen Finanzen. [9]
Ich freue mich für Forst und Vetschau. Den Mitarbeitern, Vereinen und Besuchern gönne ich diese Unterstützung von Herzen. Eine erfolgreiche Sportpolitik messe ich aber daran, ob der Sanierungsstau dauerhaft sinkt und Sportstätten verlässlich betrieben werden können. Dafür reichen einzelne Förderbescheide und die dazugehörigen Pressemitteilungen nicht aus.
Deutschland verändert sich leider. Nicht irgendwann, sondern vor unseren Augen.
Man kann von „Einwanderungsgesellschaft“ oder „demografischem Wandel“ sprechen. Ich benutze lieber das Wort Bevölkerungsaustausch, da es für mich genau das aufzeigt, was gerade passiert. Über diesen Begriff kann man streiten. Über die Veränderung der Bevölkerung nicht.
Die muslimische Bevölkerung Deutschlands ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Das BAMF geht für 2025 von 6,6 bis 7,0 Millionen Muslimen mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Herkunftsländern aus. Das entspricht ungefähr 8,0 bis 8,5 Prozent der Bevölkerung [1].
Gleichzeitig schwindet die traditionelle christliche Bindung. Ende 2025 waren nach Angaben der EKD nur noch 49,5 Prozent der Einwohner Deutschlands Christen [2].
Das verändert ein Land.
Es geht längst nicht mehr nur um Statistik
Ramadanbeleuchtung in Innenstädten, Grüße zum Zuckerfest, öffentliche Muezzinrufe, islamische Feiertage und immer mehr Rücksichtnahme auf islamische Traditionen zeigen, dass sich auch der Alltag verändert. Jede einzelne Maßnahme lässt sich vielleicht mit Religionsfreiheit begründen. Trotzdem muss die Frage erlaubt sein:
Wer passt sich eigentlich wem an?
Für mich bedeutet Religionsfreiheit selbstverständlich, dass ein Muslim seinen Glauben ausüben darf. Aber Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass Deutschland seine eigene Kultur Stück für Stück zurücknehmen muss.
Deutschland ist historisch maßgeblich christlich geprägt. Auch jüdisches Leben gehört seit Jahrhunderten zu unserem Land. Unsere Feiertage, unsere Geschichte, unsere Architektur und große Teile unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses sind daraus entstanden.
Das müssen wir nicht verstecken.
Islam und Staat sind bis heute ein schwieriges Verhältnis
Oft wird so getan, als seien Christentum und Islam gesellschaftspolitisch einfach zwei austauschbare Religionen, doch so einfach ist es nicht. Der Islam hat zwar Reformbewegungen erlebt, aber keine einheitliche Reformation nach dem Muster des europäischen Christentums. Schon der Vergleich hinkt, weil der Islam keine zentrale Kirche und kein dem Papsttum vergleichbares Lehramt besitzt.
Hinzu kommt: In zahlreichen islamisch geprägten Staaten sind Religion, Staat und Recht bis heute eng miteinander verbunden. Der Islam ist in vielen Staaten ausdrücklich Staatsreligion.
Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass jeder Muslim einen Gottesstaat will. Es bedeutet aber, dass politische und religiöse Vorstellungen existieren, die mit unserem Staatsverständnis, insbesondere mit unserem Grundgesetz, kollidieren können. Wo religiöse Regeln über das Grundgesetz gestellt werden sollen, wo Gleichberechtigung relativiert wird und wo Religion politische Herrschaft beansprucht, ist die Grenze erreicht.
Solche islamisch-politischen Ordnungsvorstellungen halte ich mit unserer Kultur, unserem Alltag und unserer freiheitlichen Gesellschaft für nicht vereinbar.
Darüber habe ich schon früher geschrieben
Diese Diskussion kommt für mich nicht überraschend.
Bereits 2025 habe ich in meinem Beitrag „Islamisten in Stadträten – ich habe es immer schon gesagt“ vor islamistischen und aus dem Ausland beeinflussten Strukturen im politischen Raum gewarnt [3].
Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD habe ich im August 2026 erneut darauf hingewiesen, dass Islamismus kein theoretisches Problem ist [4].
Auch beim Thema Antisemitismus habe ich bereits Anfang 2026 davor gewarnt, islamistisch und religiös motivierten Judenhass aus falsch verstandener Rücksichtnahme auszublenden [5].
Dabei bleibt eine Unterscheidung entscheidend: Muslime und Islamisten sind nicht dasselbe. Wer jeden Muslim zum Islamisten erklärt, liegt falsch. Wer umgekehrt Islamismus nicht mehr beim Namen nennt, weil er Angst hat, Muslime zu verärgern, liegt genauso falsch.
Gab es schon früher Pläne, die deutsche Bevölkerung zu verändern?
Auch diese Frage wird häufig vorschnell als Verschwörungstheorie abgetan. Dabei muss man historisch differenzieren.
Der Hooton-Vorschlag
Der amerikanische Harvard-Anthropologe Earnest A. Hooton veröffentlichte am 4. Januar 1943 in der New Yorker Zeitung „PM“ den Artikel „Breed War Strain Out of Germans“.
Seine Vorstellungen waren radikal. Hooton schlug unter anderem vor, einen großen Teil der deutschen Soldaten über viele Jahre außerhalb Deutschlands einzusetzen, ihre Rückkehr teilweise zu verhindern und dadurch die Geburtenrate der von ihm als „pure Germans“ bezeichneten Bevölkerung zu reduzieren.
Noch bemerkenswerter: Während der Besatzung sollten Angehörige alliierter Streitkräfte ermuntert werden, deutsche Frauen zu heiraten und dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Gleichzeitig sollte ausdrücklich die Einwanderung und Ansiedlung nichtdeutscher Staatsangehöriger, insbesondere von Männern, gefördert werden [6].
Das kann man ohne Übertreibung als Vorschlag zur gezielten Veränderung der Bevölkerungsstruktur bezeichnen.
Aber auch hier gehört die ganze Wahrheit dazu: Schon die damalige Veröffentlichung stellte ausdrücklich klar, dass Hootons Gedanken keinen Konsens der Anthropologie darstellten, von keiner Organisation beschlossen worden waren und von niemandem offiziell gebilligt wurden [6].
Der sogenannte „Hooton-Plan“ war also kein geheimer Regierungsplan der USA oder der Alliierten, sondern ein öffentlich publizierter Vorschlag eines Harvard-Professors. Gerade deshalb sollte man ihn nicht größer machen, als er war. Man muss ihn aber auch nicht verschweigen.
Trotzdem verändert sich auch das Wahlvolk
Auf eine andere Tatsache muss ich aber trotzdem hinweisen. Wenn sich die Bevölkerung eines Landes verändert, verändert sich zwangsläufig irgendwann auch die Zusammensetzung seiner Wählerschaft. Menschen werden eingebürgert. Junge Menschen werden wahlberechtigt. Andere sterben oder wandern aus.
Das Wahlvolk ist keine unveränderliche Größe und durch gezielte Programmpunkte im Wahlprogramm, kann diese Größe verändert werden. Und damit können sich langfristig auch politische Interessen und Mehrheiten verändern.
Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 wurde die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Partei [9]. Aus der Grafik lässt sich durchaus ableiten, dass Muslime die Linke vermutlich zum Wahlsieg gebracht haben.
Das Ausland zeigt, was entstehen kann
In anderen europäischen Staaten haben sich bereits politische Kräfte herausgebildet, die besonders stark in migrantischen Milieus verwurzelt sind. In den Niederlanden sitzt beispielsweise DENK im Parlament.
Noch deutlicher wird es kommunal: Im Londoner Bezirk Tower Hamlets gewann die Partei Aspire bei der Kommunalwahl 2026 33 von 45 Sitzen [10]. Aspire ist keine offiziell islamische Partei. Das Beispiel zeigt aber, wie stark Parteien werden können, die ihre politische Basis in bestimmten lokalen Bevölkerungsmilieus finden.
Das muss nicht zwangsläufig Deutschlands Zukunft sein, aber die Vorstellung, Bevölkerung, Kultur und politische Macht hätten überhaupt nichts miteinander zu tun, halte ich für weltfremd.
Wir müssen entscheiden, was wir bewahren wollen
Mir geht es nicht darum, einem Bürger aufgrund seiner Religion weniger Rechte zuzugestehen. Wer deutscher Staatsbürger ist, besitzt dieselben staatsbürgerlichen Rechte. Aber eine Gesellschaft darf trotzdem entscheiden, welche kulturellen und politischen Grundlagen sie bewahren will.
Für mich gehören dazu unsere historisch christlich geprägte Kultur, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und vor allem der Vorrang unseres weltlichen Rechts vor religiösen Geboten.
Darüber darf es keine Diskussion geben, erst recht nicht aus falsch verstandener Toleranz. Nicht aus Angst vor dem Vorwurf der Islamfeindlichkeit. Und auch nicht deshalb, weil man glaubt, neue Wählergruppen dauerhaft an bestimmte Parteien binden zu können.
Ich bleibe dabei: der Islam gehört nicht zu Deutschland!
Quellenverzeichnis
[1] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Forschungsbericht 55 „Zahl der Musliminnen und Muslime in Deutschland 2025“, zusammengefasst durch die Bundeszentrale für politische Bildung. BAMF-Hochrechnung 2025 bei der bpb
[6] Earnest A. Hooton, „Breed War Strain Out of Germans“, „PM“, 4. Januar 1943. Der Text enthält sowohl die Vorschläge zur Einwanderung und Ansiedlung Nichtdeutscher als auch den ausdrücklichen Hinweis, dass die Vorschläge weder Konsens noch offiziell gebilligt waren.
[9] Landeswahlleitung Berlin, vorläufiges Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026: Die Linke 25,7 Prozent. Offizielles Wahlergebnis Berlin 2026
Vor fast genau 25 Jahren erlebte Deutschland einen Schock, der das Selbstbild des Landes verändert hat. Man glaubte, ein vorbildliches und weltweit beneidetes Bildungssystem zu haben, und fand sich plötzlich im Mittelfeld wieder. Als 2001 die Ergebnisse der ersten Pisa-Studie vorgestellt wurden, sprach das ganze Land vom Pisa-Schock. Seitdem wurde viel diskutiert und wenig besser gemacht. Jetzt gibt es den Pisa-Schock 2.0. Ich sage deutlich: Die Ursachen sind bekannt, und die Antworten lagen längst auf dem Tisch. Meine Fraktion und ich haben sie im Brandenburger Landtag schon 2019 eingefordert.
So schlecht wie nie
Pisa steht für „Programme for International Student Assessment“, einen internationalen Leistungsvergleich von 15-Jährigen, den die OECD alle drei Jahre durchführt. An der aktuellen Runde nahmen 91 Länder und Volkswirtschaften teil [1].
Die am 8. September 2026 veröffentlichten Ergebnisse sind verheerend. In allen drei Bereichen erreichten die Jugendlichen in Deutschland die niedrigsten Werte, die bei Pisa je gemessen wurden. Der Abwärtstrend hält seit etwa einem Jahrzehnt an. [2] In Naturwissenschaften kamen sie auf 486 Punkte, im Lesen auf 465 und in Mathematik auf 464, jeweils weniger als 2022 [3]. Die Ergebnisse liegen sogar unter denen der ersten Pisa-Studie aus dem Jahr 2000 [4]. Seit 2015 ist der Anteil der leistungsschwachen Schüler in Mathematik um 17 Prozentpunkte gestiegen, im Lesen um 15 und in Naturwissenschaften um 10 [5]. Deutschland erreicht nur noch das Durchschnittsniveau der OECD-Staaten [6].
Pisa ist dabei kein Ausreißer. Die Befunde decken sich mit dem jüngsten IQB-Bildungstrend, dem nationalen Leistungsvergleich der Länder [7]. Selbst die Bundesbildungsministerin räumt ein, dass die Ergebnisse im Trend anderer Studien liegen und sie nicht überrascht haben [8].
Neu ist das alles nicht. Bereits im Juli habe ich hier über den Nationalen Bildungsbericht 2026 und das Deutsche Schulbarometer berichtet:
Bildungsbericht 2026 und Schulbarometer – Deutsche Schulen auf Abwegen [9]. Der Bildungsbericht hatte erneut bestätigt, dass der Bildungserfolg in Deutschland besonders stark von der sozialen Herkunft abhängt. Im Schulbarometer der Robert-Bosch-Stiftung nannten 46 Prozent der befragten Lehrkräfte den Umgang mit dem Verhalten der Schüler als ihre größte berufliche Belastung. [9] Pisa bestätigt jetzt, was sich dort schon deutlich abgezeichnet hat.
Mit neuen Datenbanken gegen das Bildungsdesaster?
Wie hilflos die Bundesregierung ist, zeigen ihre Rezepte. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine datengestützte Schulentwicklung und ein Bildungsverlaufsregister aufzubauen und dazu eine länderübergreifende Schüler-ID einzuführen [10]. Auch Studienleiter Samuel Greiff nennt eine datengestützte Entwicklung des Unterrichts als eines der wichtigsten Mittel zur Besserung [11].
Was soll das an den Grundproblemen ändern? Die Daten sind seit einem Vierteljahrhundert bekannt. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die Schulmisere mit einem weiteren bürokratischen Wasserkopf beantwortet werden soll, statt endlich im Klassenzimmer umzusteuern.
Der Geldbeutel der Eltern entscheidet stärker als anderswo
In kaum einem Land hängt der Schulerfolg so sehr von der Herkunft ab. Schüler aus dem sozial stärksten Viertel erzielen in Naturwissenschaften im Schnitt 125 Punkte mehr als Schüler aus dem schwächsten Viertel. Im OECD-Durchschnitt sind es 85 Punkte. Zwischen 2015 und 2025 ist diese Lücke in Deutschland gewachsen, im OECD-Schnitt dagegen kleiner geworden. [2] Greiff bringt es auf den Punkt: Unter 100 sozial benachteiligten Schülern sind in Deutschland nur zwei leistungsstark, unter den Privilegierten sind es 25 [11].
Statt die Ursachen anzugehen, verteilt die Bundesregierung Schuld. Ministerin Karin Prien zeigte sich überrascht, „dass Eltern Bildung einfach nicht so wichtig finden“ [12]. Gleichzeitig verteidigt dieselbe Ministerin im Bundestag geplante Kürzungen bei den Familienleistungen mit dem hohen Konsolidierungsdruck [13]. Wer Familien die Mittel kürzt und ihnen dann mangelnden Bildungseifer vorwirft, verschärft genau den Zusammenhang, den er beklagt.
Lehrermangel trifft unsere Schüler härter als im OECD-Schnitt
52 Prozent der Schüler in Deutschland besuchen Schulen, an denen der Unterricht laut Schulleitung durch Lehrermangel zumindest teilweise beeinträchtigt wird [1]. Im OECD-Durchschnitt sind es 39 Prozent [5]. Die Folgen sind an beiden Enden sichtbar. Selbst Prien gibt zu, dass die Schulen weder den schwächeren noch den stärkeren Schülern gerecht werden [8].
Wie dramatisch die Lage ist, zeigt Brandenburg. Im Juni 2026 räumte Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) ein, dass der Kernunterricht ab August nicht an allen Schulen abgesichert sei. Seinem Ministerium bereite das „Bauchschmerzen“, weil die bundesweite Anerkennung der Brandenburger Schulabschlüsse in Gefahr geraten könne. Die Kultusministerkonferenz schreibt dafür nämlich Mindeststundenzahlen vor. Zuvor war die Zahl der Lehrerstellen im Haushalt 2025 der damaligen SPD/BSW-Koalition um 345 Vollzeitstellen gesunken. [14]
Zum Schulstart im August erklärte das Ministerium die Abschlüsse zwar für gesichert. Viele Schulen können die Stundentafel aber nur mit erheblichen Einschnitten halten. Stunden für Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder gemeinsames Lernen dürfen vorübergehend in den Kernunterricht umgeschichtet werden, und in den Klassen 7 bis 10 können Schulen die Stundentafel per Ausnahmegenehmigung kürzen. [15] Gespart wird also ausgerechnet an der Förderung, die schwächere Schüler am dringendsten brauchen.
Das hat keine AfD-Regierung zu verantworten. Das Brandenburger Bildungsministerium wurde seit 1994 von der SPD geführt [16], erst 2026 übernahm mit Gordon Hoffmann ein CDU-Minister [14]. Ich habe darüber bereits im Juni ausführlich berichtet:
Die Integrationsfähigkeit der Schulen ist überfordert
Ein weiterer Faktor wird in der Debatte gern verschwiegen: die gescheiterte Integrationspolitik. Der frühere Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, hält Deutschland schon lange nicht mehr für eine Bildungsnation. Nach seiner Erfahrung sinkt das Niveau einer ganzen Klasse, sobald mehr als ein Fünftel der Schüler eine andere Herkunftssprache als Deutsch hat. Sein Fazit: „Die Integrationsfähigkeit des deutschen Bildungswesens ist überfordert.“ [18]
Die Studie selbst liefert die Zahlen. 29 Prozent der 15-Jährigen in Deutschland haben nach Pisa-Definition einen Zuwanderungshintergrund [2]. Nach der Pisa-Analyse wäre der Rückgang weniger deutlich ausgefallen, wenn der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund nicht gewachsen wäre. In Naturwissenschaften kamen Schüler ohne Migrationshintergrund auf 521 Punkte, Jugendliche, die mit elf Jahren oder später zugewandert sind, auf 392 Punkte [19]. In Mathematik erreichten Schüler ohne Migrationshintergrund 499 Punkte, die zweite Zuwanderergeneration 448 und die erste 411. Im Lesen lagen die Werte bei 491, 450 und 393 Punkten. [20]
Zur Wahrheit gehört aber auch: Selbst Schüler ohne Migrationshintergrund haben gegenüber Pisa 2012 in allen Bereichen rund 30 Punkte verloren [20]. Die ungesteuerte Zuwanderung verschärft die Krise, doch den Leistungsabbau haben wir uns auch selbst eingebrockt.
Leistung wurde über Jahre kleingeredet
Dieser hausgemachte Teil hat einen Namen: Noteninflation. Für gleiche Leistungen gibt es immer bessere Zensuren, bis die Noten nichts mehr aussagen. Während die Pisa-Werte sinken, werden die Abiturnoten besser, und zwar in allen Bundesländern [21]. Das passt nicht zusammen. Anforderungen werden abgesenkt, um Abschlussquoten zu halten, und am Ende zahlen die jungen Menschen dafür, wenn sie im Studium oder in der Ausbildung merken, was ihnen fehlt.
Wir haben im Brandenburger Landtag früh gewarnt
Schulpolitik ist Ländersache. Deshalb habe ich mich als Landtagsabgeordneter in Brandenburg im Bildungsausschuss genau mit diesen Fragen befasst. Gleich zu Beginn der Wahlperiode, am 28. November 2019, haben wir den Antrag „Leistungsprinzip an Schulen endlich wieder durchsetzen“ eingereicht [22]. Der Landtag hat ihn als Drucksache 7/241 in seiner 5. Sitzung beraten [23].
Darin haben wir beschrieben, was schiefläuft. Nach den vielen kurzatmigen Reformen infolge des ersten Pisa-Schocks, etwa der Kompetenzorientierung, der Entkernung der Lehrpläne und dem Infragestellen von Zeugnissen und Ziffernnoten, war das Leistungsprinzip weitgehend außer Kraft gesetzt. Wir haben klargestellt, dass niedrigere Ansprüche nie zu mehr Chancengerechtigkeit führen und dass Bildung ohne solides Wissen, Fleiß, Disziplin und Anstrengung nicht gelingen kann. [22]
Die Warnzeichen waren schon damals messbar. Laut IQB-Bildungstrend 2018 erreichten nur noch 41,6 Prozent der Brandenburger Neuntklässler in Mathematik den Regelstandard, deutlich weniger als 2012, und knapp ein Viertel verfehlte sogar den Mindeststandard [22]. Hätte man damals zugehört, müssten wir heute nicht über einen neuen Tiefpunkt reden.
Was wir fordern
Unsere Antworten sind klar und stehen im Programm. Die AfD Brandenburg will das gegliederte Schulsystem erhalten und Förderschulen ausbauen, das Leistungsprinzip stärken, Kopfnoten ab Klasse 1 einführen und Lesen, Schreiben, Rechnen sowie das Auswendiglernen und Rezitieren von Gedichten wieder in den Mittelpunkt stellen [24]. Kopfnoten bewerten Arbeits- und Sozialverhalten und machen Leistungsbereitschaft wieder sichtbar. Kitas, Vor- und Grundschulen sollen bis zum Ende der 6. Klasse digitalfreie Räume sein, an Schulen soll ein Smartphone-Verbot gelten [24].
Beim Thema Sprache gilt: Wer dem Unterricht nicht folgen kann, kann nicht lernen und hält die anderen auf. Wir fordern deshalb verpflichtende Deutschkurse und Sprachtests vor der Einschulung und wollen den Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an einer Schule auf 10 Prozent begrenzen [24]. Auch die AfD-Fraktion im Bundestag, der ich heute angehöre, hat diesen Weg vorgeschlagen. Sie beantragte einen gesonderten, verbindlichen Deutschunterricht für Grundschulkinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse. Der Bundestag lehnte das am 23. Februar 2024 mit breiter Mehrheit ab. [25]
Eltern sollen ihre Kinder selbst unterrichten dürfen
Zu unseren Forderungen gehört auch ein Grundsatzwechsel: von der Schulpflicht hin zur Bildungspflicht. Das steht ausdrücklich im Landtagswahlprogramm der AfD Brandenburg [24]. Entscheidend soll sein, dass ein Kind gebildet wird, und nicht, an welchem Ort das geschieht. Eltern, die dazu in der Lage sind, sollen ihre Kinder vollumfänglich zu Hause unterrichten dürfen, ohne Sanktionen des Staates fürchten zu müssen. So kann jede Familie selbst Einfluss darauf nehmen, welches Wissen ihre Kinder erwerben. Das gilt gerade dort, wo die Schule solides Wissen nicht mehr verlässlich vermittelt.
Wie ernst diese Sanktionen heute sind, zeigt ein Rundschreiben des Brandenburger Bildungsministeriums. Es nennt als mögliche Maßnahmen bei Schulpflichtverletzungen unter anderem ein Zwangsgeld gegen die Eltern, die Zuführung des Kindes durch unmittelbaren Zwang und sogar eine Strafanzeige wegen Verletzung der Fürsorgepflicht [26]. Solche Mittel sind gegen Eltern gerichtet, die ihre Kinder gewissenhaft selbst unterrichten wollen. Das halte ich für unverhältnismäßig.
Diesen Weg haben wir im Brandenburger Landtag bereits im März 2023 vorgeschlagen, und ich war an dem Antrag federführend beteiligt. Mit der Drucksache 7/7388 „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ forderten wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, damit die allgemeine Schulpflicht auch durch gleichwertiges häusliches Lernen erfüllt werden kann. Zugleich sollte sie prüfen, unter welchen Voraussetzungen Eltern ihre Kinder in Brandenburg zu Hause unterrichten können, welche Rechte und Pflichten dabei für Eltern und Schulbehörden gelten und welche Kontroll- und Prüfinstrumente nötig sind. [27]
Anlass waren die Notmaßnahmen, die das Bildungsministerium im Februar 2023 gegen den Lehrermangel angekündigt hatte, darunter größere Klassen und eine als „Selbstlernzeit“ bezeichnete Form des Unterrichtsausfalls [27]. Als Vorbild nannten wir Länder wie Dänemark, Irland oder die Mehrheit der Schweizer Kantone, in denen häusliches Lernen auf Grundlage einer Bildungspflicht längst normal ist [27].
Bildungspflicht heißt dabei nicht Beliebigkeit. Unser Antrag sah ausdrücklich vor, dass häusliches Lernen dem Schulunterricht gleichwertig sein muss und auf Grundlage der Rahmenlehrpläne erfolgt. Häuslich unterrichtete Kinder sollten verpflichtend an zentralen Prüfungen teilnehmen, und wenn die Leistungen nicht stimmen, sollte wieder die Schulpflicht greifen. [27] Wer behauptet, damit würden Schulabschlüsse gefährdet, verdreht die Tatsachen. Wie ich bereits im Juni dargelegt habe, gerieten die Abschlüsse in Brandenburg nicht durch häusliches Lernen unter Druck, sondern durch den Lehrermangel [17].
Meine Fraktion ist am Thema drangeblieben. Im Januar 2026 forderte sie die Landesregierung erneut auf, sich im Bundesrat für die Grundgesetzänderung einzusetzen. SPD, CDU und BSW lehnten ab. [28] Die anderen Fraktionen warnten, Homeschooling könne die Bildungsungleichheit verstärken, und verwiesen auf die Schule als sozialen Raum [29]. Ich halte dagegen: Die Bildungsungleichheit ist im heutigen System stärker als in den meisten OECD-Staaten und wächst weiter [2]. Jeder dritte 15-Jährige verfehlt beim Lesen und in Mathematik das Mindestniveau [2]. Wer ein solches System verteidigt, sollte nicht den Eltern misstrauen, die es für ihre Kinder besser machen wollen.
Ein Landesthema, das ganz Deutschland betrifft
Bildung wird in 16 Landeshauptstädten gemacht, doch die Folgen spürt das ganze Land. Viele der hier genannten Ursachen kommen in der bildungspolitischen Debatte kaum vor. Lieber kündigt man die nächste Schulreform an, will längst bekannte Daten besser erfassen oder hält Bildung angesichts künstlicher Intelligenz ohnehin für zweitrangig.
Solange die eigentlichen Probleme aus ideologischen Gründen unter den Teppich gekehrt werden, wird Deutschland bei Pisa weiter abrutschen. Für ein Land, das außer dem Können und der Innovationskraft seiner Menschen kaum Rohstoffe hat, ist das eine Katastrophe. Wir brauchen die Rückkehr zu Leistung, zu klaren Anforderungen, zu Deutsch als Voraussetzung für den Schulbesuch und zu echter Wahlfreiheit für Eltern. Das haben wir in Potsdam gefordert, und dafür setze ich mich auch im Bundestag ein.
Unsere Gesellschaft wird immer älter, immer mehr Menschen sind im Alter auf Pflege angewiesen. Das ist keine neue Entwicklung, doch ähnlich wie bei der Rente wurden auch in diesem Bereich politische Maßnahmen verschlafen. Das Schlagwort vom demographischen Wandel ist seit Jahrzehnten in aller Munde, um mutige und zukunftssichere Reformen wurde aber stets ein großer Bogen gemacht.
Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) [1]. Innerhalb weniger Jahre hat sich diese Zahl von 3,0 auf 5,7 Millionen nahezu verdoppelt [2]. Bemerkenswert ist dabei, worauf dieser Anstieg zurückgeht: Nur etwa 15 Prozent erklären sich aus der Alterung der Gesellschaft, der größere Teil ist eine Folge der Pflegereform von 2017 und des damals eingeführten weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs [2]. Die Politik hat die Leistungen also kräftig ausgeweitet, ohne die Finanzierung zu klären.
Den Pflegekassen droht die Zahlungsunfähigkeit
Im ersten Halbjahr 2026 hat sich in der sozialen Pflegeversicherung ein Defizit von 770 Millionen Euro angesammelt. Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um elf Prozent, die Beitragseinnahmen dagegen nur um 3,9 Prozent [3]. Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, spricht von „Alarmstufe Rot“ [3]. Voraussichtlich ab Oktober reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr aus, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren, bis zum Jahresende fehlen schätzungsweise weitere 500 Millionen Euro [3].
Für das Gesamtjahr 2026 rechnet der Verband mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Selbst mit dem laufenden Notdarlehen des Bundes über 3,2 Milliarden Euro und dem letzten Geld aus dem Pflege-Ausgleichsfonds lässt sich dieses Loch nicht vollständig schließen [3]. Für 2027 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro erwartet, der bislang nicht gegenfinanziert ist. Darin stecken ein erwartetes Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro und die notwendige Auffüllung der Betriebsmittel [3]. Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, beziffert die Lücke für 2027 auf acht Milliarden Euro und damit auf über ein Zehntel des jährlichen Ausgabenvolumens von rund 70 Milliarden Euro [4].
Die Zahlungsunfähigkeit droht nicht zum ersten Mal. Bereits im März 2025 beantragte die erste Pflegekasse Finanzhilfe aus dem Ausgleichsfonds, nachdem das Bundesamt für Soziale Sicherung die Ausgabendeckungsquote von 0,5 auf 0,4 Prozentpunkte abgesenkt hatte. Damit standen den Kassen nur noch 40 Prozent einer Monatsausgabe an Betriebsmitteln zur Verfügung [5]. Und das, obwohl der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 gerade erst um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben worden war [6].
Bezeichnend ist der Umgang des Bundes mit den Kassen. Den Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung hat er bis einschließlich 2027 gestrichen [7]. Aus der Corona-Zeit stehen zudem rund 5,2 Milliarden Euro Schulden des Bundes bei der Pflegeversicherung zu Buche, die bis heute nicht zurückgezahlt sind [3]. Das klaffende Finanzloch beruht also zu einem guten Teil auf der Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Aufgaben, die der Steuerzahler zu tragen hätte.
Explodierender Eigenanteil für Pflegeheimbewohner
Parallel dazu explodieren die Eigenanteile der Heimbewohner. Zum Stichtag 1. Juli 2026 mussten Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor [8]. Dieser Wert gilt für das erste Jahr im Heim, weil der Zuschuss der Pflegekasse mit der Aufenthaltsdauer steigt, von 15 Prozent im ersten auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr [8].
Die Summe setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil von 1.775 Euro, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 1.068 Euro sowie den Investitionskosten von 521 Euro [8]. Zwischen den Ländern liegen Welten: In Sachsen-Anhalt sind es 2.891 Euro, in Bremen 3.761 Euro [8].
Diese Kostensteigerungen haben zur Folge, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und eingezahlt haben, am Ende in die Sozialhilfe fallen. Die Kommunen müssen dann über die Hilfe zur Pflege einspringen. Deren Nettoausgaben stiegen im Jahr 2025 um 13,3 Prozent auf sechs Milliarden Euro. Ihr Anteil an den gesamten Sozialhilfeausgaben wuchs damit das dritte Jahr in Folge auf 27,8 Prozent, nach 23,6 Prozent im Jahr 2022 [9].
Im Bundestag liegen unsere Vorschläge seit Jahren auf dem Tisch
In der vergangenen Wahlperiode hat die AfD-Fraktion am 29. November 2022 den Antrag „Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten“ (Drucksache 20/4669) eingebracht. Gefordert wurde darin, die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wieder ohne zwingenden Hausbesuch nach Aktenlage zu ermöglichen, die Beratungseinsätze nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI, also die verpflichtenden Beratungsbesuche bei Pflegegeldbeziehern, wieder telefonisch, digital oder per Videokonferenz zuzulassen und ihre Häufigkeit zu verringern [10]. Der Bundestag hat diesen Antrag am 26. Mai 2023 im Zuge der Beratung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes abgelehnt, und zwar mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linken [11]. Alle anderen Fraktionen stimmten also geschlossen gegen einen Antrag, der nichts anderes wollte als weniger Bürokratie für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
In dieser Wahlperiode haben wir nachgelegt. Am 9. September 2025 hat die AfD-Fraktion den Antrag „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ (Drucksache 21/1549) vorgelegt. Ich habe diesen Antrag mit eingebracht [12]. Er verlangt in achtzehn Punkten unter anderem, die Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung auf der heutigen Höhe festzuschreiben, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung organisatorisch zusammenzuführen, die Pflegekammern abzuschaffen, Dokumentationspflichten und doppelte Prüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu streichen, die versicherungsfremden Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und die häusliche Pflege durch Privatpersonen statt durch Pflegedienste finanziell aufzuwerten [12].
Der Antrag benennt auch eine Zahl, die in der öffentlichen Debatte meist untergeht: Allein die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Privatpersonen haben die Pflegeversicherung im Jahr 2023 mit 3,7 Milliarden Euro belastet, obwohl das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist [12]. Und er greift einen Punkt auf, den sonst niemand anfasst: Der starke Anstieg der als pflegebedürftig eingestuften Menschen lässt sich weder demografisch noch mit einem sich verschlechternden Gesundheitszustand allein erklären, und die regional sehr unterschiedliche Verteilung deutet auf ein systematisches Problem bei den Einstufungskriterien oder ihrer Umsetzung hin. Wir fordern deshalb, diese Kriterien und die Einstufungspraxis zu überprüfen und Fehlentwicklungen schnell zu korrigieren [12].
Daneben kontrollieren wir die Regierung mit parlamentarischen Anfragen. Auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion hat die Bundesregierung am 10. Juli 2026 bestätigt, dass bereits Ende 2024 rund 5,64 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bezogen und die Ausgaben schon im Jahr 2024 über den Einnahmen lagen [13]. Die Regierung wusste also, was auf sie zukommt.
Der Bund muss zuerst seine eigenen Schulden bezahlen
Bislang erschöpfen sich die Ideen der Bundesregierung darin, entweder die Leistungen für Pflegebedürftige zu kürzen oder die Beiträge der Versicherten weiter zu erhöhen. Beides ist der falsche Weg, denn die Beitragszahler haben das Problem nicht verursacht.
Zuerst muss die Zweckentfremdung der Sozialversicherungen enden. Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht in die Beitragskasse, sondern in den Bundeshaushalt. Genau das fordert die AfD in ihrem Bundestagswahlprogramm und benennt dort die Finanzierung von Corona-Maßnahmen aus der Pflegekasse ausdrücklich als Missbrauch anvertrauter Beiträge [14]. Konkret heißt das: Der Bund zahlt die 5,2 Milliarden Euro Corona-Schulden zurück und übernimmt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die die Pflegeversicherung jedes Jahr rund 5,3 Milliarden Euro kosten. Allein diese beiden Maßnahmen brächten im kommenden Jahr über zehn Milliarden Euro und würden stabile Beiträge ohne Leistungskürzungen ermöglichen [3].
Zweitens müssen die Länder ihre Pflichten erfüllen. Die Investitionskosten für Bau und Instandhaltung der Heime sind Ländersache, werden aber zu einem großen Teil auf die Bewohner abgewälzt. Würden die Länder Investitions- und Ausbildungskosten vollständig übernehmen, zahlten Heimbewohner sofort durchschnittlich 649 Euro im Monat weniger [8]. Das ist nichts anderes als die strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips aus Artikel 104a des Grundgesetzes, wonach derjenige bezahlt, der bestellt. Auch dessen Einhaltung fordert die AfD in ihrem Programm [14].
Drittens muss die häusliche Pflege endlich deutlich besser honoriert werden. Wer seine Angehörigen zu Hause betreut, entlastet die Pflegekasse, weil weniger und kürzere Heimaufenthalte anfallen. Dazu gehören bessere ambulante Angebote und eine verlässliche Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen [14]. Die Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung und die Vereinfachung der zersplitterten Selbstverwaltungsstrukturen senken zusätzlich die Verwaltungskosten [14].
Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt hat, darf im Alter nicht zum Sozialfall werden. Bevor der Staat den Beitragszahlern erneut in die Tasche greift, muss er seine eigenen Schulden bei der Pflegeversicherung begleichen.
[4] ZDFheute: AOK-Chefin warnt vor Milliardenloch in Pflegeversicherung, 25.08.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/pflege-versicherung-defizit-aok-carola-reimann-100.html (abgerufen am 14.09.2026)
[10] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 20/6983, 24.05.2023 (enthält Inhalt und Ablehnung des AfD-Antrags Drucksache 20/4669). https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006983.pdf
[14] Alternative für Deutschland: Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa am 11./12.01.2025, S. 17 (Zweckentfremdung der Sozialversicherungen beenden), S. 21 (Kranken- und Pflegeversicherung), S. 28 (Häusliche Pflege stärken), S. 55 (Konnexitätsprinzip). https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf
Manchmal ist die Kommunikation im Zusammenhang mit einer politischen Maßnahme wichtiger und bemerkenswerter als die Maßnahme selbst. In relativ guter Erinnerung ist sicher das Heizungsgesetz des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, der uns erzählen wollte, wie man künftig mit gutem Gewissen seine eigenen vier Wände heizen darf.
Etwas länger her, aber ebenfalls beispielhaft für den grünen Erziehungsstaat, ist die Forderung nach einem sogenannten „Veggieday“. Darunter haben sich die Grünen vor über zehn Jahren vorgestellt, dass man einen wöchentlichen Aktionstag einführen sollte, an dem in Kantinen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ausschließlich vegetarische oder vegane Gerichte angeboten werden. Schließlich wissen Grüne sehr genau, was man als guter Mensch essen darf und was nicht.
Eine nun diskutierte Reform, diesmal aus der ideologischen Küche der SPD, ist die Einführung einer Zuckersteuer.
Aus einer zweckgebundenen Abgabe wird eine Steuer für den Bundeshaushalt
Ursprünglich sollte die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren. Für 2027 sind dafür rund 650 Millionen Euro eingeplant, ab 2028 mindestens 450 Millionen Euro jährlich [1]. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass aus der ursprünglich diskutierten zweckgebundenen Abgabe inzwischen eine allgemeine Steuer zu werden droht, deren Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen und eben nicht für Gesundheitsvorsorge gebunden sind [2].
Wie groß der Appetit tatsächlich ist, zeigt eine Zahl aus dem Regierungsapparat selbst. Nach näherungsweisen Berechnungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums würden allein die Einnahmen aus Erfrischungsgetränken bei rund zwei Milliarden Euro im Jahr liegen und damit weit über dem, was zur Stabilisierung der Krankenkassen eingeplant ist [1]. Dem steht ein bemerkenswert kleiner Nutzen gegenüber: Die Getränkewirtschaft verweist in einer beim Lobbyregister des Bundestages hinterlegten Stellungnahme darauf, dass die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht vom 30. März 2026 selbst nur von jährlichen Einsparungen zwischen 20 und 170 Millionen Euro ausgeht [3]. Es geht also weniger um Gesundheitsschutz als um die Konsolidierung des Haushalts.
Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker
Wenn eine Steuer nicht nur Einnahmen sichern, sondern auch das Verhalten der Bürger lenken soll, ist in einem freien Land Vorsicht geboten. Das gilt erst recht, wenn sie willkürlich zu werden droht.
Nach dem Eckpunktepapier aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollten neben Limonaden auch Säfte aus Fruchtkonzentrat, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, Eistees, Fertigkaffees, alkoholfreies Bier und pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Reisdrinks erfasst werden [1][4]. Betroffen wären ausdrücklich auch Getränke, die überhaupt keinen Zucker enthalten, sondern mit Süßungsmitteln gesüßt sind [1][4]. Die Steuer soll gestaffelt greifen: ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter 26 Cent pro Liter, ab 7,0 Gramm 32 Cent, ab 10,0 Gramm 38 Cent [1]. Hinzu kommt, worauf der Bund der Steuerzahler hinweist, die Umsatzsteuer auf den erhöhten Verkaufspreis, also eine Steuer auf die Steuer [2].
Klingbeil ist wegen des öffentlichen Drucks mittlerweile zurückgerudert und versicherte, eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke plane er nicht; es habe sich um einen internen Arbeitsstand gehandelt [5][6]. Das mit der Kommunikation übt man also noch.
Auch die Wissenschaft hält von der Ausweitung wenig
Stefan Kabisch von der Charité warnt, bei einer Ausweitung auf natürlich zuckerhaltige Getränke und sogar auf süßstoffgesüßte Produkte entfalle die Lenkungswirkung der Steuer. Ein Umstieg auf gesündere Getränke werde dadurch erschwert, im schlimmsten Fall entstehe sogar ein Anreiz, stattdessen zu zuckerfreiem Bier oder Wein zu greifen [6]. Zu den Süßstoffen selbst stellt er fest, es gebe keinen Grund, deren Konsum stärker zu reglementieren, etwa durch eine Steuer [6]. Romy Ermler, die Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, fordert im selben Zusammenhang, die Steuer dürfe kein beliebiges Instrument zur Erhöhung der Staatseinnahmen werden, sondern müsse dort ansetzen, wo hohe Zuckergehalte tatsächlich der Gesundheit schaden [6].
Selbst der Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Zuckersteuer ausdrücklich befürwortet, stellt klar, sie sei zur Gesundheitsprävention wichtig und „darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein“ [7]. Wenn schon die Befürworter den Zweck der Steuer gegen die Bundesregierung verteidigen müssen, sagt das einiges über die Motivlage.
Bürokratieabbau versprochen, Bürokratie geliefert
Immer wieder ist in Sonntagsreden von Vertretern der Bundesregierung vom Abbau der Bürokratie die Rede. Die Zuckersteuer bewirkt das Gegenteil. In einer beim Lobbyregister hinterlegten Stellungnahme heißt es, die Regierung verspreche Wirtschaftsförderung und Bürokratieabbau und schaffe mit der neuen Steuer „eine finanzielle und bürokratische Belastung für Unternehmen“, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, dazu Verwaltungs- und Vollzugskosten auf staatlicher Seite [8].
Betroffen wären nach Angaben der Getränkeverbände mehr als 300 Unternehmen, überwiegend aus dem regionalen Mittelstand [3]. Diese Betriebe müssten Rezepturen neu entwickeln, Geschmacksproben durchführen, Probeabfüllungen testen, Verpackungen neu gestalten, Preise mit dem Handel neu verhandeln und Meldeprozesse aufbauen, die es bisher weder bei ihnen noch beim Staat gibt [3]. Dass die Einführung zugleich von 2028 auf 2027 vorgezogen wurde, nimmt ihnen genau die Zeit, die eine Reformulierung braucht [9]. Wer den Herstellern die Möglichkeit zur Zuckerreduktion nimmt, verfolgt kein Gesundheitsziel, sondern ein Kassenziel.
Ja zum Gesundheitsschutz, aber ohne Entmündigung der Bürger
Der Staat sollte sich für eine gesunde Ernährung einsetzen. Das darf aber nicht in Form eines übergriffigen Nanny-Staates geschehen. Wir sind keine unmündigen Bürger, denen man die Welt erklären muss. Gesunde Ernährung beginnt in schulischen Lehrplänen, die die Kinder nicht mit weltfremdem Wissen vollstopfen, sondern ihnen das beibringen, was man für das Leben wirklich braucht. Der neue Pisa-Schock lässt grüßen.
Wenn sich bestimmte Nahrungsmittel objektiv als ungesund erweisen, dann sollte der Staat nicht paternalistisch mit Geldscheinen wedeln, um die Bürger zur „guten“ Ernährung anzuleiten, sondern den Herstellern konkrete gesetzliche und wissenschaftlich nachprüfbare Vorgaben machen, was nicht mehr in Umlauf gebracht werden darf.
Dass zumindest zeitweise geplant war, eine Zuckersteuer auf Produkte zu erheben, die gar keinen Zucker enthalten, zeigt mit aller Deutlichkeit: Klingbeil und Co. geht es nicht um die Verbesserung der Volksgesundheit, sondern vor allem um das Erschließen neuer Steuerquellen.
Seit dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wird über hybride Angriffe geredet, über Abwehrsysteme und über Vergeltungsmaßnahmen. Über eine Frage wird kaum geredet: Warum steht militärische Logistik überhaupt dort, wo Passagiere einchecken und Paketfahrer arbeiten? Ich halte diese Vermischung für den eigentlichen Skandal. Und ich sage das als Cottbuser, dessen Stadt am 15. Februar 1945 erfahren hat, was passiert, wenn Militärtransporte und Zivilisten am selben Ort stehen.
Was in Leipzig belegt ist, und was bislang nur behauptet wird
Der belegte Kern ist ernst genug. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 6. August 2026 übernommen und ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Am Abend des 4. August sollte auf dem Flughafengelände mit einer Drohne eine Explosion ausgelöst werden, an der Drohne waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Eine Frachtmaschine, die durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Flughafenbereich mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne [1].
Was daneben tagelang durch die Medien lief, war eine Heldengeschichte: Ein Busfahrer habe die Drohne mit einem Fußtritt aus der Luft geholt. Belegt ist das nicht. Nach Recherchen der „Zeit“ zeigen Kameraaufnahmen, dass die Drohne bereits am Boden lag, als der Mitarbeiter hinzukam. Das Foto und das Video, die den angeblichen Tritt zeigen, sind KI-erzeugt und tragen sichtbar ein Gemini-Wasserzeichen [2].
Am 1. September hat die Bundesregierung den Angriff offiziell Russland zugeschrieben und Maßnahmen angekündigt, unter anderem die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September und die Kündigung des Vertrags über das Russische Haus in Berlin [3]. Einen Tag später wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt zwei Tatverdächtige mit Russlandbezug identifiziert hat, einen Belarussen mit russischem Pass und einen gebürtigen Russen mit lettischem Pass. Beide sind untergetaucht beziehungsweise vor der Tat ausgereist [4].
Zwei Dinge müssen auseinandergehalten werden: eine Bewertung der Bundesregierung ist kein Gerichtsurteil. Es gibt keine Festnahme, keine Anklage und keine öffentlich vorgelegte Beweiskette. Wer daraus außenpolitische Konsequenzen zieht, muss dem Parlament die Belege vorlegen. Und wer erlebt hat, wie schnell sich eine Erzählung verselbständigt, die später still korrigiert wird, sollte bei der nächsten Zuschreibung zurückhaltender sein.
Leipzig/Halle ist längst kein normaler Zivilflughafen mehr
Der Flughafen ist seit 2006 Basis des NATO-Programms SALIS. Die Bundeswehr kann dort rund um die Uhr auf zwei Transportflugzeuge vom Typ Antonow An-124 zugreifen, der Vertrag wurde von zehn Nationen der NATO und der EU mit einem zivilen Auftragnehmer geschlossen [5]. Die Sprengstoffdrohne lag genau dort: neben ukrainischen Antonow-Maschinen.
Ob diese Maschinen Munition geladen hatten, ist öffentlich ungeklärt. „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR meldeten unter Berufung auf einen vertraulichen Polizeibericht, das mutmaßliche Ziel sei mit militärischer Munition beladen gewesen. Das Bundesinnenministerium stellte in der Obleute-Runde des Bundestages klar, es habe sich keine Munition in der Maschine befunden, und die Flughafengesellschaft erklärte, die Flugzeuge seien leer gewesen [6]. Dieser Widerspruch ist bis heute nicht aufgelöst, und genau deshalb gehört er ins Parlament und nicht in Hintergrundgespräche.
Der Operationsplan Deutschland macht die Vermischung zum Regelfall
Das ist keine Spekulation, das steht bei der Bundeswehr selbst. Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim. Im Bündnisfall sollen binnen sechs Monaten bis zu 800.000 alliierte Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland verlegt werden. Der sogenannte Host Nation Support, also die Unterstützung durch das Gastgeberland, umfasst ausdrücklich Transport und Umschlag auf Straße, Schiene sowie in See- und Flughäfen. Die Bundeswehr schreibt selbst, der Betrieb der Drehscheibe Deutschland bringe Einschränkungen für die Bevölkerung mit sich, und nennt als Ziel des Plans, die Kaltstartfähigkeit, die Kriegstüchtigkeit und die Durchhaltefähigkeit zu steigern. Für vereinfachte Militärtransporte auf festgelegten Straßen wurden Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, unter anderem mit Brandenburg [7]. Hierzu hatte ich bereits berichtet:
Zivile Häfen, zivile Bahnknoten, zivile Flughäfen und Autobahnen in Brandenburg werden also planmäßig zu Bestandteilen militärischer Logistik. Wer das tut, verwandelt sie im Ernstfall in legitime militärische Ziele. Das ist keine Meinung, das ist die Logik des Kriegsvölkerrechts. Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen verlangt von den Konfliktparteien, es zu vermeiden, militärische Ziele innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete anzulegen, und, wo das nicht zu umgehen ist, die Zivilbevölkerung aus dieser Umgebung zu entfernen (Artikel 58 ZP I) [8].
Cottbus, 15. Februar 1945: Munitionszug neben Flüchtlingswaggon
Am Mittag des 15. Februar 1945 erreichte ein amerikanischer Bomberverband mit mehr als 400 Maschinen vom Typ B-17 die Stadt und warf rund 1.000 Tonnen Bomben ab. Zielpunkt war der Eisenbahnknoten mit seinen Werkstätten. Der Verband war ursprünglich auf das Hydrierwerk Schwarzheide/Ruhland angesetzt und wich wegen der Wetterlage auf Cottbus aus [9].
Auf dem Bahnhof stand an diesem Tag, weil fahrbereite Lokomotiven fehlten, ein Munitionszug unmittelbar neben Lazarettzügen und Waggons mit Tausenden Flüchtlingen aus Schlesien und Ostbrandenburg. Der Munitionszug explodierte [9][10]. Etwa 1.000 Menschen starben, rund 13.000 wurden obdachlos [11]. Die tatsächliche Zahl kennt niemand, weil die Toten unter den Flüchtlingen und Verwundeten in den Zügen kaum erfasst wurden [10].
Die Verantwortung dafür, dass in Cottbus Munition, Verwundete und Vertriebene auf denselben Gleisen standen, lag bei der damaligen deutschen Führung. Genau darin liegt die Lehre. Wer militärische Transporte dorthin legt, wo Zivilisten sind, entscheidet, dass Zivilisten das Risiko mittragen. Diese Entscheidung fällt nicht der Angreifer, sie fällt die eigene Seite.
Viel Geld für Kriegstüchtigkeit, ein Busfahrer als letzte Verteidigungslinie
Für 2026 stehen 108,2 Milliarden Euro für Verteidigung bereit, 82,69 Milliarden im Einzelplan 14 und 25,51 Milliarden aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium verzeichnet damit den größten Zuwachs aller Ressorts [12]. Gleichzeitig warten laut Flughafenverband ADV die Flughäfen Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn noch immer auf die vom Bundesinnenministerium zugesagte Ausstattung zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr [13].
Das ist die Bilanz: Milliarden für Aufrüstung und markige Reden über Kriegstüchtigkeit, aber am Ende steht ein Flughafenmitarbeiter im Nachtdienst neben einem scharfen Sprengsatz. Wer das Land rhetorisch in einen Vorkriegszustand redet, ohne die Menschen tatsächlich zu schützen, betreibt Symbolpolitik auf Kosten der Sicherheit.
Ich fordere deshalb dreierlei. Erstens legt die Bundesregierung dem Bundestag die Beweiskette offen, bevor sie weitere Eskalationsschritte beschließt. Zweitens beantwortet sie öffentlich, welche zivilen Flughäfen und Bahnknoten in Brandenburg und bundesweit für Militärtransporte genutzt werden und welches Schutzkonzept dafür existiert. Drittens wird militärische Logistik, wo immer es geht, von zivilem Passagier- und Frachtbetrieb getrennt und auf militärisches Gelände verlegt.
Und viertens, weil es dazugehört: weniger Säbelrasseln. Abschreckung ersetzt keine Diplomatie. Cottbus weiß, wie ein Bahnhof aussieht, an dem Militär und Zivilisten nebeneinanderstehen. Diese Erfahrung sollte uns vorsichtiger machen, nicht mutiger.
Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wurde dafür gefeiert, dass er die Gasversorgung langfristig gesichert habe, weil er nach dem Ende der russischen Lieferungen neue Partnerschaften für den deutschen Markt geknüpft habe. Auch seine Nachfolgerin im Amt, Katherina Reiche, wird nicht müde zu betonen, dass die Versorgung gesichert sei. Was beide lieber verschweigen, ist, zu welchen Preisen das Ganze vonstattengehen soll.
Reiche verweist auf die Möglichkeit zusätzlicher Importe von Flüssigerdgas (LNG) und sieht deshalb keinen Anlass zur Sorge über die niedrigen Speicherstände [1]. Vor allem im LNG-Bereich ist Deutschland neue Abhängigkeiten eingegangen. Nach dem Wegfall der Nord-Stream-Pipelines waren US-Konzerne die lachenden Dritten.
Doch weil die Bundesregierung offenbar der eigenen Strategie nicht traut, sieht man sich nun kurzfristig nach weiteren Lieferanten um. Bundesaußenminister Johann Wadephul warb Anfang September in Algier für langfristige Gasverträge und nannte Algerien einen verlässlichen Partner, der bereits große Mengen nach Italien und Spanien liefert. Diversifizierung sei „absolut das Gebot der Stunde“ [2].
Füllstand der Gasspeicher so niedrig wie noch nie
Am 18. August 2026 waren die deutschen Gasspeicher zu 50 Prozent gefüllt [3]. Nach Angaben des Speicherverbands Ines war das der niedrigste Stand für diese Jahreszeit seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2011. Ein Jahr zuvor lag der Füllstand zum gleichen Zeitpunkt bei 67 Prozent [5].
Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland schlecht da. Der europäische Verband der Gasinfrastrukturbetreiber meldete für den 17. August 2026 einen europaweiten Füllstand von 61,37 Prozent, nach knapp 74 Prozent im Vorjahr. Für Deutschland waren es an diesem Tag 50,06 Prozent [7].
Die gesetzliche Vorgabe sieht vor, dass die Speicher am 1. November zu 80 Prozent gefüllt sind, wobei für einzelne Anlagen abweichende Werte gelten. Rechnet man diese Ausnahmen ein, liegt die Zielmarke bei rund 71 Prozent [3][4]. Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) hält dieses Ziel für kaum noch erreichbar, und zwar selbst dann, wenn täglich bis zu 1,2 Terawattstunden eingespeichert würden, dem höchsten Wert, der am Markt je beobachtet wurde. Tatsächlich lag die tägliche Einspeicherung zuletzt bei weniger als 0,5 Terawattstunden [3].
Die Regierung verschiebt die Verantwortung, die Wirtschaft warnt vor Engpässen
Der Maschinen- und Anlagenbau schlägt bereits Alarm. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands VDMA, verwies darauf, dass Erdgas in vielen kritischen Prozessen der Branche gebraucht wird, und warnte: „Physischer Gasmangel oder explodierende Preise wären eine signifikante Gefahr für die Industrie.“ Versorger, Großhandel und Regierung hätten eine klare Verantwortung für die Versorgungssicherheit [5].
Das Bundeswirtschaftsministerium nannte die Füllung der Speicher selbst „sehr gering“, sieht aber vor allem die Händler in der Pflicht. Rund 74 Prozent der Speicherkapazitäten waren zu diesem Zeitpunkt gebucht. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, richtete seinen Appell an die Gashändler statt an die eigene Regierung [4].
Der Marktmechanismus, auf den die Ministerin baut, funktioniert derzeit nicht. Händler kaufen üblicherweise im Sommer günstig ein und verkaufen im Winter teurer. Mitte August 2026 lag der Großhandelspreis nach Daten der Bundesnetzagentur bei rund 64 Euro je Megawattstunde, ein Jahr zuvor waren es rund 33 Euro [6]. Wer heute zu diesen Preisen einlagert, hat keine Sicherheit, dass sich das im Winter rechnet. Genau deshalb bleibt die Einspeicherung aus, und genau deshalb ist der Verweis auf den Markt keine Antwort.
Deutlich höhere Preise drohen
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland durchgehend die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas, die erste von drei Krisenstufen. Die Bundesnetzagentur hält einen sparsamen Gasverbrauch weiterhin für wichtig [8].
Seit Beginn des Iran-Kriegs und der faktischen Blockade der Straße von Hormus haben sich die Gaspreise mehr als verdoppelt [1]. Diese Schwankungen machen eine seriöse Planung für Unternehmen kaum möglich. Angesichts der geringen Füllstände warnen Verbraucherschützer bereits vor steigenden Preisen für die Endkunden [6].
Auf LNG als Rettung zu setzen, führt in die Irre. Die inländischen LNG-Terminals können nach Angaben der Fernleitungsnetzbetreiber nur knapp zehn Prozent des Leistungsbedarfs aller Kunden an einem Wintertag abdecken. Lieferverpflichtungen lassen sich deshalb nicht allein über LNG absichern, sondern nur über eine Kombination aus LNG und Speichermengen [3]. Wenn Industrie und private Verbraucher um ein knappes Gut konkurrieren, wird es für alle teurer.
Abwarten ist keine Energiepolitik
Die Lage ist eine Mischung aus hausgemachter Abhängigkeit und politischem Missmanagement. Wenn die Fernleitungsnetzbetreiber das gesetzliche Speicherziel für kaum noch erreichbar halten, wenn der Maschinenbau vor Engpässen warnt und wenn das eigene Ministerium den Füllstand als sehr gering bezeichnet, dann reicht es nicht, die Verantwortung an den Großhandel weiterzureichen. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Füllstandsvorgaben selbst gesetzt. Sie muss jetzt auch sagen, wie sie sie erreichen will, und zwar vor dem ersten kalten Tag, nicht danach.
Wenn selbst Branchenkenner und Vertreter der Energiewirtschaft vor einem möglichen Mangel und damit vor explodierenden Gaspreisen warnen, kann man das Abwarten der Bundesregierung und ihr Verschieben von Verantwortung nur als energiepolitisches Staatsversagen bezeichnen.
Im Prospekt steht 1,5 Liter, auf der Straße sind es fast 6. Eine Auswertung von knapp einer Million Fahrzeugen zeigt, dass Plug-in-Hybride im Alltag rund viermal so viel Kraftstoff verbrauchen wie im Typgenehmigungsverfahren [1]. Der Grund ist kein Messfehler, sondern eine politisch gesetzte Rechenregel. Ich halte diese Regel für den eigentlichen Skandal.
Eine Million Fahrzeuge, ein eindeutiges Ergebnis
Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI hat gemeinsam mit dem Öko-Institut und dem ifeu Heidelberg die Bordverbrauchsdaten von 981.139 Plug-in-Hybriden ausgewertet, die zwischen 2021 und 2023 in Europa zugelassen wurden. Diese Daten stammen nicht aus einem Labor, sondern aus den Fahrzeugen selbst: Seit einigen Jahren müssen Neuwagen ihren tatsächlichen Verbrauch aufzeichnen und melden, das nennt sich On-Board Fuel Consumption Monitoring. Ergebnis der Auswertung vom 18. Februar 2026: Der reale Verbrauch liegt im Mittel bei 5,9 Litern je 100 Kilometer, der offizielle Wert bei 1,5 Litern. Das sind rund 300 Prozent Abweichung [1].
Entscheidend ist der Grund dafür. Der Anteil der Strecke, den diese Fahrzeuge wirklich elektrisch zurücklegen, liegt bei 27 bis 31 Prozent, also bei etwa einem Viertel [1]. Das Zulassungsverfahren unterstellt dagegen einen Anteil von etwa 70 bis 85 Prozent, je nach elektrischer Reichweite [2]. Wer in der öffentlichen Darstellung die Zahlen „achtzig gegen zwanzig“ gehört hat, hat also die Größenordnung richtig behalten. Bei Dienstwagen, die den deutschen Markt prägen, hatte eine frühere Untersuchung sogar nur 11 bis 15 Prozent elektrischen Fahranteil gemessen [2].
Der Rechentrick heißt Utility Factor
Hinter der Lücke steckt eine einzige Zahl in einer EU-Verordnung. Der sogenannte Utility Factor legt fest, welchen Streckenanteil ein Plug-in-Hybrid rechnerisch elektrisch fährt. Er wird über einen Skalierungsparameter gesteuert, der bis 2024 bei 800 Kilometern lag. Ab 2025 beziehungsweise 2026 gelten 2.200 Kilometer, ab 2027 sind 4.260 Kilometer geplant [1]. Je höher dieser Wert, desto weniger elektrisches Fahren wird unterstellt und desto ehrlicher wird der Prospektwert.
Die Forscher haben durchgerechnet, wohin die einzelnen Stufen führen. Unter der alten Regel lag die Abweichung bei über 300 Prozent, mit der Anpassung von 2025 bei rund 100 Prozent, mit der von 2027 immer noch bei etwa 40 Prozent. Erst bei einem Parameter von über 7.000 Kilometern läge die Abweichung bei rund 20 Prozent, also dort, wo sie bei normalen Benzinern und Dieseln heute auch liegt [1]. Der Verband der Automobilindustrie fordert, die Verschärfung auszusetzen [1]. Genau das wäre der falsche Weg.
Fast dreihundert Kilo Technik, die man nur dann nutzt, wenn man lädt
Was der Kunde dabei mit sich herumfährt, lässt sich am Beispiel eines klassischen Mittelklassekombis zeigen. Der VW Passat Variant mit dem 1,5-Liter-Benziner und Mildhybrid wiegt leer 1.573 Kilogramm [3]. Derselbe Passat Variant mit demselben Motor, aber als Plug-in-Hybrid mit 19,7 Kilowattstunden nutzbarer Batterie, wiegt 1.849 Kilogramm [4]. Das sind 276 Kilogramm Mehrgewicht, dazu 180 Liter weniger Kofferraum und rund 10.700 Euro höherer Grundpreis.
Dieses Gewicht ist nur dann sinnvoll investiert, wenn die Batterie regelmäßig an der Steckdose hängt. Die Bordverbrauchsdaten zeigen, dass genau das häufig nicht passiert. Bei einem Hersteller fanden die Wissenschaftler 11.307 Fahrzeuge, die im Schnitt 27.000 Kilometer gelaufen waren und dabei durchschnittlich ganze 7 Kilowattstunden geladen hatten [1]. Diese Autos sind keine Elektrofahrzeuge mit Reservemotor, sondern Verbrenner mit totem Ballast im Unterboden.
Ehrlicherweise gehört dazu: Bei den modernsten Plug-in-Hybriden ist das Mehrgewicht technisch weitgehend kompensiert. Volkswagen gibt für den Passat eHybrid mit leerer Batterie 5,2 Liter an, für die Mildhybridversion 5,3 Liter [3][4]. Der Mehrverbrauch entsteht also nicht zwangsläufig durch das Gewicht allein. Er entsteht dadurch, dass ein Fahrzeug mit zwei kompletten Antrieben bezahlt, gefördert und angerechnet wird, aber nur einer davon benutzt wird.
Auch fleißiges Laden rettet die Rechnung nicht
Der übliche Einwand lautet: Man müsse die Leute eben zum Laden bringen. Die Daten sprechen dagegen. Selbst Fahrzeuge, die sehr häufig geladen werden, unterschreiten im Flottenmittel einen Verbrauch von 2,8 Litern je 100 Kilometer nicht, weil der Verbrennungsmotor auch im überwiegend elektrischen Betrieb regelmäßig mitläuft [1]. Und selbst bei sehr hoher Ladehäufigkeit läuft der Verbrenner im Schnitt auf einem Drittel der Kilometer [1]. Im reinen Hybridbetrieb mit leerer Batterie liegt der Flottenwert bei 7,4 Litern [1].
Meine Forderung: keine Förderung für irgendeinen Antrieb, sondern ehrliche Zahlen
Ich will keine neue Prämie und keine bessere Prämie. Ich will gar keine. Weder für den Plug-in-Hybrid noch für das Elektroauto noch für den Verbrenner. Jede Förderung erzeugt genau das, was die Studie jetzt sichtbar macht: Fahrzeuge, die für die Statistik gebaut werden und nicht für die Straße. Der Steuerzahler bezahlt zweimal, einmal die Prämie und einmal den Sprit, den er entgegen der Werbung doch verbraucht.
Was der Staat dem Bürger schuldet, ist etwas anderes, und es kostet nichts: die Wahrheit auf dem Datenblatt. Der Utility Factor muss an die gemessene Wirklichkeit angepasst werden, und zwar über den Wert von 2027 hinaus. Die Daten dafür liegen vor, sie kommen aus den Fahrzeugen selbst. Wer eine Rechenregel gegen die eigenen Messwerte verteidigt, verteidigt keine Technologie, sondern eine Buchhaltung.
Wenn die Zahlen stimmen, braucht es keinen Lenkungsstaat mehr. Dann entscheidet der Kunde, und das Bessere setzt sich durch. Genau davor hat offenbar jemand Angst.
Beim Elektroauto bin ich skeptisch, und zwar aus nachprüfbaren Gründen
Reichweite und Ladezeit sind das eine. Das andere ist die Rohstofffrage, und die wird in der Debatte gern kleingeredet. Seltene Erden sind eine Gruppe von 17 Elementen, die vor allem in Permanentmagneten, Katalysatoren, Batterien und Speziallegierungen eingesetzt werden. Die größten Produktionsländer sind China, die USA und Myanmar, die größten Reserven liegen in China, Brasilien und Indien, und die EU bezieht leichte Seltene Erden hauptsächlich aus China, Malaysia und Japan [5]. Bei den fertigen Magneten ist die Abhängigkeit noch drastischer: Auf China entfallen 93 Prozent der weltweiten Produktion von Seltenerdmagneten, und diese Dauermagnete sind zentrale Bauteile von Elektrofahrzeugen [6]. Die Substitutionsmöglichkeiten für Seltene Erden sind stark begrenzt, das Recycling aus Magneten ist technisch möglich, die Mengen sind aber noch gering [5].
Bei der Batteriezelle sieht es nicht besser aus. 71 Prozent des gesamten Lithiumbedarfs der EU entfielen im Jahr 2020 auf Batterien, verarbeitetes Lithium bezieht die EU zu 63 Prozent aus China, und die Recyclingquote liegt bei etwa 10 Prozent. Beim Kobalt kommen 69 Prozent der Weltproduktion aus der Demokratischen Republik Kongo [5]. Wer eine ganze Industrienation an diese Lieferketten bindet, betreibt keine Umweltpolitik, sondern gibt Souveränität ab.
Den Verbrennungsmotor erhalten, weil er der ehrlichste Antrieb ist
Es gibt einen Befund in dieser Studie, der selten zitiert wird, obwohl er alles sagt. Bei heutigen Benzinern und Dieseln liegt die Abweichung zwischen Prospektwert und Realverbrauch bei rund 20 Prozent [1]. Beim Plug-in-Hybrid sind es rund 300 Prozent [1]. Der Verbrennungsmotor ist damit der einzige Antrieb, bei dem der Wert im Datenblatt ungefähr das hält, was er verspricht.
Diese Motoren sind über Jahrzehnte in Deutschland entwickelt worden. Sie sind sauber, sie sind sparsam, sie sind reparierbar, und sie hängen an Zulieferern, Werkstätten und Arbeitsplätzen in diesem Land, auch in der Lausitz. Ich halte es für einen Fehler, diese Technologie per Verbotsdatum aus dem Markt zu nehmen, statt sie im Wettbewerb weiterzuentwickeln. Das Verbrennerverbot ab 2035 gehört gestrichen.
Der Bürger hat hier nichts falsch gemacht. Er hat gekauft, was ihm der Staat als klimafreundlich und steuerlich günstig angeboten hat. Falsch war die Regel. Wer sie schreibt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm am Ende niemand mehr glaubt.
Wenn es um die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Stabilisierung des Sozialsystems geht, ist das „Patentrezept“ der etablierten Parteien stets die Einwanderung von ausländischen Fachkräften. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt allerdings, dass dieses Vorhaben in der Praxis wenig bis gar nicht funktioniert. Echte Fachkräfte machen zumeist einen großen Bogen um Deutschland. Wenn sie nach Europa kommen, zieht es sie woanders hin. Auch sie haben keine Lust, einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens abgeben zu müssen.
Ein Großteil derjenigen, die es nach Deutschland zieht, möchte von den vergleichsweise üppig gewährten Sozialleistungen profitieren. Es hat sich herumgesprochen, dass Deutschland in diesem Bereich sehr großzügig (besser gesagt: verschwenderisch) ist. Es liegt nahe, dass die Zuwanderung von Sozialtouristen das Sozialsystem nicht stabilisiert, sondern noch mehr belastet. Klar ist: Zuwanderung ist keine Lösung für den Fachkräftemangel und das kriselnde Sozialsystem.
Statt riskante Wetten darauf abzuschließen, dass Menschen aus anderen Ländern kommen, um uns hierzulande zu helfen, wäre es eine Überlegung wert, mehr Menschen hier zu halten und solche, die es in die Fremde gezogen hat, zur Rückkehr zu motivieren.
Abwanderung von Deutschen auf Rekordniveau
Einer Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zufolge denkt jede fünfte in Deutschland lebende Person übers Auswandern nach [1]. Bei den 14-29-Jährigen sind es sogar 41 Prozent, die sich vorstellen können, dauerhaft das Land zu verlassen [2]. Diese alarmierende Entwicklung wird auch von der Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026 – Zukunft unter Druck“ bestätigt [3]. Demnach geben 21 Prozent der jungen Befragten an, bereits konkrete Pläne für die Auswanderung aus Deutschland zu haben [3].
Allein im Jahr 2025 sind 288.579 deutsche Staatsbürger aus Deutschland ausgewandert [1]. So viele Deutsche verließen binnen eines Jahres noch nie unser Land [2]. Der Wanderungssaldo unter Deutschen ist damit klar negativ – pro Jahr ziehen mehr Deutsche weg, als wieder nach Deutschland zurückkehren [4]. Seit dem Jahr 2005 besteht in Deutschland für deutsche Staatsbürger durchgehend eine Nettoabwanderung [5].
Bezieht man alle, also Deutsche und Ausländer, mit ein, überwiegt noch immer die Zuwanderung. So wanderten im letzten Jahr insgesamt 1,48 Millionen Menschen ein, während 1,25 Millionen (inklusive nichtdeutschen Staatsbürgern) das Land verließen [6].
Vor allem Fachkräfte verlassen unser Land
Auch weitere Studien bieten erhellende Zahlen. So war mit 74 Prozent der überwiegende Teil der deutschen Auswanderer der German Emigration and Remigration Panel Study (GERPS) zufolge vorher erwerbstätig, nur zwei Prozent waren Rentner [1]. Vor allem junge Menschen wandern aus, etwa zwei Drittel waren unter 40 Jahre alt [4]. 76 Prozent hatten einen akademischen Berufsabschluss [1]. Das Phänomen abwandernder Fachkräfte, Leistungsträger und Hochqualifizierter wird auch „Brain Drain“ genannt [7].
Warnende Worte dazu findet der Migrationsökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW): „Wenn wir verstärkt dauerhafte Fortzüge von Fachkräften hätten, die für unsere Wirtschaftskraft besonders relevant sind, wäre das ein Problem“ [2]. Der Forscher sieht auch das Risiko, dass die Industriekrise Abwanderungswellen auslösen könnte [2]. Geis-Thöne zufolge „könnte dies nicht nur unmittelbar die bestehenden Engpässe am Arbeitsmarkt verstärken, sondern auch die Innovationskraft der Wirtschaft und ihre längerfristigen Entwicklungspotenziale einschränken“ [8].
Zudem bemängelt er, dass es keine Datenbasis für eine differenzierte Abwanderungsstatistik gebe, die man für konkrete Maßnahmen nutzen könnte [2]. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Politik daran kein Interesse hat.
Die Gründe sind politisch hausgemacht
Die Gründe für die steigende Abwanderung und Auswanderungsbereitschaft sind naturgemäß vielfältig. Am häufigsten als Grund angegeben werden aber die Steuerlast, hohe Lebenshaltungskosten, Bürokratie und politische Unzufriedenheit [7]. Überraschend ist, dass eine vermeintliche Verbesserung der Karriereperspektive im Vergleich zu finanziellen und persönlichen Faktoren eine weniger relevante Rolle zu spielen scheint [7].
Daraus ergibt sich, dass es vor allem die politisch hausgemachten Rahmenbedingungen sind, die die Abwanderungstendenz verstärken.
Deutsche gehen, Fremde kommen – ein Bevölkerungsaustausch
Wir brauchen endlich eine Willkommenspolitik für Deutsche! Lasst uns um die werben, die Deutschland frustriert und enttäuscht verlassen haben. Die wenigsten haben wirklich mit ihrer Heimat gebrochen – eine echte Aufbruchstimmung kann Rückkehranreize schaffen.
Wenn die Bundesregierung aber immer mehr Belastungen für die Fleißigen und Leistungsträger unseres Volkes plant, werden die genannten Zahlen nicht abnehmen, sondern weiter steigen. Mit dieser Politik vertreibt man das eigene Volk, während man die Grenzen für Menschen aus aller Welt öffnet, die sich auf unsere Kosten ein besseres Leben verschaffen wollen.
Ein Teufelskreis – man könnte es auch Bevölkerungsaustausch nennen.
Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.
Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].
Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].
Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit
Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].
Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].
Was plant die Bundesregierung konkret?
Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.
Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].
Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.
Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.
Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?
Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften
Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.
Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.
Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].
Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle
Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.
Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.
Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken
Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.
Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].
Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].
Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit
Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].
Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].
Was plant die Bundesregierung konkret?
Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.
Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].
Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.
Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.
Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?
Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften
Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.
Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.
Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].
Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle
Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.
Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.
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